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Thema: X30XE in Astra G eintragen Raum NRW

  1. #1
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    X30XE in Astra G eintragen Raum NRW

    Hi,

    wir haben den Astra meines Bruders auf X30XE umgebaut. Dies mit den MRG Teilen und Anleitung.
    Unser standart Tüvanlaufpunkt hat uns leider eine Absage gegeben. Warum auch immer,da er mir den X25XE im Kadett D eingetragen hat, sowie ein E Kadett Fahrwerk, Corsa A und B auf C20XE und andere Sachen.

    Aus Zeitgründen möchten wir uns ersparen zu MRG zu fahren. Da es schon gute 400km eine Strecke sind. Kennt jemand aus dem Raum NRW eine Anlaufstelle für die Eintragung?

    Es handelt sich um das "Standartprogramm" also
    Astra G CC 3-türer
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    OPC Bremse verbaut
    KW Gewinde mit 1050kg Achslast vorn
    geschlossenes Filtersystem
    Remus Auspuffanlage passend für C20LET
    Achsteile und Radlager neu

    Ich habe es auch schon bei TK racetec angefragt, aber die reagieren gerade nicht,da die im Firmenumzug sind.

    Danke für eure Hilfe.

  2. #2
    Member Avatar von berndibaerchi
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    bin per zufall auf deine anfrage gestossen.
    hast du die firma schon mal in eine suchmaschine im internet eingegeben?
    die ergebnisse sind durchaus interessant.

  3. #3
    Member Avatar von SenZ
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    Frag mal bei Björn Pieper in Dortmund. Die haben soweit ich weiß auch nen haustüv. BP Performance

    Gesendet von meinem Gameboy

  4. #4
    Member Avatar von Blackstarz
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    Oder frag mal hier bei uns in Paderborn beim Tüv nach . Die machen sowas auch .
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  5. #5
    Themenersteller

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    Zitat Zitat von berndibaerchi Beitrag anzeigen
    bin per zufall auf deine anfrage gestossen.
    hast du die firma schon mal in eine suchmaschine im internet eingegeben?
    die ergebnisse sind durchaus interessant.
    Welche Firma meinst Du?

  6. #6
    Themenersteller

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    Zitat Zitat von SenZ Beitrag anzeigen
    Frag mal bei Björn Pieper in Dortmund. Die haben soweit ich weiß auch nen haustüv. BP Performance

    Gesendet von meinem Gameboy
    Habe gerade dort angerufen. Mir wurde gesagt,dass Sie nur Motorinstandsetzung und Tuning durchführen. Mit Tüv Eintragungen und Kontakten dazu können Sie nicht weiterhelfen.

  7. #7
    Member Avatar von Bruno Bounty
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    Der Björn ist sowieso ein Vogel...

    Welchen Motor hatte der Astra denn vorher?
    Wüsste nicht warum der nicht eingetragen werden sollte, solange die Schadstoffklasse gleich bzw. besser bleibt.

    Mein 2000er QP hatte nen X18XE1 mit D4 musste nen Spender X30XE mit D4 Schlüssel besorgen, da die zum Auslieferungsstart wohl D3 geschlüsselt waren. Konnte man aber später mit Schreiben von Opel ohne Änderung Umschlüsseln lassen.
    Greetz Val

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  8. #8
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    Welche Motorsteuerung fährst Du denn in dem Coupe?

    Der Astra von meinem Bruder hatte nen x16xel.

    Wo haste die Eintragung machen lassen?

  9. #9
    Member Avatar von Bruno Bounty
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    War ein x25xe MSG und entsprechende Anbauteile.

    Ich hab es damals nach der Abstimmung beim Silberling von gh dynamics eintragen lassen. Klar ist weit, dafür aber problemlos, da der Prüfer, dass ja nicht zum ersten mal gemacht hat.

    gesendet von Amiga 500+ Pocket
    Greetz Val

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  10. #10
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    Ich hatte es mir fast gedacht,dass Du bei GH warst.

