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Thema: Defekt am Scheinwerfer beim Einau erst entdeckt

  1. #1
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    Defekt am Scheinwerfer beim Einau erst entdeckt

    Hi Foren Gemeinde...

    Habe da mal eine kleine Frage...

    Für die neue TÜV Plakette brauchte ich neue Scheinwerfer da meine komplett blind waren.Habe dann bei ebay ein Set neue gekauft (http://www.ebay.de/itm/SCHEINWERFER-...item33669b853f )

    Habe sie dann heute von einer Fachwerkstatt einbauen lassen.Dabei wurde festgestellt das der rechte SW sich nicht einstellen lässt.Für den TÜV brauchte ich aber diese SW.Plakette habe ich trotz des defektes erhalten.Die Scheinwerfer sind natürlich auch jetzt noch verbaut.Aber natürlich will ich aber einen Ersatz haben der vollkommen funktionstüchtig ist.Allerdings würden dann wieder 69 Euro fällig werden.Muss sich der Händler an den Einbaukosten beteiliger?Schliesslich war es ja kein offentsichtlicher Mangel den man vor dem Einbau hätte feststellen können.Oder bleibe ich dann auf die neuen Einbaukosten sitzen?


    Hoffe habe mein Problem einigermassen verständlich formuliert...


    Vielen Dank schonmal...

  2. #2
    Member Avatar von Daniel N
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    Wie und von wem du die SW einbauen lässt / einbaust ist nicht Händlersache.
    Er ist nur zur Nachbesserung des Defektes verpflichtet, Stichwort Garantie & Gewährleistung.
    Mein "Blue" --> Astra G Caravan
    Suche --> Sitzverkleiding

  3. #3
    Themenersteller

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    Danke Daniel für die Antwort...

    Habe mal im Net ein wenig gesucht nach ähnlichen Fällen...und bin über ein Urteil des Bundesgerichtshofs gestolpert das doch eigentlich auch auf meine SW übertragbar wäre...zumindest glaube ich das

    http://curia.europa.eu/juris/documen...t=1&cid=103212

    Zitat."Mit der zweiten Frage in der Rechtssache C‑65/09 sowie der ersten und der zweiten Frage in der Rechtssache C‑87/09, die zusammen zu prüfen sind, möchten die vorlegenden Gerichte wissen, ob Art. 3 Abs. 2 und 3 Unterabs. 3 der Richtlinie dahin auszulegen ist, dass, wenn der vertragsgemäße Zustand eines vertragswidrigen Verbrauchsguts, das vor Auftreten des Mangels vom Verbraucher gemäß seiner Art und seinem Verwendungszweck eingebaut wurde, durch Ersatzlieferung hergestellt wird, der Verkäufer verpflichtet ist, entweder selbst den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, vorzunehmen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einzubauen oder die Kosten dieses Ausbaus und des Einbaus des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts zu tragen, obwohl der Kaufvertrag keine Verpflichtung des Verkäufers vorsah, das ursprünglich gekaufte Verbrauchsgut einzubauen."

    "
    Wenn aber der Verbraucher im Fall der Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut vom Verkäufer nicht verlangen könnte, dass er den Ausbau des Verbrauchsguts aus der Sache, in die es gemäß seiner Art und seinem Verwendungszweck eingebaut wurde, und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts in dieselbe Sache oder die entsprechenden Kosten übernimmt, würde diese Ersatzlieferung für ihn zu zusätzlichen finanziellen Lasten führen, die er nicht hätte tragen müssen, wenn der Verkäufer den Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte. Wenn dieser nämlich von vornherein ein vertragsgemäßes Verbrauchsgut geliefert hätte, hätte der Verbraucher die Einbaukosten nur einmal getragen und hätte keine Kosten für den Ausbau des mangelhaften Verbrauchsguts tragen müssen."

    Steht da alles so ab punkt 39..in Bezug auf Ein- und Ausbau des "
    vertragswidrigen Verbrauchsguts"...ziemliches Juristisches Kauderwelsch...

    Hat davon einer schonmal gehört?Also von diesem Urteil?

