Geschrieben von
incorporator am
03.05.2003 01:41:
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ich bin mir nicht sicher da in irgendein wespen nest zu stechen ,
bevor mich blaue dioden in irgendwelchen düsen stören könnte ich ne hasskrampe kriegen wenn mir im halbdunkel oder regen/glatteis proleten mit nebellampen entgegenkommen.
bei nebel oder am tage( wenn sie nicht blenden) alles kein thema,
nur müsste man den leuten echt noch mal erklären, daß nebelscheinwerfer sich nicht abblenden lassen.
solchen leuten in oben beschrieben situationen begegne ich mit fernlicht!
meistens kapieren die das auch!
war doch einer so dreist zu wenden und mich drauf aufmerksam zu machen . da wurde ich richtig eklig.
hier ein auszug aus der bussgeldordung
.... achso : fernlichtvergessen auszumachen kostet nur 10 euronen
Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.
§ 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat (B - 1) 10,00
117143 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten dadurch andere.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 19 OWiG; 73.1 BKat (B - 1) 15,00
117144 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall.
§ 17 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; § 19 OWiG; 73.2 BKat (B - 1) 35,00
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