    Ich habe mit ihnen auch in der Vergangeheit gesprochen. Sind sehr nett und hilfsbereit. Die Distanz ist natürlich noch weiter als MRG. Ich möchte auch ganz ehrlich gesagt nicht bei GH mit nem MRG Kit auftauchen und wie gesagt, es ist noch weiter weg.
    Es geht auch nicht um MRG, sondern um die Entfernung. Ich hatte mit unserem Tüv hier vor Ort vor dem Umbau darüber gesprochen. Sie sind auch sonst sehr cool. Haben da schon viel gemacht. Habe auch da die Aussage bekommen,dass solche Umbauten auch das eintönige Tagesgeschäft auffrischen.

    Habe da auch schon Motoren eintragen lassen. Originale VW BBS Felgen auf meinen Corsa TR und sogut wie jede technische Änderung an meinem D Kadett. Was zb 10x17 an der HA, Käfig vom E Kadett, Einarmwischer vom Corsa A und vieles mehr. Oder auch ne Porsche Bremse und Eigenbau-Zelle im Kadett C. Die machen auch sehr viel mit amerikanischen Autos. Aber bei dem Astra jetzt streicken Sie.

    Ich steh jetzt aber schon in Kontakt mit MRG. Es sieht so aus,dass ich nächsten Monat beruflich nach Frankfurt muß,dann nehm ich den Wagen von meinem Bruder. Von dort sind es "nur" noch 100km weiter. Das schmerzt dann weniger.

  11. #11
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    Die Frage ist ja warum der TÜV "Nein" sagt. Muss ja nen Grund haben.
    Entweder irgendetwas an der technischen Ausführung (kenne das MRG Kit nicht aus erster Hand) oder halt etwas wegen rechtlicher Bestimmungen (Abgasnormen nicht i.O. etc.)

    Das wäre nun interessant zu wissen.
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  12. #12
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    Genau kann ich es auch nicht sagen.
    Ich hatte alle MRG Unterlagen incl deren Tüv Auflagen abgegebenen. Die haben sich die Unterlagen angeschaut und meinten,dass aufgrund der BJ des Autos und des Motors aus nem Omega mit anderer Motorsteuerung ein komplettes Abgasgutachten erstellt werden müsste.
    Dann noch Auspuffanlage nicht passend zum Motor. Sowie Bremsverteilung,da der V6 schon deutlich schwerer als die vierzylinder sind.
    Denke die haben Angst wegen der Abgasnorm und Werte.

  13. #13
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    Hast du denn die unterlagen vom Spenderfzg zum Abgleich?
    Ich denke auch die sorgen sich um die Normen.

    Bremse ist Quatsch sofern du die Turbobremse hast. Let und v6 tun sich nicht so viel vom Gewicht.

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  14. #14
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    Naja, ich habe nen LET und nen V6 noch nicht auf der Waage gehabt.

    Aber nen X20XEV heb ich schon auf Seite,wenn er ausgebaut ist. Nen V6 heb ich nicht an.

    Auch mein D Kadett hatte mit C20XE Motor vorn noch 1 cm Luft zur Kotflügelkante.
    Mit dem V6 drin, ging der ziemlich in die Knie und war knapp2 cm tiefer.

    Ich hatte mit dem C20XE an der VA noch diese 1cm Tieferlegungsfederteller drin.
    Die mußte ich raus holen und jetzt ist er trotzdem noch tiefer als vorher mit C20XE und den Tellern drin.

  15. #15
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    Ein XE ist kein Let mit allen Anbauteilen. Da fehlt noch ein bisschen Gerümpel was ja auch auf der Achse liegt.

    Und das dein Kadett runter geht ist doch klar, wenn das Fahrwerk nicht dafür ausgelegt ist.

    Ein ordentliches Astra G Turbo Gewinde hat aber doch 1050 kg VA last und mehr benötigt der V6 auch nicht.

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  16. #16
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    Naja, ich denke nicht,dass der Turbo und der Krümmer das Mehrgewicht vom X30XE ausgleichen.

