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Thema: Lichterquatsch am Karren -> Kein Versicherungsschutz

  1. #1
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    Lichterquatsch am Karren -> Kein Versicherungsschutz

    Geschrieben von morla am 27.04.2003 01:13:
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    aus auto.t-online.de:





    Irr-Lichter kosten Plakette

    Unzulässige Lampen am Pkw gelten von Mai 2003 an bei der Hauptuntersuchung als "erheblicher Mangel". Nicht mehr zulässig seien Lichterketten, Firmenembleme sowie Namensschriftzüge aus Leuchtdioden und beleuchtete Figuren, teilt der TÜV Norddeutschland in Hannover mit. Zulässige Leuchten, die aber falsch angebaut wurden, wie gelbe Seitenmarkierungsleuchten an der Fahrzeugfront oder zu viele Scheinwerfer, können in Zukunft ebenso zur Verweigerung der Betriebserlaubnis führen.

    Verboten: Schutzgitter und farbige Lampen

    Einen erheblichen Mangel stellen dem TÜV zufolge auch umgebaute Leuchten mit farbigen, nicht genehmigten Glühlampen dar. Ebenso sei die Verwendung von Schutzgittern vor den Scheinwerfern unzulässig. Auch Leuchten im Innenraum, die unmittelbar nach außen wirken, zum Beispiel Laufschriftzüge, Namensschilder und farbige Lampen hinter der Windschutzscheibe, sind verboten.

    Bei allen unerlaubten Lampen müssen nach TÜV-Angaben zumindest die Kabel entfernt werden, gegebenenfalls auch die ganze Lampe abgebaut werden. Blinkende Lampen im Cockpit, bunte Glühlampen oder abgedunkelte Rückleuchten könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren und dazu führen, dass sie unter Umständen die Verkehrssituation falsch einschätzen und sich dabei gefährden, so der TÜV. Wer nach der Hauptuntersuchung seine unerlaubten Lampen und Lämpchen wieder in Betrieb nimmt ist nicht nur ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs, auch der Versicherungsschutz ist nicht mehr gewährleistet. Bei einer Polizeikontrolle können die Beamten das Fahrzeuge an Ort und Stelle stilllegen.




    sehr gut, bin voll dafür. dieses baumarkt-tuning geht mir langsam auf´n sack, dauernd kommen einem alle möglichen lichtchen entgegen, nur keine weissen.




    Geschrieben von Dancer am 27.04.2003 01:22:
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    http://5387.rapidforum.com/topic=101184870040



    Aber dennoch danke für die ausführlichere Version des Textes.
    Betrifft das nun alle Verkehrsteilnehmer? Ja oder? Weil diese Brummi-Fahrer mit ihrem Leucht-Gedöhns im Führerhaus gehen mir sowas von auf den Keks. Es sind ja nicht nur ausschließlich Autofahrer, die sich solche Spielereien in den fahrbaren Untersatz reinknallen...



    Geschrieben von Finch am 27.04.2003 02:56:
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    weiß jemand wie es mit neonrörhen im fußraum aussieht, wenn ein schalter dazwischen ist??? Blaues Standlicht ist ja sowieso verboten, aber warum sind weiße Leds auch verboten, komm da nicht hinter

    Finch



    Geschrieben von Astrid g am 27.04.2003 08:44:
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    Ich bin auch dafür das es Verboten ist.Weil es wird immer mehr von den Idioten gibt die wie ein fahrender Weihnachstbaum unterwegs sind und du schaust dann Automatisch hin und wirst abgelängt.
    Voll daneben sind die Leute die mit Roten Fahrlicht rumfahren .Denen geschieht es ja nicht mehr als Recht wenn die Karre gleich still gelegt wird.Aber die werden ja net angehalten wenn triff es ja wie die wo ganz wenig dran haben.
    Gruß Michael



    Geschrieben von Brain am 27.04.2003 09:56:
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    @ finch

    les dir den link von dancer durch und da habe ich was dazu geschrieben und das ist aktuell vom dienstag den 22.04.03