  4. #4
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    Dir is schon bewusst das es hier um Fliesen geht, mit einem Wert von mehreren tausend Euros, einigen Arbeitsstunden von Handwerkern, nicht benutzbaren Räumlichkeiten während den "Bauarbeiten" etc?
    Bei dir gehts um nen 25 Euro Scheinwerfer und ner Werkstattrechnung über 70€ für den Einbau (den du btw wenn du keine 2 linken Hände hast innerhalb von 30 Minuten eigentlich hättest selbst machen können)

    Das Stichwort hierfür ist "Verhältnismäßigkeit" gegenüber dem Verkäufer, erstens ist das keine Arbeit die zwingend von einer FACHwerkstatt für 70€ gemacht werden muss, 2. übersteigt die Arbeit dafür den Wert der Ware um weites.
    Natürlich könntest du ihn jetzt zur Nacherfüllung zwingen, für den Artikel und den Aufwand bzw Arbeitskosten, aber es steht einfach in absolut keinem Verhältnis zure Ware. Versucht euch zu einigen, er schickt dir zb einfach einen Scheinwerfer für dich kostenfrei zu, dann kannst deine alten und den einen neuen bei eBay selbst verkaufen, und wenn dus echt nich selbst hinbekommst dann gehst für 10-15 Euro in ne freie Werkstatt.

    Wegen sowas nem Händler der an den Dingern warscheinlich eh nur 5€ verdient die Hölle heiß zu machen is echt ned fair...


    Was ich mich überhaupt Frage, wie hast du TÜV Plakete mit nem defektem Scheinwerfer bekommen?
    Geändert von Syrok (27.05.2015 um 10:22 Uhr)

  5. #5
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    Ich würde ganz freundlich frage, ob der dir den Ersatzscheinwerfer umsonst liefert. Wenn das tatsächlich so offensichtlich war, das die kaputt waren, wird der das vielleicht machen. Allerdings ist er nicht verpflichtet, da die ja beim Einbau kaputt gegangen sein können.
    Hättest du besser nicht einbauen lassen sollen, denn jetzt kann das hin und her gehen.
    Die Werkstatt hätte das vorher klären sollen.
    Geändert von Winfred (27.05.2015 um 12:22 Uhr)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Syrok Beitrag anzeigen
    Dir is schon bewusst das es hier um Fliesen geht, mit einem Wert von mehreren tausend Euros, einigen Arbeitsstunden von Handwerkern, nicht benutzbaren Räumlichkeiten während den "Bauarbeiten" etc?
    Bei dir gehts um nen 25 Euro Scheinwerfer und ner Werkstattrechnung über 70€ für den Einbau (den du btw wenn du keine 2 linken Hände hast innerhalb von 30 Minuten eigentlich hättest selbst machen können)

    Das Stichwort hierfür ist "Verhältnismäßigkeit" gegenüber dem Verkäufer, erstens ist das keine Arbeit die zwingend von einer FACHwerkstatt für 70€ gemacht werden muss, 2. übersteigt die Arbeit dafür den Wert der Ware um weites.
    Natürlich könntest du ihn jetzt zur Nacherfüllung zwingen, für den Artikel und den Aufwand bzw Arbeitskosten, aber es steht einfach in absolut keinem Verhältnis zure Ware. Versucht euch zu einigen, er schickt dir zb einfach einen Scheinwerfer für dich kostenfrei zu, dann kannst deine alten und den einen neuen bei eBay selbst verkaufen, und wenn dus echt nich selbst hinbekommst dann gehst für 10-15 Euro in ne freie Werkstatt.

    Wegen sowas nem Händler der an den Dingern warscheinlich eh nur 5€ verdient die Hölle heiß zu machen is echt ned fair...


    Was ich mich überhaupt Frage, wie hast du TÜV Plakete mit nem defektem Scheinwerfer bekommen?
    Hi

    Es wird auch ausdrücklich vom Händler empfohlen die SW von einer Werkstatt einbauen zu lassen...Und da eh das Auto greade TÜV fertig gemacht wurde habe ich es gleich von der Werkstatt machen lassen.Es war eigentlich geplant selber zu machen.
    Im Internet habe ich auch andere Dinge gefunden übers Auto(Getriebe oder Anlasser z.b.) wo dieses Urteil anwendung gefunden hat.

