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Thema: X30XE in Astra G eintragen Raum NRW

  1. #26
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    Oh mann, warum wußte ich,dass das hier so einen Beitrag gibt. #kopfschüttel

    Hier wird von Sachverstand und Argumentationen geredet. Ein Prüfer der etwas nicht eintragen will,weil er nicht die Verantwortung übernehmen will, interessiert kein Sachverstand und auch nicht die besten Argumentationen. Wenn er nicht will, will er nicht. Er hält seinen Kopf dafür hin,wenn was passiert.

    Ich habe heute auch zufällig (endlich) Timmy Kruse von TKRacetec ans Telefon bekommen und mit ihm darüber geredet. Er kam auch mit dem Argument der Achslast um die Ecke. Um seine Worte fast 100prozentig wiederzugeben "mein Tüvprüfer nimmt das nur ab,wenn ich ihm ein Statment unterschreibe und versichere,dass der Umbau iO ist. Mein Prüfer und ich haben bei sowas immer etwas Unwohlsein,weil wenn ein Unfall passiert, der noch nicht mal etwas mit dem Umbau zu tun hat,wird auf diesen Umbau genauestens geschaut und ich habe keine Lust, in die Verantwortung gezogen zu werden, nur weil ein Gutachter ermittelt,dass die Achslast vorne 20kg zu schwer war und daher mit eine Rolle für den Unfall gespielt hat.Dann bin ich und mein Prüfer in der Verantwortung"
    Jeder kann gerne bei ihm anrufen und sich das bestätigen lassen und wenn er möchte mit ihm über das Thema Achslast diskutieren. Wäre dann gern dabei.

    Bei der Bremskraftverteilung kommt es ja genau auf die Gewichtsverlagerung des Fahrzeugs an. Das Heck wird bei dem Umbau auf 3L nun mal stärker entlastet beim Bremsen als vorher. Was macht dann die EBV? Weniger oder mehr Druck auf die HA? Natürlich weniger,da die Räder durch die Entlastung eher zum Blockieren neigen.
    Dazu kommt noch,dass durch die Bremswirkung an der HA (durch ihren Hebel um den Schwerpunkt) das Heck "runter zieht". Kennt jeder,wenn er nur leicht die Handbremse betätigt. Dieser Effekt wird durch die Verteilung nach vorn durch den 3L auch vermindert. Dies sind alles nur minimale Einwirkungen aber ein Ast bricht auch irgendwann,wenn genug Schneeflocken drauf gelandet sind.

    Und übrigens, schnelle google Suche hat gezeigt,dass der Y20DTH auch leichter als der X30XE sein soll. Dann wird der 2,2er auch unter dem 3L liegen.

    Mir geht es hier auch nicht ums Eintragen bekommen,werd den bei MRG eingetragen bekommen,da er so umgebaut ist von ihnen angefordert. Ist auch nicht der erste Umbau von mir,der zu denen geht. Es ist auch nicht das erste Mal,dass ich um eine Schraube ein Auto baue. Da leider einige ohne Sachverstand Umbauten gemacht haben ist zuviel passiert und Prüfer sagen eher nein als ja,wenn Sie in die Verantwortung gehen sollen. Dann nehmen Sie auch Regelungen als Argumentation, die nicht zu dem Fahrzeug aufgrund des Baujahres passen.

    Bestes Beispiel,was ich kenne, ist eine Prüfstelle hier bei uns,die in der VW Szene sehr bekannt war für VR6 Umbauten im Golf 2 und 1 und gern Golf1 Cabrio. Es wurden sogar Tuningtreffen auf dem Gelände der Tüvstelle an Wochenenden durch geführt.
    Leider sind ein paar Vorkommnisse aufgetreten und der Prüfer der Stelle ist ziemlich zusammengefaltet worden von TÜV Rheinland. Heute laufen da nur noch Hauptuntersuchungen und Eintragungen nur noch von Bauteilen mit Gutachten vom jeweiligen Hersteller. Alles was davon abweicht oder ein Umbau der nicht durch einen Umrüstkatalog des FZG-Herstellers dokumentiert ist, verläßt das Grundstück innerhalb von 5minuten mit einem warmen Händedruck eine einem "guten Tag". Aber nicht mit ner Eintragung.

    Ich hab mich schon mit MRG in Verbindung gesetzt und es wird nun dort gemacht.
    Ich habe auch wie gesagt mit den Jungs von GHD gesprochen. Sind klasse Jungs und sehr hilfsbereit. Ich habe die Teile bei MRG geholt,da der Preis sich kaum unterscheidet, ich nicht zum ersten Mal mit denen gearbeitet habe und weil die Distanz einfach kürzer ist als zu GHD. Und mal ganz ehrlich,wenn ich jetzt zu GHD fahren würde, würde ich erstmal einen weiteren Weg fahren,was hier nicht zum Thema passt und die Eintragung würden Sie vermutlich auch nicht machen, weil ich nicht die Teile bei ihnen gekauft habe. Das ist auch vollkommen Nachvollziehbar und verständlich. Würde ich an der Stelle genau so machen.

  2. #27
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    Zitat Zitat von d-estate Beitrag anzeigen
    Und übrigens, schnelle google Suche hat gezeigt,dass der Y20DTH auch leichter als der X30XE sein soll. Dann wird der 2,2er auch unter dem 3L liegen.
    Hab auch Google benutzt und der Unterschied ist wohl ja wesentliche geringer wie zum LET.
    Das heist Opel hat nur die Federn geändert damit es mit dem "schweren" Diesel passt.

