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Thema: Scheinwerfer mit Standlicht und Aufdruck E6 RL

  1. #1
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    Scheinwerfer mit Standlicht und Aufdruck E6 RL

    Hallo Community,

    habe mir jetzt schon die 3. Scheinwerfer auf Amazon.de bestellt, welche die Kennzeichnung "1a A RL HCR PL" in Kombination mit einem "E6/10" Prüfzeichen aufweisen. Die Scheinwerfer werden aber ausdrücklich mit Standlicht in Tagfahrlichtoptik angeboten...

    Hier mal der Link zu den zuletzt bestellten:

    http://www.amazon.de/Dectane-SWO01AG...ayline+Dectane
    http://www.amazon.de/FK-Automotive-F...fer+Angel+Eyes

    Gestern beim TÜV habe ich aufgrund dieser nicht richtig verschalteten Module eine Mängelkarte erhalten.
    Muss ich jetzt zwingend Extra Module zur Umschaltung installieren, bzw. eine Umverdrahtung vornehmen?
    Und ist der Verkauf der Scheinwerfer unter Angabe dieser Fehlinformationen dann nicht anstößig?

    Ich finde im Netz leider keinen vergleichlichen Fall, der mein Problem beschreibt!

    Ich hoffe hier hat jemand bereits Erfahrungen bezüglich der Thematik gemacht und kann weiterhelfen!
    Danke!

  2. #2
    Moderator Avatar von Osirus
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    Verstehe das Problem nicht, Begrenzungsleuchten sind Begrenzungsleuchten (= Standlicht) und nicht Tagfahrlicht, müssen also als Begrenzungsleuchten angeschlossen werden, auch wenn sie in "Tagfahrlichtoptik" ausgeführt sind.

    Was will der TÜV da genau von dir?
    Geändert von Osirus (15.07.2014 um 10:42 Uhr)

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  3. #3
    Themenersteller

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    Danke für die schnelle Antwort.
    Der TÜV bemängelt die Aufschrift "RL" auf der Abschlussscheibe der Scheinwerfer. Nach Aussage meiner 3 TÜV-Prüfer von gestern, bezeichnet diese Aufschrift eine Tagfahrlichtfunktion in den Scheinwerfern. In den Scheinwerfern sind allerdings nur Positionsleuchten, der Anschluss ist nicht immer separat ausgeführt, was einen Anschluss an ein TFL Modul auch gar nicht möglich machen würde (z. B. zusammen mit den Standlichtringen herausgeführt, die lt. Aussage meiner Prüfstelle als Standlicht fungieren)..
    Konkret bemängelte der TÜV bei mir die 2 LEDs in der Mitte der beiden Ringe. Das sei wohl das TFL... !?! Insgesamt (1x W5W Sockellampe, 2x Ringe und 1x Standlicht zwischen den Ringen) wären wohl 3 Standlichter im Scheinwerfer, die nicht zugelassen sind (max. 2 Standlichter pro Scheinwerfer).

    Gibt es eine Möglichkeit, dem TÜV zu belegen, dass dies nur optional gilt, oder es hier Beschränkungen gibt, die ich auch bisher nicht kenne?

  4. #4
    Moderator Avatar von Osirus
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    Tja, da bleibt wohl nur, dich an den Hersteller / Impoteur zu wenden, der dir evtl. die Papiere dazu zusenden kann.
    Alternativ einfach erstmal gescheite Scheinwerfer einbauen, und nicht den Krimeskram, bei dem die Chinesen die Prüfnummern vergeigt haben.
    Beim nächsten TÜV-Besuch dann einfach mal eine andere Prüfstelle aufsuchen, ohne neunmalkluge Prüfer.

    Vermutlich sind die Gläser bei mehren Scheinwerfermodellen die gleichen, entsprechend "alle" Prüfnummern drauf, auch die, die nicht dazu gehören.
    Geändert von Osirus (15.07.2014 um 11:48 Uhr)

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  5. #5
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    Welche Scheinwerfer hast du denn jetzt bestellt?

    1.dectane.
    Da steht drin Standlicht als Tagfahrtlicht.
    Tagfahrlichter müssen über ein modul geschaltet sein da die bei Abblendlicht abdunkeln müssen.
    Ist das nicht der Fall ---> kein TÜV

    2.fk

    ja FK halt...
    drei Standlichtquellen. Ist halt lt. StVZO nicht zulässig.

    Und Vertraut auch nicht auf so Bezeichnungen mit E-prüfzeichen.
    In der Nummer kann auch nur die Elektrische Funktion geprüft sein und nicht das es Fahrzeug oder StVZO konform ist.

    Und bedenkt mal noch eine Regel!
    Wer billig kauft, kauft zwei mal! In deinem Fall schon drei mal.

    Und Standlichter sind keine Begrenzungsleuchten!
    und bei denen ist auch geregelt wo bzw auf welcher Höhe die sein dürfen müssen.
    In DE ist da zB. Egal wie viel ihr habt. Aber im Ausland gibts da auch Begrenzungen und Bestimmungen.

    ich mein das ganze jetzte nicht böse.
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  6. #6
    Moderator Avatar von Osirus
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    Zitat Zitat von OPC_1_0613 Beitrag anzeigen
    1.dectane.
    Da steht drin Standlicht als Tagfahrtlicht.
    Tagfahrlichter müssen über ein modul geschaltet sein da die bei Abblendlicht abdunkeln müssen.
    Ist das nicht der Fall ---> kein TÜV
    Richtig lesen: Standlicht in Tagfahrlicht-Optik ist nicht Tagfahrlicht.
    Es handelt sich also um Begrenzungsleuchten.

