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Thema: Lichterquatsch am Karren -> Kein Versicherungsschutz

  1. #76
    skyddancer
    Gast
    Ich fahr seit 4 Jahren, und musste sie jetzt 2 mal benutzen einmal auf der Autobahn und einmal auf der Landstraße.

  2. #77
    Member Avatar von Flieger
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    Wow...21 Jahre alt und schon 4 Jahre gefahren??? Fährst wohl net viel und nur bei gutem Wetter...
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  3. #78
    mirco
    Gast
    Hier gehts doch unterm Strich eigentlich nicht darum, wie oft die Nebelschlussleuchte benutzt wurde. Blödsinnpostings :-)

    Bei konkreten fragen ist hier doch der richtige Thread. Und wenn sie nicht absolut schwachsinnig sind beantworte ich diese auch gern.

  4. #79
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    Wo denn genau?

    Also wo willst du die LED's dann verbauen?

    Gruss
    Marc

  5. #80
    Member Avatar von Flieger
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    Solange die net die farbe ständig wechseln, dass dich was irritieren könnte denk ich da passiert nix...
    Diagnose im Raum Koblenz / Idar-Oberstein möglich

  6. #81
    Member Avatar von Flieger
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    Iss mir klar was das für Leds sind... Ich kenn mich damit auchn bischen aus. ;-)
    Solange du damit im Auto nur Hintergrundbeleuchtung realisieren willst spricht wohl nichts dagegen!
    Diagnose im Raum Koblenz / Idar-Oberstein möglich

  7. #82
    mirco
    Gast
    Richtig!

  8. #83
    mirco
    Gast
    So, und hier gehts um Kennzeichenleuchten und deren Umbau die ABE erlöschen lassen:

    master g hat folgendes geschrieben::@mirco
    wiso sollte die BE erlöschen?
    Wenn man doch für ne ausreichende Beleutung sorgt kann doch keiner was sagen.


    Ganz einfach, weil nicht garantiert werden kann dass die Beleuchtungspunkte welche in der Zulassung beim KBA getestet wurden mit ausreichender Intensität beleuchtet werden und nicht nachgewiesen werden kann dass die Gleichmässigkeit welche sich aus Faktorn und den beleuchteten Punkten errechnet und sich nur in einem Gewissen Fenster bewegen darf, sichergestellt wird.

    Damit ist es ein Eingriff in die Lichttechnischen Einrichtungen eines Fahrzeugs.

    Der TÜV überschreitet bei einer Eintragung klar sein kompetenzen, denn wenn jeder Tüvhansel die Leuchten frei Auge prüfen könnte wären unsere Umfangreichen Tests bezüglich der ECE Norm, SAE Norm und Japan Norm ja vollkommen für die Katz und das Ganze KBA wäre somit überflüssig.

    Keine AHNUNG diese Prüfer was noch dahintersteckt, aber mal freigeben.

    Ich sag nur: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

  9. #84
    mirco
    Gast
    Peng, auch Du hast Dich ins Lichttechnische AUS gestellt. Wie man merkt hast Du keine Ahnung von der Materie.
    Natürlich ist das Mist was du erzählst, denn eine Leuchte die für 12 Volt Glühlampentypen zugelassen ist auch diese eingebaut haben müssen. Eine Leuchte ist mit diesen Leuchtmitteln getestet und zugelassen worden und hat so die ECE anforderungen bezüglich der Mindestlichtwerte erfüllt.
    Bei einem 24 Volt leuchtmittel mit 12V Bordspannung tut es das nichtmehr und zudem ist nichtmehr das Leuchtmittel drin für welches es zugelassen ist und damit hast du eine veänderung der Lichttechnischen einrichtungen.

    Auch Dein E Klasse beispiel ist absoluter Müll. Die LEDs haben nichteinmal 6000mcd um es mal in deiner Sprache auszudrücken.
    Die LEDs darin haben ein brechnetes System welches innerhalb der von der ECE vorgeschriebenen Abstrahlungswinkeln das Licht rausbringen. Diese Norm hat eine Mindest und eine Maximallichtstärke, welche nicht unter bzw. überschritten werden darf. Wir stellen rein zufällig mehrere LED Bremsleuchten für Mercedes her und in meiner tätigkeit als Lichttechniker kann ich Dir sagen, dass die Lichtstärke sich im unteren teil des mittleren drittels des Vorgeschiebenen Fensters liegt.
    Das Zauberwort heisst optisches system in dem die Abstahlwinkel der LED verkleinert werden. von etwa 120° auf ca. 20° mal ganz einfach erklärt.