    Bleibt also wie ich es von Anfang an geschrieben habe:
    Zitat Zitat von RStwo Beitrag anzeigen
    Bremsverteilung sollte eigentlich kaum ein Thema sein, die Kraftverteilung wird vom ABS Steuergerät geregelt.
    Ein Überbremsen der Hinterachse sollte also normal nicht auftreten.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  3. #28
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    Zitat Zitat von RStwo Beitrag anzeigen
    Hab auch Google benutzt und der Unterschied ist wohl ja wesentliche geringer wie zum LET.
    Das heist Opel hat nur die Federn geändert damit es mit dem "schweren" Diesel passt.
    Genau und daher war meine Aussage ganz am Anfang,wenn es ein Fahrwerk für den Astra geben würde,was noch eine höhere Achslast hat,wäre dieses für den 3L Umbau Pflicht.

    Zitat Zitat von RStwo Beitrag anzeigen
    Bleibt also wie ich es von Anfang an geschrieben habe
    "Bremsverteilung sollte eigentlich kaum ein Thema sein, die Kraftverteilung wird vom ABS Steuergerät geregelt.
    Ein Überbremsen der Hinterachse sollte also normal nicht auftreten."
    Darum geht es doch Das ABS wird ein Blockieren der HA vermeiden. Die HA wird mehr entlastet mit nem großen Motor vorne drin. Wenn die HA weniger belastet ist kann sie weniger Bremskraft übertragen und würde früher Blockieren. Das Blockieren wird vom ABS verhindert, indem es den Bremsdruck an der HA verringert (EBV). Macht unterm Strich ne geringere Bremskraft hinten. Vorne wird auch das Blockieren der Räder unterdrückt. Wobei vorne wirklicht bis an die Blockiergrenze rangefahren wird.
    Hinten wird nicht bis an die Blockiergrenze angefahren und der Druck gering gehalten was wie gesagt ne geringere Bremskraft nach sich zieht.
    Jetzt wir wieder an dem Punkt,wo die Gesamtbremskraft geringer ausfallen kann,wenn vorne die ABS Regelung zu Gange ist und die HA aufgrund der Verteilung weniger Bremskraft aufbauen kann.
    Wie ich schon geschrieben hatte, können dies die entscheidenen 2 Meter Unterschied sein. Ein LET kommt dann früher zum stehen,als ein 3L mit gleicher Leistung,weil der 3L mehr Gewicht auf die VA bringt.
    Und das wird jeder Gutachter einer Versicherung so auslegen um aus der Haftung zu kommen. Die Haftung übernimmt dann der,ders eingetragen hat. Das deckt sich auch mit Timmys Aussage.

    @Valadur: und das ist mit einer der Gründe,warum der Prüfer bei uns zB gesagt hat, dass er es so nicht eintragen möchte. Er hat mir angeboten die Prüfung in der Haupttüvzentrale durchführen zu lassen,wo solche Prüfungen auch gemacht werden. Es entsteht dann ein Gutachten über den Ganzen umbau, mit Kosten von ca2000 ohne Gewähr auf Eintragung. Dann nehme ich lieber nen Tag Reise durch der BRD auf mich, so wie Du es gemacht hast,da das günstiger ist.

    Der Hintergrund dieses Threat war und ist es auch noch immer, herraus zu finden,ob in NRW einer diese Eintragung zu einem realistischen Preis macht. Da Rede ich dann von 300 bsi 400€ und nicht 2000 ohne Zusage auf Erfolg.

  4. #29
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    Zitat Zitat von d-estate Beitrag anzeigen
    Genau und daher war meine Aussage ganz am Anfang,wenn es ein Fahrwerk für den Astra geben würde,was noch eine höhere Achslast hat,wäre dieses für den 3L Umbau Pflicht.
    Das ist es doch, wovon ich die ganze Zeit Rede. Für den V6 Umbau brauchst du ein Fahrwerk mit einer VA Last von 1050kg. Mehr gibt es im G nicht und damit geht das Gewicht des V6 auf der VA mehr als klar. Die Achslast bittet aber jedes ordentliche Gewindefahrwerk, ob KW oder Bilstein etc.

    Zitat Zitat von d-estate Beitrag anzeigen
    @Valadur: und das ist mit einer der Gründe,warum der Prüfer bei uns zB gesagt hat, dass er es so nicht eintragen möchte. Er hat mir angeboten die Prüfung in der Haupttüvzentrale durchführen zu lassen,wo solche Prüfungen auch gemacht werden. Es entsteht dann ein Gutachten über den Ganzen umbau, mit Kosten von ca2000 ohne Gewähr auf Eintragung. Dann nehme ich lieber nen Tag Reise durch der BRD auf mich, so wie Du es gemacht hast,da das günstiger ist.

    Der Hintergrund dieses Threat war und ist es auch noch immer, herraus zu finden,ob in NRW einer diese Eintragung zu einem realistischen Preis macht. Da Rede ich dann von 300 bsi 400€ und nicht 2000 ohne Zusage auf Erfolg.
    Also nur um die Gewichte auf den Achsen zu ermitteln, braucht man keinen riesen Aufwand betreiben, das hätte ich damals bei uns im Autohaus mit dem Prüfer machen können. Nebenan war ein Händler für Landwirtschaftserzeugnisse und der hatte ne Fahrzeugwaage. Damit wäre das zB ne Arbeit von 2 Minuten gewesen.

