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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maximale Spurverbreiterung?!?



waver
16.03.2006, 07:53
Hi Leute,

kann mir jemand sagen was das mit den 2% bei der Spurverbreiterung soll?
Was für platten kann ich mir bei ET35 (Astra G) max. draufmachen?!?
Gibe es unterschiede bezüglich VA und HA oder kann ich überall diese 2%(??) draufmachen?

Gruß waver

Geisterfahrer
20.03.2006, 00:06
Die 2% gelten für VA und HA.
Das ist auf die 2% beschränkt, da ja wenn man die Spur verbreitert, der Hebelarm des Querlenkers länger wird und somit die Kräfte die auf die ganze Achse wirken. Sonst würde ja z.b. dein Stoßdämpfer irgend wann einfach mal abknicken. Und das wäre ja nicht so toll.

MFG Geisterfahrer

Morpheus20
20.03.2006, 09:47
das habe ich auch gehört. Und das Max was ich drauf hatte war bei ner ET20 ne Platte von 35mm pro seite.

Glaube mehr bekommt man nicht durch und kann man auch nicht kaufen. Habe ich zumindest noch nicht gesehen.

Ducki
20.03.2006, 10:32
beim astra ist normal bei ET 21 schluss....

gabs aber mal nen Thread drüber , manche fuhrne auch ne kleinere ET irgendwie ...

waver
20.03.2006, 11:01
das habe ich auch gehört. Und das Max was ich drauf hatte war bei ner ET20 ne Platte von 35mm pro seite.

Glaube mehr bekommt man nicht durch und kann man auch nicht kaufen. Habe ich zumindest noch nicht gesehen.

Das Wäre ja ne ET von -15 ?!?

Ist es realistisch bei ET35 auf die HA 25mm Platten und die VA 20mm Platten bei einem normalen TÜV eingetragen zu bekommen?

Gruß Waver

BeatMaster
20.03.2006, 11:13
Also, die rechnerische Max ET ist 14,bla bla.

Somit ist meine ET15 das maximale was geht, hab aber schon 2 Monate mit dem TÜV rummachen müssen und Vergleichsgutachten bringen müssen.

Alles was darüber hinaus geht, ist tüvlerisch nicht rechtmäßig.

Cannon
20.03.2006, 11:17
TAg

HAbe bei mir vorne 30mm pro seite also ET 5 und hinten 40mm Pro Seite ET -5 ;)

Ist auch so eingetragen und ich habe Gutachten dafür.

Mfg

Astrachris
20.03.2006, 11:34
BeatMaster, hmmmmmmmmm dann hatte ich aber ein prob, denn die Felgen die ich kauf, werden auf jeden fall unter ET 15 sein :? :twisted:

Matthias Bär
20.03.2006, 11:38
das mit den 2% stimmt nicht mehr. Ich habe mir von H&R ein Gutachten für Spurplatten runtergeladen wo drin steht das man die Spur über die 2% verbreitern darf

MfG Matti

Donald the duck
20.03.2006, 18:30
hab et 8 beim haupttüv in bad kreutznach eingetragen. aber ohne platten

DTI Power
20.03.2006, 19:34
wow geil!

Matthias Bär
20.03.2006, 19:42
bei mir war ET10 auch kein Problem

Astrachris
20.03.2006, 19:46
Die 2% waren, wenn ich recht weiß schon immer ein Richtlinie .......

OPC-1798
20.03.2006, 20:58
man kann nicht einfach maximale ET angaben machen! es ist ja auch noch entscheidend wie breit die felge ist! denn den meisten tüvprüfern ist es ziemlich egal ob man sich das fahrwerk ruiniert mit zu starker verbreiterung (original zitat eines dekra-prüfers: "wenn sie sich das auto kaputt machen ist mir das egal, hauptsache sie gefärden keine anderen leute, durch z.b. rausstehende räder) wichtig ist nur, dass die lauffläche abgedeckt ist!

Morpheus20
23.03.2006, 07:45
Also ich hatte mit meiner ET -15 auch kein Problem. Wie Matti schon sagte. HAst den Beleg eigentlich noch rumfliegen Matti? ;o)

Denke auch das den Prüfern das egal ist ob du dir das Auto kaputt machst, haupsache schädigst keine anderen.

BeatMaster
23.03.2006, 08:14
Jetzt müsst ihr aber bedenken, das lt. neuem EU Gesetz nicht nur die Lauffläche abgedeckt sein muss, sondern auch irgendwie seitlich die Felge so und soviel Grad rausgucken darf. Gott sei Dank achtet da nicht jeder drauf. Weil dann wäre die ET Sache bald hinfällig, weil man wegen dieser Abdeckung nicht mehr durch kommt.

DTI Power
23.03.2006, 09:32
ha ha ja ja genau so wie bei uns! *gg*

gruß

OPC-1798
23.03.2006, 11:42
sory, doppelpost!
mods: bitte löschen

OPC-1798
23.03.2006, 11:42
*besserwissermodus an*

es gibt keine EU-Gesetze! (noch nicht)
wenn dann sind es EG-Richtlinien!

*besserwissermodus aus*

:D