    Der V6 ist schon merklich schwerer als ein LET. Im MV6 Forum ist die Rede von 35kg mehr als der LET.

  17. #17
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    Natürlich wiegen die nicht 1:1 aber wir reden hier von ein paar Kilo zum Thema Bremsverteilung und Achslast. Beides mit TQP-Teilen mehr als ausreichend für ne Abnahme mit V6. Von daher mit 21er locker machbar.

    35 nackt oder mit Anbauteilen?



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  18. #18
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    Bremsverteilung sollte eigentlich kaum ein Thema sein, die Kraftverteilung wird vom ABS Steuergerät geregelt.
    Ein Überbremsen der Hinterachse sollte also normal nicht auftreten.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  19. #19
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    35 mit Anbauteile.

    Mach Dir mal den Spaß und fahr zum Getränkehandel, stell Dir ein 30L Bierfass auf den Motor,dann siehst Du,wie weit der noch zusätzlich einfedert.

    Mit der Bremsverteilung gehts nicht um die HA.
    Es geht um die gesamte Verteilung.
    Durch das Mehrgewicht auf der Achse und Gewichtsverlagerung beim Bremse, ist die Vorderachse in der Lage mehr Bremskraft aufzubauen.
    Das Ganze wird sehr abstrackt.
    Wenn die Vorderachse bei 10bar Bremsdruck einen Wert X erreicht und die HA Y dann hat man zusammen Z
    Mit mehr Gewicht auf der Vorderachse erreicht man X bei einem niedrigeren Bremsdruck, hat aber zur Folge,dass an der HA nicht mehr Y erreicht wird und somit zusammen nicht Z.
    Das Verhältnis von X zu Y ist aber vorgegeben. Wird das nicht eingehalten, ist es nicht zulässig.
    Ich habe im Hinterkopf,dass es dazu eine EU Richtlinie gibt und diese auch sogar auf ältere Fahrzeuge angewandt werden sollte. Habe aber darüber nichts mehr gelesen,daher scheint die Anwendung auf alte Fahrzeuge abgeschmettert worden zu sein.

  20. #20
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    Naja, vor meinem Umbau 2007 hab ich so viele "geht nicht, kann man nicht" Kommentare gehört. Und siehe da dass passt beim Astra alles. Und wie ich bereits sagte, ein Fahrwerk mit vorgesehener 1050kg Achslast interessiert der V6 kaum mehr als ein Let. Wie tief sinkt dein Astra denn ein, wenn sich deine Freundin drauf setzt? Also mein v6 QP hat das kalt gelassen und sie wog natürlich ein paar kg mehr als 35.

    Also die Bremsverteilung wird geregelt. Da wandert sich nichts.

    Ich wüsste weiterhin was genau dem Prüfer um die Ecke so Kopfschmerzen gemacht hat.

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  21. #21
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    Wir driften hier etwas ab, der Vollständigkeitshalber möchte ich aber das Thema mit der Bremskraftverteilung nochmal ansprechen.

    Die Novellierung der HU Bremsenrichtlinie hat sich 2001 verändert.

    Zitat: "[...] vom bisher bekannten Ermitteln der Gesamtabbremsung verabschiedet. Statt dessen wird ein neues Bezugswertverfahren eingeführt, das auf Solldaten der Fahrzeughersteller beruht“, teilt der Arbeitskreisvorsitzende mit. So müssen die Fahrzeughersteller künftig für jedes Fahrzeugmodell einen Referenzwert, etwa den Pedaldruck oder eine äquivalente Größe veröffentlichen, bis zu dem die Bremskraft linear verläuft [...] Neu ist auch, dass künftig die Bremsverteilung zwischen Vorder- und Hinterachse anhand der Herstellersolldaten in die Bewertung mit einfließt. [...] "
    (Querlle: www.linzing.de)

    Das auch mit ein Grund warum Prüfer bei Autos nach 1994 ungern was an Bremsen und Abgasnormen ändern.