    Aber ja, wie gesagt, ne Reise nach der alles passt ist sicher der Vernünftigere Weg.
    Greetz Val

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  5. #30
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    Zitat Zitat von d-estate Beitrag anzeigen
    Wie ich schon geschrieben hatte, können dies die entscheidenen 2 Meter Unterschied sein. Ein LET kommt dann früher zum stehen,als ein 3L mit gleicher Leistung,weil der 3L mehr Gewicht auf die VA bringt.
    Ich denke nicht das es in der Praxis stark relevant wird.

    Sicherlich könnten wir jetzt Formelbücher wälzen und das ganze so gut wie es geht berechnen.
    Am Ende des Tages kommt aber wieder nur raus das Reifen und Fahrbahn wesentlich mehr einfluss haben als die ganze Gewichtsgeschichte.
    Das sieht man auch gut an alten Testberichten vom G, was allein die unterschiedliche Reifengrößen beim Bremsen bringen.

    Eurer V6 Astra wird wahrscheinlich meistens, durch die ganzen Änderung(Fahrwerk, Bremse, Reifen), sogar früher stehen wie in der Serie mit dem XEL.
    Da kann ein Gutachter dann auch behaupten was er will, ich denke das wird nicht einfach zu beweisen sein das die gestiegene Achslast die Hauptursache war.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  6. #31
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    Zitat Zitat von RStwo Beitrag anzeigen
    Ich denke nicht das es in der Praxis stark relevant wird.

    Sicherlich könnten wir jetzt Formelbücher wälzen und das ganze so gut wie es geht berechnen.
    Am Ende des Tages kommt aber wieder nur raus das Reifen und Fahrbahn wesentlich mehr einfluss haben als die ganze Gewichtsgeschichte.
    Das sieht man auch gut an alten Testberichten vom G, was allein die unterschiedliche Reifengrößen beim Bremsen bringen.

    Eurer V6 Astra wird wahrscheinlich meistens, durch die ganzen Änderung(Fahrwerk, Bremse, Reifen), sogar früher stehen wie in der Serie mit dem XEL.
    Da kann ein Gutachter dann auch behaupten was er will, ich denke das wird nicht einfach zu beweisen sein das die gestiegene Achslast die Hauptursache war.
    Darum geht es doch gerade. Da hat jeder der die Eintragungmachen soll Angst vor. Klar, Fahrbahn, Reifen, Witterungseinflüsse sind die Hauptfaktoren. Die machen zB bei einem Bremsweg aus 100km/h 35m aus, die letzten 1,5m liegen dann an der höheren Achslast vorn. Wegen diesen 1,5m ist eine Person zu Schaden gekommen. Dann stellt der Richter die Frage, hätte der Wagen 1,5m früher gestanden ohne den Umbau? Die Antwort ist dann ja. Dann wird der Prüfer ders eingetragen hat in die Verantwortung gezogen, weil er seine Unterschrift drunter gesetzt hat. Denn es ist egal wie alle Umstände drum herum waren. Alle Umstände wie Fahrwerk, Reifen, Wetter und Umbau haben einen Einfluss auf den Bremsweg gehabt.

    Las unterm Strich die Achslast 3% an der ganzen Geschichte haben. Kind querschnitsgelämt, Haus der Eltern muß umgebaut und Rollstuhlgerecht gemacht werden, Schmerzensgeld, monatliche Schadensersatzzahlung von 300€ bis zur Rente usw. Gesamtsumme 1500000. Wird alles von der Hapftpflicht übernommen. Die holt sich aber 3% vom Tüvprüfer zurück,da er den Umbau abgenommen hat. Macht 45000.
    Die Chance das sowas passiert? vielleicht 1 zu 1000000. Also höher als ein 6er im Lotto. Wie oft hört man von nem 6er im Lotto?

    Aus dem Grund sagt er eine Prüfer, nee mach ich nicht. Der andere Prüfer, jepp trag ich ein, im Lotto gewinn ich sowieso nicht.

  7. #32
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    Wenn du Angst hast das der Wagen an der Hinterachse zu leicht ist und damit zu wenig Bremsleistung hat wäre ein Zusatz-Gewicht eine Abhilfe.
    OPC Zusatzgewicht ähnlich einer Anhängerkupplung oder eine Bleiplatte im Kofferraum.

  8. #33
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    Zitat Zitat von d-estate Beitrag anzeigen
    Darum geht es doch gerade. Da hat jeder der die Eintragungmachen soll Angst vor. Klar, Fahrbahn, Reifen, Witterungseinflüsse sind die Hauptfaktoren. Die machen zB bei einem Bremsweg aus 100km/h 35m aus, die letzten 1,5m liegen dann an der höheren Achslast vorn. Wegen diesen 1,5m ist eine Person zu Schaden gekommen. Dann stellt der Richter die Frage, hätte der Wagen 1,5m früher gestanden ohne den Umbau? Die Antwort ist dann ja. Dann wird der Prüfer ders eingetragen hat in die Verantwortung gezogen, weil er seine Unterschrift drunter gesetzt hat. Denn es ist egal wie alle Umstände drum herum waren. Alle Umstände wie Fahrwerk, Reifen, Wetter und Umbau haben einen Einfluss auf den Bremsweg gehabt.
    Dann wird aber festgestellt das der Serienmäßige XEL erst nach 38m gestanden hätte, die Unfallfolgen wären demnach noch größer!
    Wie beweißt der Gutachter nun das die Achslast entscheident war? Baut er ein passendes Vergleichsfahrzeug ohne V6?

