Alle Fragen wurden schon ausführlich beantwortet, check mal die Suchfunktion rechts oben aus
30/30 Cabrio:
http://www.astra-g.de/showthread.php...=1#post1121369
ABE / Eintragung:
Teilegutachten = Eintragen
ABE = Sofern alle Auflagen der ABE eingehalten werden, dies bezieht sich auch auf die kleinsten Details die einem "unnötig" erscheinen, keine Eintragung erforderlich, ABE muss jederzeit mitgeführt werden.
Bedenke das eine ABE zumeist nur greift wenn der Serienzustand gegeben ist, eine andere Rad/Reifen Kombi macht zb oft eine Fahrwerks/Federn ABE ungültig, andere Dämpfer eine Feder ABE, ein Sportauspuff eine Luftfilter ABE usw.
Dann muss es vom TÜV abgenommen werden, selbst wenn beide Bauteile eine ABE haben.
Auch muss meistens nach Fahrwerks/Federwechsel vorne die Spur eingestellt werden
Lesezeichen