    Ich war bei der Nachuntersuchung nicht dabei.Keine Ahnung wie ich da die Plakette bekommen habe.

    Und es war auch keine Fachwerkstatt,sondern eine freie Werkstatt

    Mir gehts ja nur darum erstmal zu klären welches Recht man da als Verbraucher hat...

  7. #7
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    Zitat Zitat von amare Beitrag anzeigen
    Hi Foren Gemeinde...

    Habe da mal eine kleine Frage...

    Für die neue TÜV Plakette brauchte ich neue Scheinwerfer da meine komplett blind waren.Habe dann bei ebay ein Set neue gekauft (http://www.ebay.de/itm/SCHEINWERFER-...item33669b853f )

    Habe sie dann heute von einer Fachwerkstatt einbauen lassen.Dabei wurde festgestellt das der rechte SW sich nicht einstellen lässt.Für den TÜV brauchte ich aber diese SW.Plakette habe ich trotz des defektes erhalten.Die Scheinwerfer sind natürlich auch jetzt noch verbaut.Aber natürlich will ich aber einen Ersatz haben der vollkommen funktionstüchtig ist.Allerdings würden dann wieder 69 Euro fällig werden.Muss sich der Händler an den Einbaukosten beteiliger?Schliesslich war es ja kein offentsichtlicher Mangel den man vor dem Einbau hätte feststellen können.Oder bleibe ich dann auf die neuen Einbaukosten sitzen?


    Hoffe habe mein Problem einigermassen verständlich formuliert...


    Vielen Dank schonmal...
    Habe jetzt noch einmal lesen müssen und verstehe das so (Bitte sagen wenn falsch)
    Du hast Scheinwerfer bei Ebay gekauft ( Händler )
    Dann hast du diese zur Werkstatt gebracht ( Einbauer )
    Die Werkstatt sagte dir das der eine kaputt ist (Mangel an Händler )
    Du hast die aber trotzdem drin gelassen ( trotz Mangel )

    Das bedeutet - der Einbauer hat seinen Job gemacht, den du natürlich auch zahlen musst. ( hast du ja auch keinen Einwand )
    und nun willst du a.) einen neuen Scheinwerfer (Sollte im Rahmen der Gewährleistung möglich sein, es sei denn es liegt ein Einbaufehler vor, den muss aber der Händler erst einmal der Fachwerkstatt nachweisen.)
    und b.) die Einbaukosten ersetzt haben. Das wird schwierig weil die Gewährleistung nur für das Teil gilt und nicht die Arbeit. Du kannst ja vom Händler nichts verlangen, was du nichts bezahlt hast. Anders wäre, wenn durch das fehlerhafte Teil (Bremse zum Beispiel) jemand ernsthaft zu Schaden gekommen wäre, aber das erledigen die Gerichte in solchen Fällen.

    c.) 69,- Euro sind für was ? den Scheinwerfer? neee, den brauchst du nicht bezahlen, es sei denn es war irgend etwas gebrauchtes oder 2.Wahl ohne Gewährleistung oder was es da in ebay alles gibt. (ich hab jetzt nicht ins Angebot geguckt)
    Wenn du aber Einbaukosten haben möchtest, sieht es schlecht aus.

