für Eintragungen dieser Art solltest du nicht zur DEKRA fahren. Fahr zum TÜV, die sind da wesentlich kompetenter da die auch Sondereintragungen machen dürfen. DEKRA nicht.
Der TÜV wirds dir eventuell eintragen wenn das ganze Hand und Fuß hat
Hallo
Ich will mir den Airbag Rückrüsten mit RaidHp Airbagrückrüstadapter aber in der ABE stehen nur alle Astra G auser das Coupe.
Hat da jemand Erfahrungswerte?
Mein Dekramann will es nicht so ohne weiteres Eintragen.
für Eintragungen dieser Art solltest du nicht zur DEKRA fahren. Fahr zum TÜV, die sind da wesentlich kompetenter da die auch Sondereintragungen machen dürfen. DEKRA nicht.
Der TÜV wirds dir eventuell eintragen wenn das ganze Hand und Fuß hat
Einen Diesel zu tunen ist wie einem fetten Kind Steroide zu geben...Es hat Leistung aber trotzdem ist und bleibt es ein fettes Kind
Das kommt halt drauf an. Kannst du so nicht pauschalisieren. §19.3 können und dürfen alle Prüforganisationen der Bundesländer eintragen.
Wird es komplizierter und bedarf einer Eintragung nach §19.2 oder sogar §21 dürfen das in den "alten" Bundesländern nur TÜV Organisationen und in den "neuen" Bundesländern ausschließlich die DEKRA.
Wiedemar liegt wohl in Sachsen, folglich dürfte die DEKRA für §19.2 oder §21 zuständig sein.
Hängt aber vom jeweiligen Gutachten ab.
EDIT:
Im vorliegenden Fall liegt die Eintragung jedenfalls im Ermessen des jeweiligen Prüfers. Technisch würde wohl nichts dagegen sprechen den Adapter auch im Coupe einzutragen.
Armaturenbrett, Airbags, Sitzposition ist ja weitestgehend identisch.
Geändert von masch (13.05.2016 um 12:33 Uhr)
Dummheit ist bisweilen enorm kreativ in ihrer Zerstörungskraft.
Nun das Thema hat sich erledigt weil.... der Astra G Coupe/Cabrio von der Typgenehmigung zu jung ist. Das hängt so wie die Prüfer es mir gesagt haben, damit zusammen, das es später erst diese Genehmigung gab für Coupe/ Cabrio (Bertone), darum gibt es auch keine Nabe dafür mit ABE (wenn es möglich wäre hätte Raid HP es ja schliesslich auch mit beantragt). Und wenn er es Eintragen würde wäre es eine Rückrüstung die verboten/ Strafbar ist ((sogar Rückwirkend)gerade Airbaggeschichten ist da sehr heikel). Sicherlich gibt es auch Prüfer die sowas Eintragen aber wenn es mal zum Unfall kommt und man gerät an den richtigen Gutachter.... wer weiß.
Jedenfalls ist das mein Kenntnisstand. War bei etlichen Dekras und sie haben allen das gleiche gesagt....deshalb bin ich von der Sache abgekommen.
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