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Thema: erhebliche Mängel bei gebrauchten mit neuem TÜV wer muss zahlen?

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    erhebliche Mängel bei gebrauchten mit neuem TÜV wer muss zahlen?

    Hallo zusammen, ich habe mir vor ca. 3 Wochen einen Astra Caravan von 99 gekauft. Der Wagen hat vor ca einem halben Jahr eine neue Auspuffanlage, neue Kupplung und neue Bremsen bekommen. 3 Tage Vor Kauf hat er noch neuen TÜV bekommen. Bemängelt wurde radeinatellung 1. Achse und Scheinwerfer leicht matt ohne Beeinträchtigung der Leuchtkraft. Achsproblem soll der Verkäufer noch behoben haben. Heute war ich beim TÜV Gutschein für Fahranfänger einlösen und ließ den wagen prüfen.

    Ergebnis, Kupplung ist neu, Auspuffanlage ist auch neu und auch sonst fast alles super. ABER: die bremsen vorne wurden erneuert doch hinten sind sie komplett runter sowie jede Glühbirne leicht schief montiert sowie spurstange vorne rechts hat leichtes spiel. Ergo hätte keinen TÜV bekommen dürfen.

    Ich bin jetzt ca 600km mit dem wagen gefahren und damit dürfte ich die bremse ja kaum komplett runter gefahren haben.

    Die Birnen habe ich inzwischen fest gedreht. Waren nicht eingerastet. Aber bremse und Spur Stange ist ja eher was für die Werkstatt und kostet ein paar euronen. Daher die Frage kann ich dem Händler den wagen auf den Hof stellen und auf Nachbesserung bestehen oder bleibt das alles an mir hängen.

    Der kerl vom TÜV war völlig von den socken als ich ihm sagte das er Mitte Juni noch ne neue Plakette bekommen hat.

    Vll hat ja von euch schon mal was änliches erlebt und kann mir nen paar Tipps geben.

    Vielen dank schon mal

    Edit: Hätte den wagen natürlich vor Kauf schon mal prüfen lassen sollen doch da ich außerhalb einen neuen job angefangen habe musste es recht fix gehen. Hab den Führerschein dafür extra in einem 14 Tagekurs gemacht. Aber Autos sind für mich leider böhmische Dörfer und hab auch keinen hier der hätte mal drüber gucken können. Und Fahrschule war ein merzedes gla AMG also kam mir beim astra bei der probefahrt eh alles etwas anders
    Geändert von Jimmy (17.07.2014 um 18:57 Uhr)

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