Ich setzte mich ja gerade mit der Problematik 06er Kennzeichen auseinander, aufgrund der derzeitigen Gesetztesänderung. Und es ist i.d.R. so das man als "Betrieb" durch die Zulassungsbehörde geprüft wird ob der Bedarf und die Notwendigkeit eines 06er Kennzeichens vorliegt. Und dann bekommt man dieses auch erst nur ein Jahr auf "Bewährung". Nach einem Jahr entscheidet dann die Behörde auf unbefristet oder nicht!
By the way, die Versicherung für diese Kennzeichen ist i.d.R. in der Firmenversicherung zubuchbar und teilweise gar nicht mal billig.
Mit den S&S Fahrzeugen kann ich dir nur zu 100% beipflichten, das muss und darf nicht sein.
Allerdings ist das mit den Schlachtern so eine Sache: Fahrzeug steht seit 6 Jahren in einer beheizten halle und hat einen absoluten TOP Tüvzustand (ohne Mängel/ohne Technik fehler o.ä.!!) Wie bewege ich diesen dann über 700km zu mir in die Halle wenn nicht per Trailer? Bislang per KZK! Jetzt nicht mehr....
Und mit dem Planen kann ich Dir hier leider auch nur wiedersprechen. Seit November 2012 gibt es "eigentlich" die neue Regelung das KZK nur dan dem für Dich zuständigen Kreis ausgestellt werden dürfen (so sollte es sein!!!). Nehmen wir jetzt einfach mal unsere Firma. Wir suchen nach einem neuen Firmenwagen (1Jahr alt). Ein Händler in Stadt-X hat 25 Leasing Rückläufer stehen. Wie kann ich jetzt von hier entscheiden OHNE 2mal hin und her zu fahren welches ich von diesen Fahrzeugen nehmen werde?? Problem 1: ich muss die KZK Papiere mit Daten ausstatten lassen. Problem 2 ich muss die Kennzeichen bei mir im Kreis erwerben!
Ich sehe da die Lösung nur in der Unterscheidung:
1. KZK für Gewerbe auf aktueller Grundlage mit schärferen Regeln bezüglich KFZ Zustand
2. KZK für privat in der Form wie jetzt vorgeschrieben, zwar scheisse aber in der Tat eine logische Reaktion auf den Mißbrauch!
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