Interessant ist, ob beim Fahrwerk laut Gutachten alle Serienräder als zulässig erhalten bleiben.
Wenn ja, dann zusammen mit den Sommerrädern eintragen.
Wenn nein, musst du das Fahrwerk sowieso einmal mit Winterrädern und einmal mit Sommerrädern begutachten lassen, bzw. die Räder mit dem Fahrwerk.
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