    Was im Endeffekt in der Realität ist, steht auf einem anderen Blatt.
    Am Ende ist es so,dass der Prüfer mit seiner Unterschrift bescheinigt,dass er die Prüfung des Umbaus vorgenommen hat und alles seine Richtigkeit hat, obwohl das Fahrzeug nicht mehr dem Ursprungszustand des Herstellers entspricht. Damit ist der Hersteller aus der Produkthaftung raus,was diese Änderungen betrifft.
    Ich kann Prüfer verstehen,wenn Sie sagen,dass Sie es nicht machen. Denn sie unterschreiben dafür und sind damit in der Verantwortung.

    Mal ganz ehrlich, wenn Dein Auto nicht einfedert,wenn Deine Freundin einsteigt,dann hast Du auch keinen Federweg. Das ist reine Physik,wenn mehr Gewicht auf eine Feder einwirkt,drückt Sie sich zusammen. Klar, liegt das Auto keine 5cm tiefer aber er kommt etwas runter. Dazu kommt noch,dass wenn Deine Freundin einsteigt,dass ihre zierlichen Kilos fast gleichmäßig auf alle vier Federn verteilt werden,da ihr im Auto recht mittig zwischen den Federn sitzt. Der Motor ist zwischen den vorderen Federn und belastet dadurch diese und sogut wie garnicht die Hinteren. Daher hatte ich auch geschrieben,dass Du das 30L Fass auf den Motor stellen sollst und nicht auf den Beifahrersitz

    Zu Deiner Frage wieviel tiefer der Astra jetzt ist, kann man keinen Vergleich zum LET machen, da vorher ein X16XEL drin war.Der Astra ist jetzt mehr als einen cm runtergekommen. Vorher war alles tutti, jetzt sind die Innenkotflügel komplett raus,da die Reifen in Kurven beim komplett einlenken und Vollbremsung geschliffen haben.
    Ich kannst nur anhand meines Kadett festmachen und der ist mit dem C25XE 2cm tiefer als vorher mit dem C20XE. Getriebe ist übrigens das selbe F20 wie vorher auch.

    Es geht auch mehr um die Achslastverteilung,die Belastung auf der VA ist größer und beim Bremsen spielt das Mehrgewicht auch eine Rolle. Mit dem 3L ist der auf der VA schwerer und wird beim starken Bremsen hinten leichter,was eine geringere Bremsleistung der HA zur Folge hat. Natürlich kann die VA mehr Bremsleistung aufbauen,da mehr Gewicht auf der VA ist, aber wieviel? Wie ist die Gesamtbremsleitung? Das sind Werte vom Hersteller,die ermittelt und geprüft werden, damit ein FZG seine Zulassung bekommt. Wurde der G mit 3L geprüft? Nee, daher keine Freigabe vom Hersteller und der Tüv-Prüfer muß es prüfen,oder nicht prüfen und sagen: "Passt schon". Wenn jemand dabei ums Leben kommt, ist der Prüfer mit dran und mit dem Satz "Passt schon" vor nem Richter zu argumentieren ist hilfreich,wenn man seinen Job als Prüfer verlieren möchte plus Insolvenz anzumelden.

    Es geht immer alles gut,solange nichts passiert.

    Dein Satz mit der Bremsverteilung ist was waage ausgedrückt,denn die Bremsverteilung ändert sich,wenn auch nur gering. Geregelt wird da nur,dass das ABS ein Blockieren der Räder verhindert. Beim "Öffnen" der Bremse bei der ABS Regelung vorn, spielt die Bremskraft auf der HA schon eine große Rolle. Wenn zB das ABS bei ner Vollbremsung die insgesamt 6Sekunden dauert ca 1/3 der Zeit die Bremse vorne aufmacht zur Verhinderung des Blockierens wird in diesen 2 Sekunden die gesamte Bremskraft nur von der HA geleistet. In diesen 2Sekunden macht es schon einen Unterschied, ob man mit ner Verteilung von 60/40 (VA/HA) oder 62/38 unterwegs ist. Diese 2% sind dann der Unterschied zwischen einem Kind das mit großen Augen vor Deinem Auto steht und dann den Ball aufhebt, oder mit großen Augen und Gebrüll auf Deiner Motorhaube liegt.