    Geschrieben von incorporator am 03.05.2003 01:41:
    ------------------------------------------------------
    ich bin mir nicht sicher da in irgendein wespen nest zu stechen ,
    bevor mich blaue dioden in irgendwelchen düsen stören könnte ich ne hasskrampe kriegen wenn mir im halbdunkel oder regen/glatteis proleten mit nebellampen entgegenkommen.
    bei nebel oder am tage( wenn sie nicht blenden) alles kein thema,
    nur müsste man den leuten echt noch mal erklären, daß nebelscheinwerfer sich nicht abblenden lassen.
    solchen leuten in oben beschrieben situationen begegne ich mit fernlicht!
    meistens kapieren die das auch!
    war doch einer so dreist zu wenden und mich drauf aufmerksam zu machen . da wurde ich richtig eklig.
    hier ein auszug aus der bussgeldordung
    .... achso : fernlichtvergessen auszumachen kostet nur 10 euronen
    Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.


    § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat (B - 1) 10,00
    117143 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten dadurch andere.
    § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 19 OWiG; 73.1 BKat (B - 1) 15,00
    117144 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall.
    § 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 19 OWiG; 73.2 BKat (B - 1) 35,00

  2. #2
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    mich nervt es auch diese bunten Tannenbäume !!!
    Soll ruhig richtig was kosten !!

  3. #3
    tfeger
    Gast
    Tja das ist Geschmackssache ich hasse diese BlauenSchrauben vorne in der Schürze oder blaue Waschdüsen! Fußraum und Innenleuchte find ich dagegen gut!

  4. #4
    TheAstraDriver
    Gast
    aussen ists schon scheisse, oder sowas, dass direkt hinter den Scheiben sitzt und ander fett blendet, das is echt nervig, aber ne UBB oder ne Fussraumbeleuchtung find ich cool, hab beides dran und drin und gefällt mir echt gut....und wieso ne UBB verboten is, check ich bis heute ned....

  5. #5
    Mightymagic
    Gast
    Bei Conrad gibt es so E-geprüfte UBB. Taugen die was und was heißt eigendlich E-geprüft???

  6. #6
    mirco
    Gast
    Sie sind für den öffentlichen Starassenverkehr geeignet und besitzen eine zulassung für KFZ. Das heisst aber noch lange nicht dass sie in Deutschland zugelassen sind. Hier gibt es nur eine möglichkeit keinen Ärger zu bekommen.
    Richtig anschließen und mit dem Tüv und den behörden Rücksprache halten.

  7. #7
    |Nikon|
    Gast
    Geschrieben von Finch am 27.04.2003 02:56:
    ------------------------------------------------------
    weiß jemand wie es mit neonrörhen im fußraum aussieht, wenn ein schalter dazwischen ist??? Blaues Standlicht ist ja sowieso verboten, aber warum sind weiße Leds auch verboten, komm da nicht hinter

    Finch
    soweit ich weiss is fussraumbeleuchtung nicht verboten weil man die von aussen nicht sehen kann und somit die anderen verkehrsteilnehmer nicht abgelenkt werden können

  8. #8
    Tommy_C-F-T
    Gast
    Ich stimmte |Nikon| zu

    Soviel ich weis, ist alles, das ÜBER dem Cockpit leuchtet verboten
    Also alles, was nach aussen leuchtet, und andere blendet.

    Fussraumbeleuchtung ist """"erlaubt"""", sollte aber bei einer Polizeikontrolle per Schalterchen abgeschalten werden ... Wer weis, wie die Polizei darauf reagiert

    Also, wenn ihr seht, das eine Polizeikontrolle stattfindet, am besten ALLES was irgentwie leuchtet, und nicht "legal" ist ausschalten

  9. #9
    sboecker2k3
    Gast
    gibt's nicht so nen Bull..-Warn-Gerät? So nen apparillo, der die ganze zeit die gegend abcheckt, und sobald was nach "Bauernhof" riecht, man gewarnt wird? :-)

  10. #10
    Tommy_C-F-T
    Gast
    *fg* das was's gibt ist ein "blitzer-warn-gerät" *g*
    Aber sowas, was dich vor Polizisten warnt ... nö - kenn ich noch nichts

  11. #11
    sboecker2k3
    Gast
    kann man ja mal basteln... brauchst nur nen geruchssensor... :-)

    aber die radar-warner kosten nen schweinehaufen an €ulen, das ist der nachteil...

