PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : frage an fk gewinde-fahrer



Schrauto
12.02.2004, 16:53
ich hol mir wahrscheinlich nächste woche des fk königsport.
jetz wollt ich ma wiss ob ich da noch irgendwas zusätzlich brauch, sprich begrenzer usw.
ich will so tief runter wie möglich
habe 8x17 et 35 mit 215/40 drauf

und wie siehts dann beim tüv aus. wird evtl. die bodenfreiheit auch mit in den brief geschrieben
weil
ich wills einbau
dann zum tüv und danach gib ihm

der Tuningfuzzy
12.02.2004, 17:20
Beim FK Gewinde ist normalerweise alles dabei!

Bei mir haben die Tüvler Abstand Kotflügeloberkante bis Radmitte eingetragen! Macht aber auch fast jeder Tüvler anders!

Normalerweise müssen Sie daß aber eintragen, bei den FK Gewindefahrwerken ist da ein Maß angegeben, daß eigehalten werden sollte!

sebi
12.02.2004, 18:00
Achte drauf das die das Stabigestänge für beide seiten mitliefern!
Und wie der Tuningfuzzy schon geschrieben hat die müssen das Maß von Radmitte bis Radlaufkante angeben. Das heist einmal eingestellt und dann darfst du eiegntlich nicht mehr dranrumschrauben. Zusatzlich hast du die minimale Gewindelänge im Gutachten angegeben, das überprüfen die auch. MeinTÜVer hats in der Hecktick vergessen das Maß einzutragen :twisted:

Schrauto
12.02.2004, 18:23
wenn ich aber doch bis auf 7 cm runter darf (weis nicht obs funkt) müsst ich das doch auch eingetragen bekommen oder?

sebi
12.02.2004, 18:29
kommt ganz auf den TÜVer an, aber normal schon

Silbervan
12.02.2004, 18:31
Du mußt eben vorher so tief schrauben das zufrieden bist und nichts schleift dann passt das schon

Schrauto
12.02.2004, 18:33
dachte ich mir auch sonst wiedersprechen die sich ja

RoterAstra
12.02.2004, 19:19
Ich habe das selbe Fahrwerk und die selbe Felgen- Reifenkombination! Konnte vorne ca. 60mm runter drehen! Und da mußte ich schon sehr großzügig das Plastik im Radlauf bearbeiten!
Und bei mir haben sie den rest Gewindeweg von Unterkante des Gewindes bis an die Einstellschraube eingetragen.
Aber bei Fahrwerk war alles dabei!

J-Timo
12.02.2004, 20:00
Hab auch das FK-Gewinde, bin ca. 75/45 runter, aber mit 16". Haben nichts bei mir eingetragen wie weit ich runter darf.

XAstra h DevilX
12.02.2004, 20:46
Habe nur nur Die minimale restgewindelänge unten von 12mm eingetragen bekommen vorne, hinten nix. Bin auf VA 90mm tiefer und HA 60mm tiefer. Hohlst dir am besten beim freundlichen noch neuen Lager die zwei Kugellager) für in die Für auf die Federteller,die sind meisten zugesüfft wenn du schon einieg KM hast.

Gruß Devil

Schrauto
13.02.2004, 14:50
@XAstra g DevilX
hab grad 69tkm
was für felgem hast du drauf

coyote
13.02.2004, 15:35
Hab auch n FK-Gewinde und das bis ganz unten gedreht, das einzige was der Prüfer eintragen muss, ist der Abstand Radnabenmitte-Bördelkante. Allerdings ist es manchmal gar nicht verkehrt das Restgewinde eintragen zu lassen, wenn man Angst hat, er könnte sich noch setzen. Damit kann man viel Ärger aus dem Weg gehen. Der Prüfer hatte bei mir auch kein Restgewinde eingetragen (gab es ja auch nicht). Bei der Polizeikontrolle musste ich mir dann anhören, ich hätte es eingenmächtig runtergedreht. BTW: Raufschrauben darf man ein Gewinde im erlaubten Verstellbereich, welcher im Gutachten steht, immer!

XAstra h DevilX
13.02.2004, 20:46
@schrauto I-TEC VA 10x18 ET-8 mit 225/40/18 HA 11x18 ET-8 mit 255/35/18

Gruß Devil