    Traglast Fahrwerk u. Reifen passt und würde mich nicht verwundern wenn der V6 grade durch die schweren Diesel in der Zulässigen Toleranz für die Vorderachse liegt.
    Er muss das ja alles prüfen, Tüv-Prüfer also einwandfrei raus.

    Dazu kommt noch gleicher Unfall mit Serienmäßigen XEL, Kind tot.
    Wird der Prüfer der die kleine Bremse für den G damals zugelassen hat dran genommen oder der für die schmaleren Reifen?

    Gibt es dazu auch nur ein Urteil was diese Auslegung bestätigt?
    Wenn ja wären für alle Leistungssteigerungen die Prüfer haftbar, da jede die Bremsanlage stärker belasten kann.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  9. #34
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    Zitat Zitat von RStwo Beitrag anzeigen
    Gibt es dazu auch nur ein Urteil was diese Auslegung bestätigt?
    Wenn ja wären für alle Leistungssteigerungen die Prüfer haftbar, da jede die Bremsanlage stärker belasten kann.
    Beschäftige Dich mal mit Produkthaftung, dann klärt sich Deine Frage von alleine.

    Warum wohl sind die meisten Leistungssteigerungen ohne Tüv und ohne Zulassung in der STVO? Weil keiner dies abnimmt und Verantwortung übernehmen will. Der FZG Hersteller sagt ganz klar, dass er nur Haftung dafür übernimmt,was er auch geprüft hat und die Zulassung für bekommen hat.

    Wenn man zB ne Manzel Ansaugbrücke auf nen X16XEL schraubt mit Gutachten, dann trägt der Prüfer das aufgrund des Gutachten ein und bestätigt den ordnungsgemäßen Einbau. Dabei bezieht er sich aber auf das Gutachten. Das wurde in zusammenhang mit Mantzel und dem Tüv gemacht. Was auch in die Tausende ging. Diese Kosten holt sich Mantzel beim Verkauf wieder zurück. Aber diese ganzen Prüfungen müssen auch durchgeführt werden. Dabei kann auch rum kommen,dass es nicht zulässig ist. Dann geht in diesem Beispiel Mantzel hin unter verfeinert die Box, dass es passt oder bietet sie nicht an. Oder drittes verkauft es ohne Zulassung mit dem Hinweis darauf.

    Wenn die ganzen Prüfungen positiv verlaufen sind, ist auch alles parat. Dann ist es auch egal,wenn die Karre aus 100km/h nen Bremsweg von 540km hat. Wenn im Zuge der Prüfung und der Begutachtung das als iO angesehen wird,wird der Prüfer der es an Deinem Fahrzeug eintragen soll auch machen. Weil er nur den ordnungsgemäßen Einbau prüft und sich auf das Gutachten bezieht. Es kann auch dazu kommen,dass nach einem Gerichtsurteil die Zulassung wieder entzogen wird,bzw das Gutachten zurück gezogen wird.

    Es wurde viel auf Gutglück und gutglauben eingetragen,da aber viel auch in die Hose gegangen ist, wirds nicht mehr gemacht. Bestes Beispiel ist 175/50 13 auf 8x13 Felgen. Wieviele Polos Golfs und Kadett C sind mit dieser Kombination legal rumgefahren?
    Das trägt heute keiner mehr ein

    Anderes Beispiel. IRMSCHER hat den X30XE im Vectra B verbaut. Die Freigabe beim Tüv und das Gutachten dafür gabs im ersten Anlauf nicht. Warum? Zu hohe Emissionswerte. Was wurde gemacht, nochmal an der Software gefeilt und die Übersetzung vom dritten Gang geändert, damit der Hobel nach Emissionstest auf der Rolle die Maximalwerte eingehalten hat.
    Viele haben dann ihre Vectras auf 3L umgebaut, mit ner Tuningsoftware und dem normalen 2,5er Getriebe. Ist auch eingetragen worden, da IRMSCHER ja auch den 3L im Vectra B verbaut hat und ein Gutachten darüber besteht. Jeder dieser nachträglichen Umbauten wird wie der erste Prototyp von IRMSCHER bei der Emissionsmessung druchfallen,was zur Folge hat,dass jeder dieser Umbauten nie hätte eingetragen werden dürfen. Ich kenne zum Glück keinen Fall,wo es in die Hose gegangen ist. Noch nicht.

    Selbst bei anderen Herstellern wird darauf peniebel geachtete. warum steht wohl zB Alpina als Hersteller in einigen BMW Fahrzeugbriefen oder Barbus in Mercedes Briefen? Weil die DInger so umgebaut und getunt sind,dass die Hersteller sagen, ok dürft ihr mit unseren FAhrzeugen machen, aber dann übernehmt ihr auch die Verantwortung dafür. Dann liegt die Produkthaftung nicht mehr beim ursprünglichen Hersteller.

