PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wie alt darf ein Auto sein um einen Kulanzantrag zu stellen?



Mathias
11.02.2006, 14:24
Hallo zusammen,

ich habe seit ein paar Tagen so ein Knacken im Lenkrad und war deshalb heute morgen beim FOH. Der meinte, daß das obere Stützlager der Lenkseule defekt wäre. Auf das Auto habe ich noch eine CarGarantie, aber kann man da nicht noch etwas über einen Kulanzantrag machen?

Mein Astra ist Baujahr 6/2000, hat jetzt 96tkm drauf und alle Inspektionen sind gemacht. Kann man da noch was bei Opel machen? Wer von euch hat da Erfahrungen mit solchen Anträgen?

Danke und Gruß
Mathias

astra2.2DTI
11.02.2006, 15:27
Nach fast 6 Jahre wirst du wenig Chancen haben...rechne über CarGarantie ab und gut ist.

Gruß

Tigga
11.02.2006, 15:48
feste richtlinien gibt es nicht dafür, denn kulanz versteht sich ja als freiwillge leistung des händlers, als service sozusagen, auf den kein rechtsanspruch besteht...aber wie astra2.2DTI, sagte:vergiß es...

Medusa
11.02.2006, 17:12
Öh hab das nicht ganz mitbekommen dein Astra ist zwar baujahr 6/2000 aber hast du den da auch bekommen oder erst in den letzten 2 Jahren. meistens hat man bis 2 Jahre nach dem kauf noch solche Ansprüche.

Mathias
11.02.2006, 17:39
Hallo zusammen,

@ Medusa
ich habe das Auto letztes Frühjahr bei einem FOH gekauft.

Ich habe die Frage auch nur gestellt, da der Astra mein erstes eigenes Auto nach sehr vielen Jahren ist. Bin fast 20 Jahre Firmenwagen gefahren, Rechnung egal was war, immer an die Leasinggeselllschaft und habe deshalb nie mit bekommen was und wieviel da so berechnet wurde. Dies als Erklärung für meine "dumme" Frage.

Danke Mathias

astra2.2DTI
11.02.2006, 17:45
Öh hab das nicht ganz mitbekommen dein Astra ist zwar baujahr 6/2000 aber hast du den da auch bekommen oder erst in den letzten 2 Jahren. meistens hat man bis 2 Jahre nach dem kauf noch solche Ansprüche.

Sagt wer? Generell beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre, kann (und wird) aber bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr begrenzt. Weiterhin gibt es ab dem 6. Monat die Beweislastumkehr. Dies bedeutet das man nachweisen muss, dass der Fehler seit Übergabe der Sache bestanden hat. Dies wird i.d.R. nur schwer möglich sein.

Fazit: Die gesetzliche Gewährleistung ist nach den ersten 6 Monaten für die Tonne.

Gruß

@ Mathias

Das war keine dumme Frage...da wurde schon über viel lächerliche Sachen hier im Forum "gezofft". :wink:

Medusa
11.02.2006, 21:52
Kenn mich da nicht aus aber ich bin immer vom hörensagen davon ausgegangen das der gesetzgeber vorgibt das man 1 Jahr garantie hat und die meisten Hersteller geben noch ein extra Jahr drauf. Da er das Teil letztes Jahr gekauft hat sollte er doch mit viel Glück noch Garantie haben oder?

Kann aber sein das es nachher eh auf Verschleisteil rausgeht und damit eh von dir bezahlt werden muß.

MIG29
12.02.2006, 08:57
Mit 6 Jahren und fast 100.000 Km wirste da kein Glück haben.

Kulanz gibt es meist nur bis 3 Jahre.

Zwei Jahre Garantie und ein Jahr Kulanz.

Mathias
15.02.2006, 08:24
Hallo zusammen,

so jetzt war ich gestern nochmal beim FOH wegen Termin und dabei festgestellt, daß diese sch.... Lenkseule warscheinlich nicht in der CarGarantie enthalten ist. Jeder redet sich nur raus und ich habe die Arschkarte bzw. die Kosten ca 800 Euro. Ich habe mir extra ein Auto vom Händer gekauft, um vor solchen Überaschungen sicher zu sein. Morgen kommt das Auto in die Werkstatt, mal sehen was draus wird.

Momentan habe ich einen echt dicken Hals.

Gruß Mathias

astra2.2DTI
15.02.2006, 08:30
Hallo zusammen,

so jetzt war ich gestern nochmal beim FOH wegen Termin und dabei festgestellt, daß diese sch.... Lenkseule warscheinlich nicht in der CarGarantie enthalten ist. Jeder redet sich nur raus und ich habe die Arschkarte bzw. die Kosten ca 800 Euro. Ich habe mir extra ein Auto vom Händer gekauft, um vor solchen Überaschungen sicher zu sein. Morgen kommt das Auto in die Werkstatt, mal sehen was draus wird.

Momentan habe ich einen echt dicken Hals.

Gruß Mathias

Schau doch mal in den Garantiebedingungen der CarGarantie. Dort ist doch explizit aufgeführt, welche Teile in der Garantie enthalten sind. Wann hast du das Auto vom Händler gekauft?

Gruß

Mathias
15.02.2006, 09:51
Hallo,

in der CarGarantie ist nur das Lenkgertiebe, Servopumpe enthalen, aber keine Lenksäule. Ich habe das Auto Ende März letzten Jahres gekauft.

Gruß Mathias

astra2.2DTI
15.02.2006, 10:01
Dann ist ja noch Gewährleistung drauf, aber im Zweifelsfall musst du beweisen, dass der Fehler schon seit Übergabe bestanden hat. Dies wird schwierig...mein Tipp: versuche dich mit dem Händler irgendwie zu einigen. Zur Not über die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes.

http://www.kfzschiedsstelle.de/

Gruß

Mathias
15.02.2006, 10:45
Danke für die Info. Da scheint es noch eine sogenannte Restrisikoversicherung bei den Händlern zu geben, habe ich gehört.

Zum Thema Fehler von Anfang an: An solchen Lagern (Kegelrollenlager?) ist doch kein Verschleiß, die gehen kaputt wenn sie verspannt montiert werden.

Mal sehen was morgen raus kommt, melde mich dann nochmal.

Gruß Mathias

Mathias
17.02.2006, 08:35
So,
ich habe meinen Astra wieder. Die Werkstatt hat das obere Lager nochmal eingestellt und das Lenkrad neu festgeschraubt, mit richtigem Drehmoment angezogen und einer neuen Sicherungsmutter. Das Spiel und das Knacken ist weg. Der ganze Spaß hat 51 Euro gekostet ich bin happy!!!!!!

Gruß Mathias

astra2.2DTI
17.02.2006, 08:39
Ende gut, alles gut. :lol: :lol:

Gruß