Praktisch sind sie mit Xenon nicht erlaubt !!
@Boehser-Astra
genau diese Halogen Doppelscheinwerfer habe ich bei Ebay bestellt, in starsilber lackieren lassen, ein Paar Chroma Blinker reingetan. 1 Paar H7 Birnen waren da ja schon dabei.
@ V77
Klar kann man über den Preis reden. Schlag einfach was vor. (Kannst ja auch ne PN schicken)
Nachtrag:
@ Mirco
"Praktisch" sind meine Scheinwerfer erlaubt, da sie im Abblendlicht und im Fernlicht den Sockel für H7 Glühbirnen haben.
Jeder, der eine Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferwaschanlage hat, kann auch legal Xenon einbauen. Leider passen echte XenonBirnen nicht auf den Sockel, daher kann man ja entscheiden ob man das H7 Xenon Umrüstkit haben will
Praktisch sind sie mit Xenon nicht erlaubt !!
Lieber Mirco, meines Wissen kann man Xenon in jedes Auto einbauen, welches über eine Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferwaschanlage verfügt.
Wenn ein Auto so etwas hat, dann kann man doch auch Xenon Brenner einbauen( Es kommt dann nur darauf an ob man D2S oder D2R Brenner braucht (Linsenscheinwerfer oder Hohlscheinwerfer)) , wenn ein Auto sowas nicht hat, dann kann man immer noch mit normalen H7er Birnen fahren, das ist auf jeden Fall erlaubt!
Lieber Chris hat der Scheinwerfer die Zulassung für die Gasentladungslampen ???? Sind diese ausdrücklich genehmigt? Nur weil Du sagst die Linsen sind die gleichen, haben die noch lang keine Zulassung und dann lieber Chris ist meines Wissens auch der Betrieb dieser nicht Zulässig. Die kosten für die SRA und die LWR (Sensor an der Hinterachse neuer Lichtschalter---) lassen wir mal ausser acht.
Desweiteren kann man nicht in eine xbeliebige Leuchtweitenregulierung verwenden denn diese muss automatisch gehen.
Sicher bist Du dir nämlich nicht denn um das Xenon drückst Du Dich mit "meines Wissens" drumrum. Das die mit H7 genehmigt sind weiss ich selbst und um die gehts hier auch garnicht.
So ich bin so froh, dass ich von Lichttechnik keine Ahnung habe und verweise zum Schluss noch auf die ECE R98 (Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen) und auf die Bauvorschriften der STVZO §50 (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht)
Leute kauft !!! Es ist bald Weihnachten..... aber nur mit H7 !
Was muß da alles gemacht werden damit SW einbauen kann? Muß ich dann noch sie beim TÜV eintragen lassen?
Gruß V77
Mit H7 Lampen sicherlich nichts wenn eine ABE vorhanden ist.
@ChrisKrause2000
Dann trag das doch bitte nach den ansonsten kauft das nachher einer aus Unwissenheid und du und er haben dann Ärger. Mit dem Xenon Kit find ich komisch muß ic Mirco recht geben und sind die jetzt dafür frei gegeben? Also die Scheinwefer an sich?
Wenn H7 dann kann ich die Osram Silvervision empfehlen! Schön hell und in Kombie mit dem Bluevision standlicht recht ansehnlich! Und man hat 20m mehr Sicht als mit den Standart!
@ Mirco
Ich hab bei Hella.de mal nachgeschaut.
Die verwendeten Hauptscheinwerferlemente (ich meine eines dieser runden Linsenscheinwerfer) unterscheiden sich nicht. Hella verwendet diese Einheiten mit der Nummer 9AH_157_659-007 sowohl in Xenon Doppelscheinwerfern, als auch in Halogen Doppelscheinwerfern.
ich sag nochmals: Wer eine Waschanlage und eine autom. LWR hat, der darf in den Scheinwerfern (nur im Abblendlicht, nicht im Fernlicht) Xenon Brenner einbauen. Etwas gegenteiliges steht auch in der StVZO §50 nicht drin. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
Allerdings weiss ich nicht, ob Xenon Brenner auf H7 Sockeln zugelassen sind.
achja, wenn ich etwas nicht eindeutig weiss, dann schreibe ich "meines Wissens". Ist doch nichts gegen einzuwenden, oder?
@ tfeger
Ich wollte die Seite heute Abend sowieso nochmal überarbeiten. Fehlt ja noch so einiges... :-/ Aber danke für die Info!