  8. #8
    Themenersteller

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    Zitat Zitat von Winfred Beitrag anzeigen
    Habe jetzt noch einmal lesen müssen und verstehe das so (Bitte sagen wenn falsch)
    Du hast Scheinwerfer bei Ebay gekauft ( Händler )
    Dann hast du diese zur Werkstatt gebracht ( Einbauer )
    Die Werkstatt sagte dir das der eine kaputt ist (Mangel an Händler )
    Du hast die aber trotzdem drin gelassen ( trotz Mangel )

    Das bedeutet - der Einbauer hat seinen Job gemacht, den du natürlich auch zahlen musst. ( hast du ja auch keinen Einwand )
    und nun willst du a.) einen neuen Scheinwerfer (Sollte im Rahmen der Gewährleistung möglich sein, es sei denn es liegt ein Einbaufehler vor, den muss aber der Händler erst einmal der Fachwerkstatt nachweisen.)
    und b.) die Einbaukosten ersetzt haben. Das wird schwierig weil die Gewährleistung nur für das Teil gilt und nicht die Arbeit. Du kannst ja vom Händler nichts verlangen, was du nichts bezahlt hast. Anders wäre, wenn durch das fehlerhafte Teil (Bremse zum Beispiel) jemand ernsthaft zu Schaden gekommen wäre, aber das erledigen die Gerichte in solchen Fällen.

    c.) 69,- Euro sind für was ? den Scheinwerfer? neee, den brauchst du nicht bezahlen, es sei denn es war irgend etwas gebrauchtes oder 2.Wahl ohne Gewährleistung oder was es da in ebay alles gibt. (ich hab jetzt nicht ins Angebot geguckt)
    Wenn du aber Einbaukosten haben möchtest, sieht es schlecht aus.

    Hi Winfried

    Danke erstmal fürs Feedback...

    Nochmal kurzzusammenfassung...

    Ab zum TÜV...nicht bestanden u.a wegen blinden Scheinwerfern...
    Bei Ebay dann nachgeschaut und bei einem Händler dann für 55,50 Euro ein Set neuer gekauft in Erstausrüsterqualität...
    Mit diesem dann in einer Werkstatt...die haben dann alle Fehler (u.a. Handbremse etc) behoben und ebend auch die Scheinwerfer eingebaut...Für den Einbau der Scheinwerfer standen dann 69 Euro zu buche...
    Bei der Einstellung der SW wurde festgestellt das der rechte sich nicht einstellen lies...mit den blinden SW wäre der niemals durch den TÜV bekommen...keine Ahnung ob der TÜV die neuen dann genauer angeschaut hat...scheinbar ja nur sporadisch...denn sonst hätte ich wohl keine Plakette bekommen...keine Ahnung in niwefern sich die nicht Einstellung auswirkt...also ob Gegenverkehr geblendet wird...ob die Ausleuchtung mangelhaft ist...keine Ahnung...War bei der Nachuntersuchung nicht dabei...Und ja sie wurden dringelassen...auch wenn die Alten wieder eingebaut hätten würden...wären die Kosten fällig gewesen...schliesslich wurde ja gearbeitet...:-)

    Der Händler hat auch mittlerweile geantwortet.er schickt mir einen neuen zu.Wenn der dann eingebaut ist soll ich den defekten zurückschicken.
    Das Problem ist das ich dann erneut die Ein- und Ausbaukosten tragen muss.Das heisst ich habe die dann doppelt bezahlt weil mir ein Fehlerhafter SW geschickt wurde.
    Und da wäre es schon gut wenn mir der Händer irgendwie entgegenkommt.

    Ok,ist die Kurzfassung doch etwas länger geworden

  9. #9
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    Ja, so habe ich das dann verstanden. Kann deinen Ärger auch verstehen, aber mehr als der Warenaustausch steht dir leider nicht zu. Nett fragen kannst du ja, aber da wird nix draus.
    Ich habe früher mal mit Autoradios gehandelt, da war es ähnlich und ein unzufriedener Kunde hat mich auch versucht zu verklagen, das Amtsgericht hat die Klage gar nicht zugelassen. Mehr als Tausch kann man eben nicht verlangen, außer du kaufst auch die Teile von der Werkstatt. Jetzt wird auch klar warum Werkstattteile so teuer sind, gell...

  10. #10
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    Alles was mit Autos zu tun ist ja leider teuer...bzw kann teuer werden

    Ich habe mal mein Anliegen einem ADAC Anwalt vorgetragen...mal schauen was er sagt...

