Hallo zusammen,

mein Bock war jetzt 2,5 Jahre stillgelegt und will ihn jetzt wieder über die Wintermonate fahren. Bin gerade dabei ihn wieder fit zu machen, Batterie, Ölwechsel, neue Bremsscheiben, def. AGR tauschen etc.

Wenn ich jetzt beim TÜV vorfahren will, kann ich das tun nur mit den Kurzzeitkennzeichen? Oder muss ich da schon die zukünftigen Kennzeichen dabei haben? Der Grund ist, das ich nicht sicher bin über den TÜV zu kommen und eine evtl. Reparatur zu viel kostet. In dem Fall hätte ich die Kennzeichen ja unnötig gekauft.

Macht der Tüv schon eine Vollabnahme, nach den 2,5 Jahren Stilllegung? Beim Atu meinte die ja. Obwohl ich irgendwo gelesen habe, dass das erst nach 7 Jahren gemacht wird.

Danke im Voraus,
Stefan