Ist es eigentlich vorgeschrieben, dass der Warnblickerschalter rot sein muss?
Hätte ihn Gerne in Orange oder weiß. Ist das erlaubt?
Auffällig ist ja dehnbar? Und "Aktiv" darf er ruhig rot sein!Zitat:(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:
1.
Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2.
Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3.
Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.
Und ich verstehe es so, dass er nur auffällig sein muss, wenn er aktiviert ist?
Was sagt ihr?
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