  12. #12
    Tommy_C-F-T
    Gast
    dann fang mal an zu basteln


    Jep stimmt ... die Blitzer-Warn-...... sind teuer
    Weis aber nicht mal genau wieviel ...

  13. #13
    sboecker2k3
    Gast
    ok... bastel, bastel... quatsch. :-)

  14. #14
    mirco
    Gast
    Eine Polizeikontrolle interessiert eine Fussraumbeleuchtung nicht solange sie nicht das ganze Auto beleuchtet. In der S-Klasse beispielsweide ist die Serienmässig wie bei vielen anderen Fahrzeugen auch und da Gibt es keinen Schalter.
    Also einfach nicht übertreiben mit der Beleuchtung.

  15. #15
    Tommy_C-F-T
    Gast
    Tja, das ist dann halt so ... weil's das Auto dann STANDART hat.
    Aber wenn ich aufgehalten werde, schalt ich einfach alles was blau leuchtet aus

  16. #16
    mirco
    Gast
    Also die Fussraumbeleuchtung ist kein Zualssungpflichtiges Teil genausowenig wie die Innenleuchte, die Tacho und Instrumentenbeleuchtung etc. was innen Angemessen leuchtet und den Fahrer weder irritiert noch seine Nachsichtfähigkeit beeinflusst ist wurscht !!

    Hat mit Standard nichts zu tun

    Grüße Mirco

  17. #17
    Tommy_C-F-T
    Gast
    Is mir klar, dass das nicht zulassungspflichtig ist ... Doch wiegesagt ... alles was andere Verkehrsteilnehmer blendet is "verboten" ... Über dieses Thema könnte man eine Ewigkeit diskutieren *g*

    Aber bei uns in Österreich ist das ein wenig krasser mit der blauen Beleuchtung ... und deswegen ist bei mir bei einer Kontrolle alles aus (bzw. was andere blendet)

  18. #18
    fanatic-coupe
    Gast
    aloha

    mich irritieren immer die blauen dioden in den lkw´s. die sollten verboten werden! ich denk immer automatisch an meine freunde in grün wenn was blaues hinter mir auftaucht (wegen meinen reichlich schlechten erfahrungen)

    greez manuel

  19. #19
    Member Avatar von astragfahrer
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    Was mir total aufn Leim geht sind die Heizer mit ihren bunt beleuchteten Spritzdüsen,hab slten was bekloppteres gesehen......
    Gruß,Andreas

  20. #20
    mirco
    Gast
    Alles verboten,

    die Spritzdüsenleuchter sind für mich die grössten prolls.

  21. #21
    fanatic-coupe
    Gast
    die deppen mit den leuchten auf den ventilkappen sin auch die besten............und die mit den 6 hella zusatzscheinwerfern auf der front

    greez manuel

  22. #22
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    hi leuts,

    finde seitenmakierungsleuchten und fußraumleuchten ok, den rest einfach unnötig!!!
    ;-) :-)

  23. #23
    mirco
    Gast
    Ist ne spielerei, der rest, die Sidemarker sind sinnvoll, aber zum nachrüsten irgendwie pickelig auf der Stoßstange

  24. #24
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    Seitenmarkierungsleuchten von Hella die LEDs hab ich am Auto ich find sie sehr gut. Nicht nur die Optik auch der Sicherheitsaspekt hat mich sehr überzeugt.

    Bsp. Nachts rückwärts von einer Einfahrt auf eine Hauptstrasse einfahren. Ihr glaubt gar nicht wieviel Autos wegen den Leuchten freundlicherweise anhalten *g* Im Nebel sind sie auch gut und durch die hohe Leuchtkraft sieht man sie auch schon von weiten. Bei einem Unfall im Strassengraben auch nicht zu unterschätzen könnte man mit den Lichtern noch Aufmerksamkeit erwecken

    Hier geht aber auch der Geschmack über die Dinger weit auseinander ich find sie sehr gut.
    My Car: *klick*
    Nickpage geilekarre.de: http://www.geilekarre.de/?detail=309212

  25. #25
    Donald the duck
    Gast
    Alle zusätzlichen Lichter im Innenraum sind verboten weil man sich auch selber blenden kann. Hat mir mal en Bul... erklärt. Ist doch voll der sch.... wenn mich das Ding beim fahren blendet mach ich das bestimmt net an.

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