    Naja, anfangs wird immer gesagt,es geht nicht und kann man nicht. Bis einer es macht. Aber das heitß nicht,dass alle anderen dann sagen, JO unterschreibe ich auch. Du warst schließlich auch bei den Jungs von GHD zur Eintragung.
    Und da sind wir wieder beim Thema. Ich bin auf der Suche nach jemanden hier in NRW,bevor ich mich auf den 400km Weg mache.
    Geändert von d-estate (05.05.2015 um 10:41 Uhr)

  22. #22
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    Zitat mit bewusst ausgelassenen Textpassagen?
    Dazu ist der Text von 2011 nicht 2001.

    Zitat: "Die wohl wichtigste Änderung ist, dass man sich bei Fahrzeugen, mit Erstzulassung nach dem 28.07.2011,[...] "
    (genaue Quelle: http://www.linzing.de/neue-richtlini...-bremsprufung/ )

    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Weiterhin stimmt es nicht das da nur das ABS geregelt wird, Opel hat relativ zeitig auch die EBV(Elektronische Bremskraftverteilung) eingeführt.
    Die EBV ist bestandteil des ABS-Steuergeräts und verhindert das Blockieren der Hinterachse.

    Es wird also eventuell der Bremsweg länger mit dem 3L, aber das passiert auch wenn ich die Kiste vollpacke.
    Es ist also unzulässig was ins Auto zu laden?

    Der Y22DTR sollte auch schwerer sein wie der LET und ist trotzdem zulässig im G.
    Geändert von RStwo (05.05.2015 um 16:16 Uhr)
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  23. #23
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    Ich hätte auch den ganzen Text und noch weitere Texte die über die Novellierung der Bremsenprüfrichtlinie hier rein kopieren können.

    Es geht doch nicht speziell darum,dass der Astra davon betroffen ist. Es geht darum,dass diese neue Verordnung dafür sorgt,dass Prüfer eher die Finger von solchen Sachen lassen und dies als Begründung nehmen.
    Bei dem Jahr habe ich mich vertippt. Ja ist von 2011. Und ich weiß noch,dass anfanges die Rede davon war es auch auf alte Fahrzeuge zu beziehen.

    Zitat:
    "Es wird also eventuell der Bremsweg länger mit dem 3L, aber das passiert auch wenn ich die Kiste vollpacke.
    Es ist also unzulässig was ins Auto zu laden?"

    Fährst Du ständig mit vollgeladenem Auto? Der Vergleich ist echt humbug. Wenn ich ein Auto vollade fahre ich anders und angepasst. In der Strassenverkehrsordnung ist hinterlegt,dass der Fahrzeugführer sich den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen hat. Wenn die Karre voll geladen ist,dann fährt man anders als wenn sie nicht vollgeladen ist. Oder fährst Du auch mit 70 durch ne Kurve auf ner Landstrasse wenn da 10cm Schnee liegen? Nur weil auf der Strasse 70km/h zulässig sind.
    Mit nem 3L vorne drin fahre ich ständig und definitiv anders als wenn die Karre voll geladen ist.


    Die EBV ist auch auf das jeweilige Gewichtsverhältnis des Fahrzeugs ausgelegt und das Verhältnis ändert sich durch den Umbau.

  24. #24
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    So nur nochmal kurz, da es mir ja eigentlich egal sein kann, da mein V6 eingetragen war und lief^^

    Also ich schrieb - Wenn meine Freundin sich auf die Motorhaube setzte - nicht ins Auto. Daher mehr als 35 kg zusätzlich auf der VA, die Belastung interessierte das Fahrwerk quasi nicht. Hat ja auch eine zulässige Traglast von 1050kg. Und dahin war noch Luft.

