Hi zusammen !

Ich hab diese Woche mal bei Opel angefragt, wie es sich verhält, wenn man die Seitenairbags austragen will.
Ich hab schon viel gehört, aber was Opel dazu sagt wollte ich auch noch wissen.

Hier das Ergebnis:



Sehr geehrter Herr Sauter,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Oktober 2004, mit der Sie uns um
Informationen zur Deaktivierung des Seitenairbags bitten. Entschuldigen
Sie bitte die unüblich lange Bearbeitungszeit.

Grundsätzlich stimmen wir einer Deaktivierung des Seitenairbags nicht zu.
Eine solche Stilllegung ist zwar technisch möglich, nimmt jedoch der
betroffenen Person einen entscheidenden Schutz. Des Weiteren weisen wir
darauf hin, dass mit der Deaktivierung des Airbags ein gravierender
Eingriff in die Sicherheitssysteme des Fahrzeuges erfolgt. Deshalb führt
dies zu einem Verlust der Betriebserlaubnis.

Wir hoffen, zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben, und
verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Adam Opel AG




Tino Pacholski





Toll, nich wahr?

Wenn jetzt die Betriebserlaubnis erlischt und mir ein TÜV Prüfer die Austragung bestätigt, ist dann die Betriebserlaubnis somit wieder erteilt, oder hab ich keine Chance mehr ohne Airbags eine zu kriegen ?