Also ganz ehrlich, ich würde mir diese Behauptung von 1-2 TÜV Stellen bestätigen lassen.
1) wenn das Halogen ordnungsgemäß mit manueller Leuchtweitenregulierung verbaut ist, was soll es da zu beanstanden geben
2) hab ich das noch NIE gehört. Solange du alles richtig machst beim Umbau von Halo->Xenon muss man das auch nicht eintragen lassen oder zum Tüv wieder umbauen.
Selbst nach 15 Minuten googlen hab ich keine einzige auch nur annähernd ähnliche Aussage gefunden...
Lesezeichen