    Erzähl du mir nichts über Lichttechnik, informier Dich erstmal und lehn Dich hier nicht so aus dem Fenster, denn der Schuss ist in diesem Fall gewaltig nach hinten losgegangen. Diese Unwahrheiten die Du oben verzapft hast nehmen andere User hier für bare Münze und haben später die grössten Probleme.

    zudem rate ich dir alle zusammenhänge zu lesen und nicht den Punkt gleichmässigkeit aus dem Zusammenhang reissen.

    Die Fahrzeuglichttechnik ist ein viel umfangreicheres Thema als hier manche zu glauben vermögen.

    So noch fragen??, dann darfst Du sie gerne stellen. Ich habe jeden Tag nur mit dem Thema Lichttechnik und zulassungen sowie normen und vorschriften im Automobilen Lichtbereich zu tun, mit einer Kompetenten Antwort kannst Du rechnen. Und wenn ich mal was nicht weiss, dann bin ich auch in der Lage das zu sagen und fange nicht an verbalen Dünnpfiff zu verbreiten.

    Mann mann, hier machst was mit.

  10. #85
    mirco
    Gast
    Hahahahahahaha

    loooooooool

    Keine AHNUNG vom Zulassungswesen der Leuchten selbst. Ich lach mich kringelig.


    Dekra unterlagen, ich lach mich schief. Als ob der Dekra eine Einbauzeichnung der Leuchte vorliegt, das glaubst ja wohl selbst nicht.

    Die Prüfungen selbst führe ich täglich durch und beantrage beim KBA die zulassungen. Du bist deinen Aussagen nach so ein Tüv oder Dekra hansel, der sich halt nicht gerne in die Suppe Spucken lässt. Hahaha

    Deine Allgemeinen Normensammlungen kannst Du sicherlich auch entnehmen was die Vorgeschriebenen mindestlichtwerte der einzelnen Lampen sind ohne die sie die Zulassung mit der damit verbundenen Zulassungsnummer nicht bekommen würden.

    Die Praxis sieht so aus, dass wir den Leuchten eine Zulassung mitliefern müssen ohne die eine allgemeinzulassung nicht möglich ist.

    So wie rausbabbelst ist das ganze KBA überflüssig.

    Leuchtdioden mit 9000 mcd und 9° soso.

    Lichttechnik reisehandbuch. Du bist nicht in der Lage zu erkennen wann Du dich ins aus geschossen hast. Schau oben und andere glauben Deinen Blödsinn noch.

    Komm mir nicht mit irgendwelchen 14000er mcd LEDs, so ein Blödsinn.
    Mach Dich über geltendes Europäisches Zulassungsrecht vertraut und dann reden wir weiter.

    So ein unqualifiziertes gelaber, mit dem kannst die kleinen Prolls bei dir in der Dekra Prüfstelle imprägnieren. Aber mich nicht.

    Schau mal einfach auf deine Leuchte drauf, da steht genau welcher Lampentyp verbat sein muss. Diese Leuchten kannst du in der ECE R 37 nachlesen, denn diese sind die einzigen zugelassenen auswechselbaren Leuchtmittel.

    Fernlichröhren. Rofl.

    Du hast Dich mit deinem ersten Beitrag schon disqualifiziert und dein zweiter reitet Dich noch mehr rein.

    Hahahaha selten so gelacht.

    Liebe User: Glaubt diesen Blödsinn snicht was der da vom Stapel lässt.
    Das ist ein kleiner Prüfer der sich in seiner Berufsehre als Strassengott verletzt fühlt.

  11. #86
    mirco
    Gast
    Nennt soch dann Topled! Spannungsstabilisierung bringt da rein garnichts. Vermutlich wird Du die auch noch mit dem vollen Strom betreiben....
    Es gibt 2 viel wichtigere Faktoren als die Spannung. Poste sie doch mal. Du weisst es ja sicherlich aus deinen 14400000 MCD unterlagen.

    Tja wo bleibt dein Fachwissen? Ich habe mich oben bewusst zurückgehalten. Nun wie siehts aus. Was sollte man denn über den Betrieb von LEDs im Automobilen bereich wissen. Hä?

    Poste Doch mal dein Fachwissen. Oder besser: Blätter es in den Dekra unterlagen nach. Da steht das sicher drin.

    Keine Ahnung und hier Dicke Lippe riskieren.

    Der schuss ging nach hinten Los..........

  12. #87
    mirco
    Gast
    Noch was Dazu. Wenn du etwas Ahnung hättest dann wüsstest Du das es nicht die Bindehaut ist die es Wegbrennt, sondern die Netzhaut.