    Mir gehts nicht darum den Händler ins Knie zu schiessen...sondern eher darum rauszufinden welche Rechte man als Verbraucher hat...Wenn ich kein Laie wäre würde ich es auch selber machen...aber nicht jeder ist ein Hobbyschrauber...

  11. #11
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    Für sowas muss man nedmal Hobbyschrauber sein, Anleitung im Forum, sogar mit Bildern (wenn se noch funktionieren) ausdrucken, entsprechendes Werkzeug hinlegen, 30 Minuten später fertig sein..

    Nja, muss jeder selbst wissen. Sin deine Anwaltskosten

  12. #12
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    Zitat Zitat von Syrok Beitrag anzeigen
    Für sowas muss man nedmal Hobbyschrauber sein, Anleitung im Forum, sogar mit Bildern (wenn se noch funktionieren) ausdrucken, entsprechendes Werkzeug hinlegen, 30 Minuten später fertig sein..

    Nja, muss jeder selbst wissen. Sin deine Anwaltskosten
    Ich habe mir so eine Anleitung auch schon angeschaut...

    Was für Anwaltskosten?Bin ADAC Mitglied...da kostet ne Frage nix...und ich habe auch nicht gesagt das ich deswegen Klage...aber wenn das Recht auf meiner Seite ist...wieso sollte ich das dann nicht wahrnehmen?

  13. #13
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    Wenn du den Händler ganz lieb bittest tauscht er den Scheinwerfer vielleicht trotz Einbauspuren um. Wenn du auf die Gewährleistungspflicht bestehen willst muss der Defekt schon beim Kauf bestanden haben, was du nicht einmal selbst bezeugen könntest. Der Händler braucht nur sagen dass der Schaden beim Einbau passiert ist und schon ist er aus der Nummer raus.
    Urteile über Handwerkerkosten bei Materialfehlern kenne ich zu genüge, solche Fälle hatten wir selbst schon. Zum Teil ging es die ganze Leiter, vom Bauherren über Lieferanten und Zwischenhändler zurück bis zum Hersteller. ABER das waren Mängel die ein Fachmann zum Zeitpunkt der Verarbeitung noch nicht erkennen konnte. Einen Defekt an der Scheinwerfermechanik kann jeder Hobbyschrauber vor dem Einbau erkennen. Wenn du zu sehr Laie bist um das beurteilen zu können darfst du dich nicht selbst um die Ersatzteilbeschaffung kümmern, sondern musst das der Fachwerkstatt überlassen. Wenn du es nicht für nötig hälst das vor dem Einbau zu prüfen bist du selbst schuld.
    Die Werkstatt hätte den Fehler vorher erkennen, und den Einbau einfach sein lassen können. Es wäre also ein netter Zug wenn man ein paar Euro bei der Arbeitszeit nachließe, aber das wäre reine Kulanz.

    Kein Wunder dass Werkstätten kein Fremdmaterial verbauen wollen. Damit hat man nur Ärger.
    Geändert von G-SezZ (28.05.2015 um 16:34 Uhr)
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  14. #14
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    Zitat Zitat von G-SezZ Beitrag anzeigen
    Wenn du den Händler ganz lieb bittest tauscht er den Scheinwerfer vielleicht trotz Einbauspuren um. Wenn du auf die Gewährleistungspflicht bestehen willst muss der Defekt schon beim Kauf bestanden haben, was du nicht einmal selbst bezeugen könntest. Der Händler braucht nur sagen dass der Schaden beim Einbau passiert ist und schon ist er aus der Nummer raus.
    Urteile über Handwerkerkosten bei Materialfehlern kenne ich zu genüge, solche Fälle hatten wir selbst schon. Zum Teil ging es die ganze Leiter, vom Bauherren über Lieferanten und Zwischenhändler zurück bis zum Hersteller. ABER das waren Mängel die ein Fachmann zum Zeitpunkt der Verarbeitung noch nicht erkennen konnte. Einen Defekt an der Scheinwerfermechanik kann jeder Hobbyschrauber vor dem Einbau erkennen. Wenn du zu sehr Laie bist um das beurteilen zu können darfst du dich nicht selbst um die Ersatzteilbeschaffung kümmern, sondern musst das der Fachwerkstatt überlassen. Wenn du es nicht für nötig hälst das vor dem Einbau zu prüfen bist du selbst schuld.
    Die Werkstatt hätte den Fehler vorher erkennen, und den Einbau einfach sein lassen können. Es wäre also ein netter Zug wenn man ein paar Euro bei der Arbeitszeit nachließe, aber das wäre reine Kulanz.