  10. #35
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    Produkthaftung ist einfach, der Hersteller verlässt sich auf den Prüfer und damit ist er solange raus wie das gelieferte Teil dem geprüfen entspricht.
    Es muss nachgewiesen werden dass das Teil nicht dem Genehmigten entsprach, also fehlerhaft war.
    Das ist genau das gleiche wie das der Unfallgutachter erstmal beweisen muss das beim V6 aufgrund der Achslast in den Unfall kam

    Zitat Zitat von d-estate Beitrag anzeigen
    Warum wohl sind die meisten Leistungssteigerungen ohne Tüv und ohne Zulassung in der STVO? Weil keiner dies abnimmt und Verantwortung übernehmen will. Der FZG Hersteller sagt ganz klar, dass er nur Haftung dafür übernimmt,was er auch geprüft hat und die Zulassung für bekommen hat.
    Bleiben wir doch einfach mal beim Astra G, dort sehen wir das Leistungen von 192-~250PS(Z20LET) eingetragen sind.
    Egal wie nun am Ende, es unterschreibt ein Prüfer für den Umbau, ob es nun der vom Gutachten ist oder der §21er.
    In beiden Fällen ist eine Gefährdung und Verschlechterung des Geräusch-/Abgasverhalten zu erwarten, deshalb muss es ja abgenommen werden.

    Der Z20LET hat auf Grund einer heißeren Bremse einen längeren Weg.
    Der V6 trotz der schlechteren Achsverteilung trotzdem noch einen kürzeren er als XEL in Serie hatte.

    Beide Fahrer sind also sowieso in der Pflicht den Bremsweg des Fahrzeugs einschätzen zu können ob Serie oder nicht:
    "STVO §3(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ..."

    Wenn du jetzt aber sagst, das die Prüfer aufgrund des im Resultat längern Bremsweges das nie hätten Genehmigen dürfen sind wenn überhaupt eben beide dran.
    Sollte es zu so einem Fall kommen werden die Prüfer die ersten sein die solche Argumente finden wie ich.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  11. #36
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    Zitat Zitat von RStwo Beitrag anzeigen
    Produkthaftung ist einfach, der Hersteller verlässt sich auf den Prüfer und damit ist er solange raus wie das gelieferte Teil dem geprüfen entspricht.
    Es muss nachgewiesen werden dass das Teil nicht dem Genehmigten entsprach, also fehlerhaft war.

    Richtig, dann hat der Prüfer aber nur nach Gutachten eingetragen und nicht nach §21 und selbst die Verantwortung übernommen. Gibts ein Gutachten für den V6 im Astra?


    Zitat Zitat von RStwo Beitrag anzeigen
    Das ist genau das gleiche wie das der Unfallgutachter erstmal beweisen muss das beim V6 aufgrund der Achslast in den Unfall kam
    1.Semester Physik und 3 Semester Kinetik jeweils im Maschinenbau Studium. Ist eine einfach Rechnung von Schwerpunktsverlagerung und Momentenverteilung um den Schwerpunkt. Ist sogar meist ne Klausuraufgabe mit 20 Minuten eingeplanter Zeit.

    Zitat Zitat von RStwo Beitrag anzeigen
    Bleiben wir doch einfach mal beim Astra G, dort sehen wir das Leistungen von 192-~250PS(Z20LET) eingetragen sind.
    Egal wie nun am Ende, es unterschreibt ein Prüfer für den Umbau, ob es nun der vom Gutachten ist oder der §21er.
    In beiden Fällen ist eine Gefährdung und Verschlechterung des Geräusch-/Abgasverhalten zu erwarten, deshalb muss es ja abgenommen werden.
    Hier wirfst Du einiges durcheinander.
    Ist die Leistungssteigerung mit Gutachten,dann ist der Prüfer der es Eintagen soll, nur in der Pflicht den Einbau zu prüfen,so wie es in dem Gutachten steht. Für ihn ist unrelevant ob die Bremse es nicht schafft oder das Abgasverhalten sich ändert. Er ist im Gegensatz sogar angehalten bei Bedenken, dass es nicht passen könte dies zu melden.
    Hat er ein Gutachten,was wie eine Arbeitsanweisung gesehen werden kann muß er nur das Prüfen was dort als Auflage(n) drin steht.
    Gehn wir von der Leistungssteigerung aus. Es wird eine Softwarenummer in dem Gutachten stehen, die muß er prüfen, was er nur kann, indem er mit einem LapTop und passender Software diese Nummer ausliest. Entweder hat er sowas oder liest es vor Ort beim Tuner aus,der die Software aufgespielt hat. Daher werden die Eintragungen meist beim Tuner gemacht. In der Realität prüft das ein Prüfer nicht nach,sondern trägt nur die Softwarenummer ein,wenns richtig gemacht wird. Dazu prüft er den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrzeugs und die Auflagen.Wenn im Gutachten steht,dass die Abgaswerte sich nicht verschlechtern ist er angehalten dies durch eine Abgasuntersuchung zu prüfen. Wobei mit ner normalen AU Messung das sowieso nicht geht. Jeder X30XE Vectra mit serien 2,5er Getriebe besteht die AU, aber fällt nach dem NEFZ (neuer europäischer Fahrzyklus) nach 70/220/EWG durch,genauso wie es IRMSCHER damals passiert ist und deshalb zusätzlich noch die Übersetzung des dritten Gangs ändern mußte.

