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Thema: Internetanbieter und ihre Dreistigkeit

  1. #1
    Member Avatar von Tomahawk
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    Internetanbieter und ihre Dreistigkeit

    Hallo zusammen,

    das Thema ist bei mir gerade (leider) aktuell.
    Ich versuche seit ein paar Tagen einen 12-monatigen Internetvertrag zu bekommen. Bewusst bei einem konkreten Anbieter, da dieser das Haus versorgt. Leider hat dieser Anbieter auf seiner Homepage nur 24-monatige Verträge, die für mich allerdings nicht attraktiv sind. Auch das Sonderkündigungsrecht ist unattraktiv. Warum? Aus Prinzip und wegen des Aufwands.

    Nach mehreren Gesprächen bin ich zu folgendem Schluss gekommen: Bist du kein Großkunde, bist du der Ar***.

    Bevor jetzt jemand sagt: Die bieten halt nur 24-monatige Verträge an, finde dich damit ab. Nein. Es gibt ein Gesetzt, welches es einem Anbieter vorschreibt, mindestens einen Vertrag mit einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten bereit zu stellen. Für alle die es interessiert: Telekommunikationsgesetzt, §43b, Satz 2. Oder verstehe ich hier irgendetwas falsch?

    Die Dreistigkeit, mit der man abgewimmelt und auch beleidigt wird, ist enorm. Dementsprechend persönlich habe ich das Ganze jetzt auch genommen. Leider habe ich es verpasst, das letzte Gespräch aufzuzeichnen. Vorweg: egal wie höflich man bleibt, ab einem gewissen Punkt wird man angegiftet und wie schon erwähnt, sogar indirekt beleidigt.

    Hatte hier schon einmal jemand einen ähnlichen Fall? Wo kann man Beschwerde gegen so etwas einreichen (außer bei der Bundesnetzagentur)? Es einfach hin zu nehmen finde ich nicht nicht besonders attraktiv.

    Grüße
    Geändert von Tomahawk (30.08.2017 um 20:23 Uhr)

  2. #2
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    Telekommunikationsgesetz (TKG)
    § 43b Vertragslaufzeit


    Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten darf 24 Monate nicht überschreiten. Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten sind verpflichtet, einem Teilnehmer zu ermöglichen, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen.

  3. #3
    Member Avatar von G-SezZ
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    $34 TKG betrifft Kostenunterlagen.
    tilly hat den richtigen Paragraphen gepostet, der ziemlich klar 24 Monate setzt. Öffentlich zugängliche Dienste sind z.B. Verträge für Hotspots in Cafes oder Unis.

    Also IMO musst du dich damit abfinden wenn sie dir keine 12 Monate anbieten wollen.

    egal wie höflich man bleibt, ab einem gewissen Punkt wird man angegiftet und wie schon erwähnt, sogar indirekt beleidigt.
    Beleidigung geht natürlich zu weit. Aber was erhoffst du dir davon den Herrschaften am Telefon Gesetzestexte um die Ohren zu werfen? Meinst du der (im besten Falle) Verkäufer den du an der Leitung hast macht für dich einen Termin bei der Chefabteilung um dir einen persönlich zugeschnittenen Tarif auszuhandeln? Er kann dir nur sagen dass seine Firma so einen Tarif nicht im Angebot hat. Ihm Gesetzestexte um die Ohren zu hauen ist ein Versuch einen Streit zu provozieren dessen Ausgang von vornherein klar ist. - Nennst du das höflich bleiben? Wenn du auf dem Level streiten willst, dann mach das doch schriftlich mit deren Rechtsabteilung, und nicht mit einem Hotline Mitarbeiter der nichts für dich tun kann, selbst wenn er wollte. Dass dessen Geduld irgendwann ein Ende hat kann ich verstehen.
    Geändert von G-SezZ (30.08.2017 um 11:26 Uhr)
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  4. #4
    Themenersteller

    Member Avatar von Tomahawk
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    Hatte einen Zahlendreher in dem obigen Text, danke für die Korrektur

    Zitat Zitat von G-SezZ Beitrag anzeigen
    $34 TKG betrifft Kostenunterlagen.
    tilly hat den richtigen Paragraphen gepostet, der ziemlich klar 24 Monate setzt. Öffentlich zugängliche Dienste sind z.B. Verträge für Hotspots in Cafes oder Unis.

    Also IMO musst du dich damit abfinden wenn sie dir keine 12 Monate anbieten wollen.
    Muss ich mich das? 24 Monate werden klar als anfängliches MAXIMUM für eine feste Vertragslaufzeit genannt, nicht aber allgemeingültig für alle Verträge.

    Ja, das nenne ich höflich bleiben. Die Nennung eines Gesetzes birgt für mich keinerlei Beleidung, Aggression oder Bedrohung. Und ja, mir ist bewusst, dass am anderen Ende der Leitung kein top ausgebildeter Angestellter sitzt, eine gewisse Professionalität darf man dennoch erwarten? Aber es nennt sich eben Service-Hotline. Andere Rufnummern stehen auch nicht zur Verfügung.
    Auch sehe ich es nicht ein, alles einfach hin zu nehmen, weil es keinen qualifizierten Ansprechpartner gibt. Da muss halt mit den vorgeschobenen Ansprechpartnern angefangen werden um eventuell weiter zu kommen.

    Deiner Interepretation nach wäre der gesamte §43b nicht für den gemeinen Kunden relevant. Es ist in beiden Sätzen von "öffentlich zugänglichen Kommunikationsdiensten" die Rede.
    Öffentlich bedeutet aber, dass jeder einen Vertrag abschließen kann und nicht, dass ein öffentlicher Hotspot etc. betrieben wird.
    Und zu deiner Interpretation des zweiten Satzes von §43b, hier eine andere. So versehe ich das nämlich auch:

    https://www.onlinekosten.de/news/pro...ge_193831.html

    Und die Bundesnetzagentur ebenfalls:

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...chte-node.html

    Wegen des ersten Links habe ich auch überhaupt erst mit der Frage dort angerufen und nachdem ich nach nicht einmal 20 Sekunden hätte abgewimmelt werden sollen das entsprechende Gesetz genannt. Hat auch hervorragend geklappt, dass der Servicemitarbeiter nicht aufgelegt hat. Allerdings nicht so qualitativ wie ich es mir erhofft hatte.
    Geändert von Tomahawk (30.08.2017 um 21:14 Uhr)

  5. #5
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