    Kein Wunder dass Werkstätten kein Fremdmaterial verbauen wollen. Damit hat man nur Ärger.

    Hi G-Sezz

    Gibts da nicht in den ersten sechs Monaten die Beweislastumkehr oder wie sich das nennt?Sprich der Händler muss beweisen das die Ware in perfekten Zustand war bzw das ich den Mangel verursacht habe?
    Aber um den Umtausch gehts ja nicht...der wird ja auch anstandslos gemacht...Ich habe ja nur das gemacht was auch vom Händler gewünscht ist...die SW in einer Fachwerkstatt einbauen zu lassen...

    Da hast du Recht...Werkstätten vermeiden es "mitgebrachte" Ersatzteile zu verbauen...Kann man ja auch nachvollziehen...Aber am Ende machen sie es trotzdem...zur Kundenbindung...Ich habe da scheinbar ein wenig Pech gehabt und nen Montagsscheinwerfer abgegriffen...

    Ich werde den Ersatzscheinwerfer dann mit jemanden einbauen der Ahnung davon hat...

    Bin trotzdem mal auf die Antwort vom Anwalt gespannt...

  15. #15
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    Sprich der Händler muss beweisen das die Ware in perfekten Zustand war bzw das ich den Mangel verursacht habe?
    Ja, und damit hat er fürs erste leichtes Spiel wenn der Scheinwerfer Einbauspuren hat. Du hast nichts was du dagegen halten könntest, da ja niemand, noch nciht einmal du selbst, bezeugen kann dass das Teil schon defekt aus der Verpackung kam. IMO wäre das in einer richtigen Verhandlung relativ aussichtslos. In der Realität wird ein Anwalt trotzdem das übliche Drohschreiben aufsetzten, damit sein Pausenbrot verdienen, und der Händler würde einknicken wenn er den Briefkopf einer Kanzlei in den Händen hält.
    Geändert von G-SezZ (29.05.2015 um 07:39 Uhr)
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  16. #16
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    Moin,

    ich habe mir die Scheinwerfer zufällig auch bestellt. Soweit ich weiss lassen die sich doch nur in der Höhe verstellen oder?

  17. #17
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    Zitat Zitat von Klaus33 Beitrag anzeigen
    Moin,

    ich habe mir die Scheinwerfer zufällig auch bestellt. Soweit ich weiss lassen die sich doch nur in der Höhe verstellen oder?

    Und das ging ebend bei meinem nicht...man kann sie nach oben und unten...und links und rechts verstellen...

    So und nun nochmal zum Thema...habe endlich Antwort vom ADAC-Anwalt bekommen...

    Hier ein Auszug davon...

    Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.06.2015, das der Abteilung Verbraucherschutz zur weiteren Bearbeitung zugeleitet worden ist.

    Wir bedauern die verspätete Antwort, wir hatten bereits versucht Sie telefonsich zu erreichen.

    Ist die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Kaufsache mangelhaft, muss der Verkäufer dem Käufer nicht nur mangelfreie Ware nachliefern, sondern auch die Ein- und Ausbaukosten übernehmen. Dies gilt selbst dann, wenn ihn an dem Mangel kein Verschuldentrifft. Die Ein- und Ausbaukosten sind zum Zwecke der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen i.S. des § BGB § 439 Absatz II.

    Die begründet sich auf folgender Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 16. 6. 2011 - C 65/09 und C-87/09:


    Also müsste der Händler eigentlich für den erneuten Einbau greade stehen.Habe es aber mittlerweile selber gemcht.Aber vielleicht interessant für ähnliche Fälle für andere...

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