    Hat der Prüfer die Leistungssteigerung nun aber als §21 Eintragung vor genommen ohne Gutachten, garantiert er,dass die Bremse passt und die Emissionswerte passen. Wird nachgewiesen,dass dem nicht so ist, ist er dran und nicht der Tuner der die Leistungssteigerung angeboten hat.
    Entweder ist der Prüfer der festen Überzeugung das alles passt und darf nicht heulen,wenn ihm das Gegenteil bewiesen wird, oder er prüft alles und macht zB eine Abgasgutachten, was meist mit 1200-1500€ in Rechnung gestellt wird. Kommt dabei raus,dass das Agbasverhalten zu schlecht ist, wird er es nicht eintragen aber trotzdem Dir das Gutachten in Rechnung stellen,welches Du Dir dann übers Bett hängen kannst.

    Zitat Zitat von RStwo Beitrag anzeigen
    Der Z20LET hat auf Grund einer heißeren Bremse einen längeren Weg.
    Der V6 trotz der schlechteren Achsverteilung trotzdem noch einen kürzeren er als XEL in Serie hatte.
    Das ist vor Gericht uninteressant. Den V6 gabs nicht Serie im Astra G. Wird errechnet,dass der LET einen kürzeren Bremsweg aufgrund besserer Achslastverteilung hatte ist es egal wie lang der weg eines XEL war. Der XEL ist nicht vergleichbar mit nem V6. Da kleinerer Bremse und halber Leistung.

    Zitat Zitat von RStwo Beitrag anzeigen
    Beide Fahrer sind also sowieso in der Pflicht den Bremsweg des Fahrzeugs einschätzen zu können ob Serie oder nicht:
    "STVO §3(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ..."
    Hatten ich weiter oben schon angesprochen. Ist aber im Fall der Fälle nur minimal ausschlaggebend im Fall der Fälle. Es gibt Situationen wo man auch alles achtet und vorbereitet. Wenn Du aber mit 50 durch eine Strasse fährst und dort 50 erlaubt ist, die zwischen Autos plötzlich ein Kind auf die Strasse springt hast Du vorher nichts falsch gemacht. Der LET wäre bei 33m stehen geblieben und der V6 bei 34,5m und dieser 1,5m dazu geführt haben,dass das Kind auf Deiner Haube sitzt, kommt Erklärungsnot auf. Und kein Gericht dieser Welt akzeptiert das ein anders Modell oder Auto auch 34,5m gebraucht hätte. Es geht um den Fall,dass ein Fahrzeug bauartlich verändert wurde. Und bei nem V6 Umbau reden wir nicht von ner kleine Geschichte wie ein Lenkradschoner in Hello Kitty Muster.

    Zitat Zitat von RStwo Beitrag anzeigen
    Wenn du jetzt aber sagst, das die Prüfer aufgrund des im Resultat längern Bremsweges das nie hätten Genehmigen dürfen sind wenn überhaupt eben beide dran.
    Sollte es zu so einem Fall kommen werden die Prüfer die ersten sein die solche Argumente finden wie ich.
    Wie schon erwähnt sind solche Argumente nicht wirklich gewinbringend in ner Verhandlung, wenn ein vom Gericht vereidigter Gutachter mit ner 20 Minutenrechnung aufzeigt,dass der Bremsweg länger war.
    Dann die richtige Beweisführung zu bringen,dass der vereidigte Gutachter falsch liegt,ist mit sehr hohem Aufwand verbunden und nicht immer 100% Erfolg gekrönt.

    Daher lassen viele Prüfer die Finger von solchen Eintragung. Und darum geht es hier doch.
    Es wurde die Frage in den Raum gestellt,warum ein Prüfer des nicht eintragen will. Ich habe was dazu geschrieben und es artet hier so aus,als ob ich mich hier verteidigen muss,warum ich das nicht Eintrage und die Argumentation der Achslast Blödsinn ist. Das ist sie jedoch nicht und auch nicht von der Hand zu weisen.

    Ich sag auch nicht,dass sie es nicht hätten Genehmigen dürfen,wenn Sie es aber machen,liegt es in ihrer Verantwortung,diese möchten viele nicht mehr eingehen. Daher gehen sie auf Nummer Sicher und tragen es nicht ein. Das aufgrund der zB anderen Achslastverteilung. Ich denke,dass ich das jetzt oft genug erwähnt habe und die Frage warum sich Prüfer so anstellen udn es nicht eintragen aus meiner und mir von den Leuten mitgeteilten Gründen erläutert habe.
    Daher seit mir nicht böse,wenn ich mich jetzt hier raus halte,denn das bringt echt nichts. Wenn weiter über Sinn und Unsinn über die Achslastverteilung diskutiert werden möchte und den sich daraus geänderten Bremsweg, macht das mit nem Tüv Prüfer,die auch keine Ahnung haben,wenn sie nicht das Eintragen,was ihr eingetragen bekommen haben wollt.

    In diesem Sinne; beulenfrei Fahrt...............

  12. #37
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    Und ich hatte schon Angst das hier nix mehr kommt.

    Zitat Zitat von d-estate Beitrag anzeigen
    Gibts ein Gutachten für den V6 im Astra?
    Fraglich ob es Gutachten gibt, wenn gibt die eh keiner raus!
    Die Tuner werden aber sicherlich die Unterlagen haben die benötigt werden...