    Das Beispiel mit dem 2.2 dti passt da gut. der ist richtig schwer.

    Federweg hatte ich übrigens genug, mein V6 war ein Cruiser und kein brettharter Tuninghobel.

    Und ich gebe RStwo recht, was die Bremsverteilung angeht. Ob V6 oder Dti beide ähnlich schwer daher ähnliches Gewichtsverhältnis, hatte beide.
    Ich hatte den 1.8er, mit der kleinen Bremse, habe diese auf groß geändert. Ohne weitere Umbauten, also selbe ABS etc.
    Habe dann den V6 rein gehangen - alles kein Thema.
    Ebenfalls habe ich damals den Wagen meiner Freundin von 1.6er 4 Loch auf 5 Loch Turbo Bremse umgerüstet. Dabei hat der Prüfer überprüft wie es mit dem ABS System steht, Bremsverteilung etc. steht. Nach 30 Minuten "Kataloggeblätter" hat er gesagt, sie seien alle gleich im G.
    Also wird wohl auch das DTI Gerät gleich sein und somit sollte das Gewicht eines V6 kein Prob für das Gerät sein.
    Probleme wo keine sind sag ich mal.^^

    Klar drückt sich der Prüfer hier aber dann fährst du halt eine Prüfstelle weiter.

    Ich war damals wegen der Bremse meiner Freundin in Hagen bei TÜV. Hat super geklappt. Hat in seine Kataloge geguckt, Probefahrten gemacht und alles eingetragen.

    Aber wenn ich du wäre würde ich ein paar hundert KM Autobahnspaß, dann Spaß mit den Jungs von GHD und dann heim mit nem getüvten V6 vorziehen.

    Einfacher als eine Prüfstelle nach der anderen anzufahren und spaßiger noch dazu.
    Greetz Val

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  25. #25
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    Zitat Zitat von d-estate Beitrag anzeigen
    Es geht doch nicht speziell darum,dass der Astra davon betroffen ist. Es geht darum,dass diese neue Verordnung dafür sorgt,dass Prüfer eher die Finger von solchen Sachen lassen und dies als Begründung nehmen.
    Als Begründung können Sie alles nehmen, deswegen muss man ja auch selber Sachverstand mitbringen.
    Dies ist auch zwingend notwendig um auch mal Gegenargumente bringen zu können.
    Verordnungen die gar keine Anwendung finden an dem Fahrzeug sind jedenfalls relativ wurst.

    Zitat Zitat von d-estate Beitrag anzeigen
    Wenn ich ein Auto vollade fahre ich anders und angepasst. In der Strassenverkehrsordnung ist hinterlegt,dass der Fahrzeugführer sich den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen hat.
    Genauso musst dein Bruder sich anpassen wenn der 3L drin ist.
    Andere Beschleunigungswerte etc. , kann alles dazu führen das es an Stellen gefährlich wird die vorher garkein Problem waren.
    Zu dem Rest brauch ich wohl nix sagen, Überladung und/oder zu hohe Geschwindigkeit tritt in Deutschland ja nachweißlich nie auf.

    Zitat Zitat von d-estate Beitrag anzeigen
    Die EBV ist auch auf das jeweilige Gewichtsverhältnis des Fahrzeugs ausgelegt und das Verhältnis ändert sich durch den Umbau.

    Die EBV gleicht eine Änderung des Gewichtsverhältnis aus, denn genau das muss sie ja wenn beim Bremsen die Hinterachse leicht wird.
    Das Verhältnis ändert sich quasi beim Fahren ständig und immer anders Abhängig von vielen Faktoren...
    Dabei ist es der EBV egal ob du grade vorne nen V6 drin hast oder hinten aus anderen Gründen die Haftung geringer wird.

    Das ABS-STG verhindert also ein Blockieren der Vorder- und Hinterräder, was meistens gefährlicher ist wie ein eventuell längerer Bremsweg.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

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