    Mercedes verbaut keine LEDs mit geringem Winkel, das ist absoluter Blödsinn und auch widerlegbar!

    Eine SL Bremsleuchte als Beispiel hat vor dem Facelift eine Superflux LED dein mit einem Abstrahlwinkel von 70°. Nach dem Facelift ein verändertes Reflektorsystem und eine SMD TopLED von Osram mit 120° Abstrahlwinkel. Den genauen Typ könnte ich Dir auch sagen, aber schau mal in deinen Dekrapapieren. Wäre mal interssant was da rauskommt.

    Ich weiss es was verbaut ist. Deine Dekra Papiere auch ??

  13. #88
    Member Avatar von Flieger
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    20 Jahre alt und schon Dekra Prüferingeneur??? Wohl eher Bürokraft bei der Dekra...fürn Prüfingeneur brauchste wohl en Studium. Und das wirst du mit 20 wohl kaum abgeschlossen haben können.
    Diagnose im Raum Koblenz / Idar-Oberstein möglich

  14. #89
    mirco
    Gast
    Er hat 20 Beiträge, das alter steht nicht dran ;-)

  15. #90
    Moderator Avatar von Osirus
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    das alter steht nicht dran
    ist vielleicht auch besser...

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  16. #91
    Ehrenmoderator Avatar von Ti
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    Schaltet mal nen Gang zurück. ;-)

  17. #92
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    macht mal weiter ich war grad so schön schon am rofl'n

    also zum thema....mir egal was ihr schreibt und tut und macht und was legal und illegal ist
    bau ein was mir gefällt und ende
    solangs funzt

    so verhaut mich
    aber diese 3 punkte und 120 euro oder was auch immer es da gibt sind mir ziemlich egal weil das eh keiner peilt

    fahre ja auch schon bald 2 jahre mit triple led (3farben) standlicht rum und stand mehrmals so in der kontrolle + blaue innenbeleuchtung und triple fussraum beleuctung und kein komment von der polizei

    aber von ecke zu ecke verschieden....will ja auch keiner meine eintragungen sehen

    so bin ma disco^^
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    corsa?

  18. #93
    mirco
    Gast
    Zitat Zitat von Ti
    Schaltet mal nen Gang zurück. ;-)
    Wenn die Wahrheit geschrieben werden würde, dann wäre das kein Problem. Aber so?

    Übrigens geh mal ans Skype!

    Jellin, Du bist echt der Held, ein gesetzesloser knallharter Typ auf Deutschlands Strassen. Hahahaha

  19. #94
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    nö das nicht...aber ich kann auch nix für so blöde gesetze...bin kein held
    nur nen lieber bub der bisjen am auto bastelt

    hab auch garkein plan von dem was ihr da schreibt

    aber wenn dann haste recht soll auch die wahrheit weiter gegeben werden....denn ich verlasse mich auch öfters auf aussagen aus dem forum und daher bin ich auch dafür das hier die wahrheit stehen sollte
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    corsa?

  20. #95
    mirco
    Gast
    So meine ich doch auch. Aber das erklär hier mal Müllschreibern die von einem Mist in den nächtesn Rudern.

    Siehst du hast wenigstens den Mut zu sagen dass Du keine Ahnung hast von was wir schreiben.

    Ich sage Dir, was da oben steht lässt sich fast alles von jedermann widerlegen. Alles wirres Zeugs, eine Dekra hat niemals eine einbauzeichnung der Zulieferer. Und wenn doch dann ist irgendwo was falsch gelaufen.
    Nichtmal das KBA hat eine komplette Zeichnung, die haben nur eine Einbauzeichnung. Alles andere ergibt sich aus der ECE. Auch das Leuchtmittel.

  21. #96
    Member Avatar von Flieger
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    Huch...hab ich mich wohl verlesen...
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  22. #97
    mirco
    Gast
    Zum Thema Zusatzblinkleuchten noch eine Erklärung, nicht das diese im Wahalla des Forums untergeht:

    Hierzu nochmal in Kopie:

    Also, ich wills gerne nochmal erklären warum das nicht so einfach ist:

    Der Tüv hat nicht die Kompetenz das einfach so für ein anderes Fahrzeug genehmigen zu können.