    Zitat Zitat von d-estate Beitrag anzeigen
    Hier wirfst Du einiges durcheinander.
    Das bezweifle ich stark, wenn es ein Gutachten gibt unterschreiben 2 Prüfer.
    Einer nimmt die Änderung ab und einer unterschreibt im Gutachten.
    Nach deiner Auffassung wäre der im Gutachten auf jeden Fall haftbar..., was letztlich jede Änderung treffen kann.

    Zitat Zitat von d-estate Beitrag anzeigen
    Das ist vor Gericht uninteressant. Den V6 gabs nicht Serie im Astra G. Wird errechnet,dass der LET einen kürzeren Bremsweg aufgrund besserer Achslastverteilung hatte ist es egal wie lang der weg eines XEL war. Der XEL ist nicht vergleichbar mit nem V6. Da kleinerer Bremse und halber Leistung.
    Das Fahrzeug ist nach Schlüsselnummer im normalfall immer noch ein XEL und kein LET.
    Ein XEL hätte die 100km/h aus deinem Beispiel auch geschaft und dazu noch länger zum Bremsen gebraucht.
    Es gibt immer noch keinen Beweiß das der Unfall ohne Umbau nicht passiert wäre, sowie das die Achslast des V6 beim G unzulässig ist.
    Wie du weiter unten schreibst, das kein Gericht der Welt akzeptiert das ein anderes Modell längen Bremsweg braucht, dann muss es auch egal sein wenn welche weniger brauchen!
    Wenn es anders wäre müsste der Tüv jedes mal zahlen wenn es ein Unfall mit den Diesel passiert, deren Bremsweg ist auch länger wie der vom LET...

    Den Rest kann ich mir sparen denn das beste kommt ja bekanntlich zum Schluss

    Ich zitiere mal mit eigenen Worten.
    BGH 30.11.1967 VII ZR 34/65
    "Ein aaS führt bei den von der StVZO übertragenen Tätigkeiten hoheitliche Befugnisse aus.
    Begeht er in Ausübung dieser Tätigkeit eine Amtspflichtverletzung, so haftet nicht der Tüv sondern das Land das ihn anerkannt hat."

    Dieses Urteil wird ziemlich oft zitiert, wenn jemand probiert einen Prüfer zu verklagen.
    Habe mir dazu mal nen paar Urteile durchgelesen, hab keinen Fall gefunden wo es den Prüfer direkt getroffen hat.
    Und ja das gilt auch für den §21.
    Sicherlich können die Prüfer in bestimmten Fällen in Regress genommen werden, das entscheidet aber nicht das Gericht sondern das Land!

    Ich lege dir mal diesen Fall ans Herz, geht letzten Endes auch um die Bremse: http://www.rug-anwaltsblog.de/2014/1.../#.VVN_f_ntmkp
    Er kann dir quasi auch Wurstblinker eintragen, solange niemand ihm beweißen kann er das vorsätzlich oder grob Fahrlässig getan hat.

    Fazit ist jedenfalls probier mal einen Prüfer haftbar zu machen.
    Geändert von RStwo (13.05.2015 um 19:26 Uhr)
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  13. #38
    anonym
    Gast
    interessant hier... bevor ich nen neuen thread aufmach, klink ich mich hier mal mit rein.

    überlege aktuell hin und her, was ich mit meinem coupe mache.

    ausgangsbasis ist folgende: motor läuft mit verlaub gesagt scheisse, 2 kerzen stark verrußt, fehlzündungen, etc... dazu hoher ölverbrauch.

    nun überlege ich, welchen weg ich nehme.

    aktuell stehen mir in meinen augen nur 4 möglichkeiten zur wahl


    • coupe schlachten bzw am stück verkaufen
    • neuen motor besorgen und hoffen das der dann hält
    • motor überholen
    • umbau auf 3.2 liter


    zum schlachten ist er mir eigentlich zu schade, am stück ist er aufgrund des motorschadens leider nix wert, wie ich feststellen durfte.

    einen tauschmotor bekomme ich nicht unter 1500-2000 euro, ohne garantie, das die kiste dann hält, da ja alle motoren die obligatorischen 120tsd km haben, also müsst ich dort vorm einbau vermutlich auch alles durchtauschen, was den preis am ende nochmal nach oben treibt.

    den aktuellen motor zu überholen sehe ich skeptisch gegenüber, vom vorbesitzer ist der schonmal vor rund 45-50tsd km gemacht worden, bzw in auftrag gegeben worden. rechnungen hab ich hier liegen. allerdings hat er trotz eher normaler fahrweise nicht lange gehalten in meinen augen.

    nun kam mir der gedanke, den "toten motor" rauszuwerfen, für die intakten teile evtl noch etwas reinkriegen und nen 3.2er zu verbauen. die frage ist nur, mittlerweile liest man ja so tolle sachen, das motoren, die nicht serienmässig drin waren, nicht mehr getüvt werden. dazu wäre dann die frage bzgl des kits von MRG, welche auflagen das "gutachten" beinhaltet. hatte die vor monaten mal angeschrieben, dort wurde ich dann gebeten, das kit zu kaufen, wenn ich die auflagen wissen will. sicher, ich investiere hunderte euros um zu lesen das es evtl nen totalumbau wird...

    aufgrund der erstzulassung muss ich wie gesagt entweder nen 2.6er oder 3.2er verbauen, wohl eher letzteres, da der aufwand er gleiche sein wird. nur was ist am fahrzeug zu tun? was muss geändert werden und vorallem, was wird dann neu abgenommen?

    ausgangsbasis ist ein 2001er astra t-qp, sprich ich habe bereits die turbobremse drauf, ein H&R gewindefahrwerk drin, eingetragene 18" räder (da muss ich noch nach der achslast schauen). ebenfalls ist ein 200zellen kat und eine friedrich anlage verbaut (beides mit zulassung).

    bitte spart euch aussagen, das ich mir bei solchen fragen überlegen sollte so nen umbau zu machen. mir ist bewusst, was auf mich zukommt, geht mir nur um die randdaten, was zu tun ist.