Lexmaul hatte in Essen en Coupe stehen mit diesen Scheinwerfern. Also da haben sie saugeil ausgesehen(Dunkelblau). MLK hatte mal einen Astra damit ausgestattet. Das Auto war in diesem Hellgelb (wie die I 500 der 1. Generation) da war es nur hässlich. Also ich finde es kommt auf die Autofarbe an.
So hier hat die scheinwerfer der chriskrause2000 selber gekauft!!!
Für 350 Euronen!!
Also wer interesse hat kann den Verkäufer ja mal anhauen der kann bestimmt noch welche besorgen!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=2425994996
Jetzt drückstz dich schon wieder drumhereum.
HAT DEINE LEUCHTE DIE AUSDRÜCKLICHE GENEHMIGUNG FÜR XENONNACHRÜSTUNG JA ODER NEIN ???
Es interessiert nicht ob das die gleichen Linsen sind es interessiert ob diese in diesen Scheinwerfern zugelassen sind.
@ Iceball
Haste ja schön Detektiv gespielt. Bravo! Und nun?!?
Dir ist wohl nicht aufgefallen, das man meine Scheinwerfer nicht mehr nicht mehr lackieren muss, sie sind STARSILBER! Ausserdem sind bei mir 2 verchromte Blinkerbirnen (CHROMA) drin, nicht irgend ein Billig Mist.
@ Mirco
Du scheinst ja ein echter Spezi zu sein...
Dann mecker nicht immer nur rum, gib lieber einen Tipp wo ich finden kann ob die Scheinwerfer den Betrieb mit Gasentladungslampen erlauben.
Wär doch mal ne Lösung, oder?
In der ABE und bei Hella sind dazu keine Hinweise zu finden.
Dann sind sie auch nicht zugelassen. Da musst dich schon direkt bei Hella nachfragen. Wenn es nicht in der ABE steht ists auch nicht zulässig.
Ich mecker nicht ich stelle tatsachen klar.
Es geht im eneffekt darum sicherzustellen dass auch bei Einsatz von Gasentladungslampen die Ausleuchtung der Strasse, die geforderten Lichtwerte und der passende Sitz des Brenners in der Fassung garantiert ist. Diese Leuchte bekommt dann eine Zusätzlich genehmigung beim KBA (Kraftfahrtbundesamt). Dazu muss aber der Hersteller die Leuchte mit beiden Leuchtmitteln zulassen und wenn in der ABE nichts davon drinsteht war das nicht der Fall.
Was du machen kannst wenns Dich Interessiert, frag mal beim KBA mit der Zulassungsnummer des Scheinwerfers(steht normal unter der E(x) Nummer) welche Leuchtmittel für diese Leuchte zulässig sind.
Zum Thema spezi: Ich mache solche zulassungsuntersuchungen jeden Tag beruflich ;-) und der Gesetzgeber bindet einem da ganz schön die Hände mit den Bestimmungen.
@ChrisKrause2000
jo hab ich *g*
Habe ja nicht über deinen Preis gemeckert aber nicht jeder G ist in Starsilber lackiert,oder? Und wenn jmd. andere Birnen andere Farben haben will kann er sich die dann ja auch da kaufer, oder?
StGB § 328
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer eine nukleare Explosion verursacht !
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__328.html
@ Mirco
Du hast recht, beim KBA hab ich die Info bekommen, danke für den Tip!
Zitat aus der Antwort Mail vom KBA:
"Mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) 30433 hat das KBA Scheinwerfer-Einbausätze, Typ 1DL8521 der Firma Hella genehmigt. Diese Teile dürfen mit den ebenfalls vom KBA genehmigten Scheinwerfern, 04 HC E1 917, ausgerüstet werden. Diese Scheinwerfer sind ausschließlich für die Verwendung mit Glühlampen der Kategorie H7 genehmigt."
Aber is schon komisch, dass ein und dasselbe Teil von Hella einmal ne Xenon Zulassung hat und einmal nicht. Verstehe wer will...
@ Iceball
klar ist nicht jeder G ein silberner, aber (zumindest in Bochum) ist jeder 2. ein silberner. Bei der Farbe ist die Chance halt immer noch am größten, einen Interessenten zu finden. Ich wollte halt ein möglichst attraktives Angebot mit Chrom Blinkern vervolständigen, ich hätte es natürlich auch sein lassen können... Stimmt auch wieder...
Also meiner ist ja auch Starsilber *g* Aber die Leuchten sind ja so schon recht teuer! Und mein Geschmack sind sie auch nicht , aber auch hier im Board ist die meist vertretene Farbe Starsilber!
Wie auch immer viel Glück beim verkauf!
StGB § 328
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer eine nukleare Explosion verursacht !
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__328.html
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