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Thema: war heut beim TÜV und hab wegen UBB nachgefragt

  1. #26
    TheAstraDriver
    Gast
    waaaas, blau verbieten, die haben doch wohl einen an der Birne....

    bei mir kommt blau ned ausm G raus, das is sicher, egal welches Gesetz die da machen(wollen)

  2. #27
    mirco
    Gast
    Das ist Quatsch. Am Fahrzeug ok, was von innen rausleuchtet ok, aber werden einen Teufel tun Designelemente zu verbieten und die Beleuchtung gehört nunmal dazu. Ist vermutlich wieder mal so eine Gerücht was der Bruder von der Tante von meinem Nachbar seiner Tochter deren Schwiegermutters Großenkels Freund gehört hat.

    Was aber fakt ist dass so ein fähiger Politiker wie unser Herr "setz alles in den Sand" Stolpe erstmal seine Maut in den Griff kriegt. Der gehört entlassen, sorry für den politischen beitrag und offtopic aber musste sein.

    @lippe E Prüfzeichen heisst nicht sofort erlaubt. ;-)

    Die Sache mit der UBB haben wir doch auch schon xmal durchgekaut und sind immer zum selben ergebnis gekommen. Also bitte lasst es nicht ausufern sonst wirds noch unübersichtlicher

  3. #28
    Member Avatar von VILEDA
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    Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

    In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

    Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

    die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
    die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
    bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
    das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
    Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

    http://www.dekra.de/dekra/show.php3?...=&_language=de
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  4. #29
    Themenersteller

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    quote] lol, dann müssen die WOBs ihre Tachos ausbauen und die allermeisten ihre Radios...[/quote]


    das bezieht sich bestimmt nich auf radios und tachos *TZTZ* !

    ne ne....

    d.h. fussraumbeleuchtung und ubb und sowas, kapiesch?

  5. #30
    Member Avatar von derWirrer81
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    Gegen eine Fussraumbeleuchtung kann auch ein TÜV nichts sagen, wenn sie von aussen nicht sichtbar ist.
    Und eine E1-Zertifizierung braucht sie natürlich. Sonst darf sie im Auto nicht mehr verbaut werden.
    w w w . C a r H i f i - Z o n e . d e

    Opel GT Roadster - 2.0 Turbo - EDS Phase 1 - KW Gewindefahrwerk Variante 3 - Nashin 6-Kolben / 330x32mm Big Brake Kit
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    Galerie: http://www.astra-g.de/showthread.php...00#post1116100

  6. #31
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    Blaue Beleuchtung am oder im Fahrzeug wird defenitiv ab 01.04.04 verboten sein. Die Gesetzesvorlage gibts und sie wird auch " abgesegnet ". Alles Fahrzeugspezifische mit E - Kennzeichnung ist erlaubt und Eintragungsfrei. Und soweit mir bekannt ist gibt es nicht eine einzige Universalfußraumbeleuchtung mit E - Prüfzeichen.

  7. #32
    Themenersteller

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    Zitat Zitat von zoranxxx
    Blaue Beleuchtung am oder im Fahrzeug wird defenitiv ab 01.04.04 verboten sein. Die Gesetzesvorlage gibts und sie wird auch " abgesegnet ". Alles Fahrzeugspezifische mit E - Kennzeichnung ist erlaubt und Eintragungsfrei. Und soweit mir bekannt ist gibt es nicht eine einzige Universalfußraumbeleuchtung mit E - Prüfzeichen.

    danke für deine unterstützung! auch wenn mir hier wieder keiner glaub!!!

    aber ubb mit e-prüfzeichen belibt trotzdem umstritten...

    MfG Martin

  8. #33
    mirco
    Gast
    Fussraumbeleuchteungen brauchen keine E Kennzeichnung. Das ist Quatsch. Die E Kennzeichnung bedeutet, dass diese Beleuchtungseinheit Zulassungspflichtig ist im Sinne der gesetzlichen Forderungen sprich ECE.

    Was Du vermutlich meintest ist, dass sie nach EWG geprüft ist.

    Eine Fussraumbeleuchtung ist kein zulassungspflichtiges Teil. Wäre ja noch schöner wenn ich bei der Arbeit noch mehr Ausleuchten darf als ich ohnehin schon tu.

    Umstritten bleibt die UBB dem oberen Text nach überhaupt nicht. Da ists klar beschrieben dass nicht erlaubt. Auch bei ausgeschalteter Zündung.

    Und die Sache mit dem E Prüfzeichen ist auch nichtig solange da nicht noch die Zulassungsnummer dabei steht und die Typennummer. die stehen immer über und unter dem Ring mit dem E.

  9. #34
    Zopiclon
    Gast
    In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

    das stimmt so nicht ganz, rennwagen (rallye/offroad) fahren auch legal mit auf strassen nicht zugelassener beleuchtung durch die gegend, sie ist ebend abgedeckt, aber der anbau ist zulässig nur eben der betrieb nicht!

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