  14. #39
    Member Avatar von Master23
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    schlechte Ausgangslage für dein Projekt vorhaben da beim Z20LET so weit ich weis Euro4 eingetragen war
    desweiteren ist ein V6 Umbau keinesfalls mit den bis 2000€ zu machen da darfste schon deutlich mehr investieren

    Ein einfacher 1,8er als oder ähnlicher als Träger für so ein Projekt zu besorgen sind dann ne Kleinigkeit.

  15. #40
    anonym
    Gast
    Zitat Zitat von Master23 Beitrag anzeigen
    schlechte Ausgangslage für dein Projekt vorhaben da beim Z20LET so weit ich weis Euro4 eingetragen war
    desweiteren ist ein V6 Umbau keinesfalls mit den bis 2000€ zu machen da darfste schon deutlich mehr investieren

    Ein einfacher 1,8er als oder ähnlicher als Träger für so ein Projekt zu besorgen sind dann ne Kleinigkeit.
    hast du recht, euro 4.

    naja, über meinen bruder wäre es mir ein leichtes einen guten 3.2 liter zu kriegen, der hat öfter mal was da. davon ab will ich von dem aus meiner sicht eher anfälligen LET weg...

    einen anderen astra dafür zu kaufen is uninteressant, da ich ja genau diesen nun hier habe und nicht weiss was ich mit anfangen soll... aktuell fahre ich mit nem 25 jahre alten kadett, da der zuverlässiger ist...
    Geändert von anonym (05.09.2016 um 19:11 Uhr)

  16. #41
    Member Avatar von Bruno Bounty
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    Also. Let gegen 3.2er tauschen ist Ne feine Sache, kannst dein Getriebe übernehmen. Brauch halt den 3.2er vom vectra c/signum mit anbauteilen und Elektrik., Ne c20xe schwungscheibe und dann ist das bei dir gar nicht so wild. Brauchst noch nen drehzahlwandler, damit der drehzahlmesser funzt und dann noch das kühlwassermodul, damit die Anzeige auch was anzeigt.
    Wende dich am besten an gh-dynamics und nicht an Mrg. Chris kennt sich aus und hat quasi alle Teile da.

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    mit Unterstüzung der stets hilfsbereiten Truppe von GH-Dynamics

  17. #42
    anonym
    Gast
    Zitat Zitat von Bruno Bounty Beitrag anzeigen
    Also. Let gegen 3.2er tauschen ist Ne feine Sache, kannst dein Getriebe übernehmen.
    ja, das is mir bewusst.

    Zitat Zitat von Bruno Bounty Beitrag anzeigen
    Brauch halt den 3.2er vom vectra c/signum mit anbauteilen und Elektrik.
    vorteilhaft ist dort, das der motor ja durch quereinbau direkt die passenden krümmer mitbringt.
    äh, hatten die nich can-bus? daher baut doch keiner den 2.8er NET in nen G, wenn ich nich falsch liege. (die werden einem vergleichsweise hinterhergeworfen)

    Zitat Zitat von Bruno Bounty Beitrag anzeigen
    Ne c20xe schwungscheibe und dann ist das bei dir gar nicht so wild. Brauchst noch nen drehzahlwandler, damit der drehzahlmesser funzt und dann noch das kühlwassermodul, damit die Anzeige auch was anzeigt.
    genau, motorhalter wurde da noch angegeben und riemenscheiben, zumindest in dem bezug fand ich die auflistung des kits bei MRG ganz interessant.

    Zitat Zitat von Bruno Bounty Beitrag anzeigen
    Wende dich am besten an gh-dynamics und nicht an Mrg. Chris kennt sich aus und hat quasi alle Teile da
    danke für die info, dem werd ich mal nachgehen...

  18. #43
    Member Avatar von Master23
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    Alles eine Preisfrage
    mit Abgasgutachten bekommste den sicherlich auch als Euro4 eingetragen. Preislich zwar völlig Realitätsfern aber ok muss jeder selbst wissen.
    Zumal Steuerlich ja eh kein Unterschied.

  19. #44
    anonym
    Gast
    stimmt. is ne preisfrage. hab nur schlicht wenig lust nun ne motorrevision zu bezahlen um in 45-50tsd km wieder den mist zu investieren...

    idealste wäre an sich nen verkauf mit nicht zuviel verlust. aber das leben ist kein wunschkonzert.

  20. #45
    Member Avatar von Maru
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    Steuergerät musst eins vom Y32 oder y26 nehemen, dann passt von der Motorelektronik soweit alles.
    Kühlwassermodul könntest du dir sparen, das geht auch mit dem was bereits vorhanden ist.
    Ansonsten sollte Fahrwerk, Bremse und Felgen schon alles passen.

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