    Der Astra H seitenblinker hat beispielsweise eine Anbaulage von Seitenansicht 2° Neigung, Von vorne betrachtet ist er um 5° nach innen geneigt und von oben betrachtet 3° nach Vorne. So, das ist die Anbaulage für den Astra h die beim Lichttechnischen Institut in Karlsruhe, welches die Messungen fürs KBA in Flensburg macht, getestet und genehmigt wurde.
    Nun ist das Problem der Zusatzblinkleuchten(ZBL) nun die, dass dur Designelemente die Glühlampe gerne weit nach hinten also ins gehäuse reingeschoben wird, was die Abstrahlung nach hinten um die es geht einschränkt. Verändert man dann einen winkel der 3 dann ist es möglich, dass die Leuchte an einem oder mehreren von 35 Messwerten(wie wir messen) die Gesetzliche Forderung nicht erfüllt.
    Zum Verständnis sei gesagt, dass die ZBL nicht von der seite gesehen werden muss sondern im Winkel 5° - 60° nach hinten von der FGahrzeuglängsachse aus gesehen.
    Der Astra G hat nun eine andere Form des Kotflügels und folglich verändern sich auch die Winkel für die ZBL Anbauposition. Und da kommt obiges zum tragen.
    Klar leuchtet die Lape noch gleich wie vorher, aber leuchtet sie auch dahin wo sie soll? Da liegt das Problem, denn Im H ist die Leuchte auf die Anbaulage abgestimmt und somit wird sichergestellt, dass Sie horizontal die Winkel 5-60° und Vertikel die Winkel -15 bis 15° so ausleuchtet, dass die Lichtwerte im bereich der in der EBE R6 Kat.5 vorgeschrieben Mindestwerte liegt.

    Der Tüv kann das nicht am Fahrzeug messen das geht nicht so, sonst wäre hier unsere 300000 Euro Anlage völlig umsonst. Hier werden die Leuchten aufgespannt und in absoluter Dunkelheit, exakt die Werte in den Vorgeschriebenen Winkeln gemessen die auch aus der Lampe rauskommen.

    Fragt mal einen Tüv Prüfer, welche Richtung denn massgeblich für eine ZBL ist in die sie Leuchten soll. 90% werden Euch antworten direkt von der Seite und das ist Falsch. So kann man das Fachwissen der Prüfer leicht testen. Ein Blick in die ECE genügt.

    Wenn der Tüv nun sagt alles ok, dann frage ich mich, mit welcher begründung und mit welcher sicherheit er sagen kann, dass die Leuchte die ECE werte erreicht. Sicherlich nicht mit dem blossen Auge. Und hier überschreitet der Tüv eindeutig seine kompetenzen, weil er sich in diesem Fall ganz klar über die Richtlinien der ECE hinwegsetzt. Die ECE ist die Europäische Vorschrift für KFZ und da muss sich auch ein Tüv dran halten.

    Es gäbe nur eine Möglichkeit: Die ZBL hat bei der Zulassung eine Toleranz angegeben, in der die Winkel variieren können, diese Toleranz kann unter Umständen die Anbaulage im G abdecken, jedoch ist das immernoch kein freischein zum anpappen. Die Zulassung der Leuchte muss dann einen Nachtrag beinhalten, in der steht, dass auch die Anbaulage im G zugelassen ist. zwar ist das reine Formsache, aber die entscheidet ob ihr die Betriebserlaubnis verliert oder nicht. Und diesen Nachtag wird man nie durchbekommen. Erstens kostet der Nachtrag etwa 1500 Euro zweitens, müsste man in die originalzeichnung des Herstellers der Leuchte reinschauen und in dessen Zulassungspapiere vom KBA und wer lässt sich gerne in die Karten schauen wie gut oder wie schlecht eine Leuchte ist. Drittens will natürlich auch der Hersteller der Leuchte dann einen Arbeitsaufwand, weil er dann den Nachtrag beantragt und da geht das schnell in einen Bereich wo man sich eigentlich einen guten Gebrauchten Astra OPC kaufen kann

    Wenn fragen sind, dann fragt ruhig. Ich will versuchen Euch das verständlich zu erklären. Denn leicht ist das ganze nicht.

  23. #98
    Astra-Sportsline
    Gast
    @Mirco

    und ich hab immer gedacht, du wärst bei der Polizei


    weiß nicht wieso aber ich hatte es so im Hinterkopf, dass du Polizist bist

  24. #99
    mirco
    Gast
    Ne ;-)

  25. #100
    Member
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    Gladbeck
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    1,6er Sportive (novaschwarz)
    Beiträge
    134
    Was ist bei Rückleuchten laut STV erlaubt und was nicht ? Hab LED´s mit E-Zeichen ... da leuchtet die Reihe oben und unten als Fahrlicht - beim Bremsen werden die oberen Reihen viel heller und das dritte Licht geht mit an ... sollte ok sein oder ?

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