    Und ob die 3 Lichtquellen in einem Lampengehäuse bei den FK als 3 Begrenzungleuchten zu werten sind, wage ich auch zu bezweifeln.

    Und Standlichter sind keine Begrenzungsleuchten!
    und bei denen ist auch geregelt wo bzw auf welcher Höhe die sein dürfen müssen.
    Les doch bitte mal StVO und StVZO...
    Es gibt eigentlich kein Standlicht, das ist nur allgemeiner Sprachgebrauch.
    Manchmal (nicht immer!) steht Standlicht in Klammern hinter Begrenzungsleuchten, nur Standlicht findest du nirgends.
    In der StVZO ist sogar immer nur die Rede von Begrenzungsleuchten.
    Geändert von Osirus (15.07.2014 um 12:06 Uhr)

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  7. #7
    Themenersteller

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    Moin,

    war jetzt nochmal beim TÜV Nord. Danke schonmal für eure Anregungen dazu.
    Aufdruck "RL" sagt eigentlich alles.. Die Scheinwerfer sind auf eine Tagfahrlichtfunktion hin geprüft und müssen so auch betrieben werden. Der Anbieter, in dem Fall mehrere, macht hierüber schlichtweg falsche Angaben.
    Zu der Frage welche ich jetzt bestellt habe: Die Originalen in schwarzer Ausführung. Denn diese TFL Bastelei mit Modulen ist nichts für mich. Müsste schon ne eigene Schaltung mit Dimmfunktion sein und da hab ich irgendwie so gar keine Lust drauf
    Ach ja. Und weil die Scheinwerfer eine "A" Kennzeichnung haben, sind diese auch über die ECE R-37 geprüft, was eine Dimmfunktion bei eingeschaltetem Abblendlicht ermöglicht.
    Die mittleren beiden 3mm LEDs der FK sind auch hier als TFL zu werten...o.o

    Soviel dazu. Danke erstmal!

  8. #8
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    Das ist quatsch was der Tüv da erzählt.
    Nur weil ein Prüfzeichen drauf ist muss es nicht zwangsläufig genutzt werden.

    Sonst wären alle Depo Scheinwerfer Illegal weil dort immer Xenon und Halogen Prüfzeichen zu finden sind.
    Das ganze Glas ist dort zugepflastert.

    Die 3 Leds in der Mitte bei den Fks haben soweit ich weiß überhaupt keine Zulassung.
    Und die aus dem ersten Link gibt es nunmal als Dayline und Daylite, einmal mit und ohne Tagfahrlicht.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  9. #9
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    Aber ein Prüfzeichen soll doch eine erfolgreich bestandene Prüfung kennzeichnen. Wenn der Scheinwerfer eine Prüfung gar nicht bestehen kann ist das Prüfzeichen ungültig, gefälscht, wie auch immer. Und wenn das bei einem Zeichen der Fall ist muss man auch annehmen dass alle Zeichen auf dem Scheinwerfer ungültig sind. Dann haben die Chinesen halt mal wieder alles drauf gedruckt was ihnen eingefallen ist. Es liegt also nahe zu vermuten dass der ganze Scheinwerfer niemals geprüft wurde, und grundsätzlich nicht zulässig ist.
    Bei Xenon/Halogen kann das vielleicht noch möglich sein, wenn das Scheinwerfergehäuse alle Kriterien beider Leuchtmittel erfüllt.
    Ich kann schon verstehen weshalb der TüV damit ein Problem hat, auch wenn mir noch nie ein Prüfer begegnet ist der tatsächlich E-Zeichen auf Lampen kontrolliert. Wenn überhaupt wird kurz geschaut ob überhaupt irgend eine E-Nummer drauf ist, und wenn ja ist das Thema erledigt.
    Geändert von G-SezZ (23.07.2014 um 09:22 Uhr)
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  10. #10
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    Zitat Zitat von G-SezZ Beitrag anzeigen
    Wenn überhaupt wird kurz geschaut ob überhaupt irgend eine E-Nummer drauf ist, und wenn ja ist das Thema erledigt.
    Genau das ist der Punkt, hab auch das gefühl dass die meisten sich bei dem Thema garnicht auskennen.
    Dabei ist es leicht Nachzuforschen, alle Regelungen gibts sogar in Deutsch

    Auf der Abschlussscheibe dürfen mehere Prüfzeichen sein, wenn diese für verschiedenen Scheinwerfertypen genutzt wird!
    Für den Scheinwerferkörper gilt das gleiche, wobei irgenwie meißt kenntlich gemacht ist welches gilt.

    Das hat erstmal nix mit illegalen Prüfzeichen zu tun, wie gesagt die Depos sind zu gepflastert da haben wir wenn ich mich richtig erinnere:
    Halogen(Normale Nachbau und Depo Projektor)
    Xenon
    Rechts und Linksverkehr
    Angel Eyes
    Devil Eyes

    Das die Prüfung immer in bestimmten Ländern gemacht wird ist sicher ne Kostenfrage.
    Und die einzelnen Prüfungen sollten sich auch nachprüfen lassen, normal steht immer die Genemigungsnummer dabei.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  11. #11
    Newbie Avatar von Veccitarier
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    Prinzipiell heist ja die RL Kennzeichnung das sie als Tagfahrlichter zugelassen sind.
    Wenn sie dann noch mehrere Standlichter verbaut haben sollten sie auch dementsprechend die Anschlüsse haben

    Hast du mal Bilder von den Scheinwerfer im Standlichtbetrieb und von den Anschlüssen?

    Gesendet von einer Ananas

  12. #12
    Member Avatar von RStwo
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    Zitat Zitat von Veccitarier Beitrag anzeigen
    Prinzipiell heist ja die RL Kennzeichnung das sie als Tagfahrlichter zugelassen sind.
    Nein Prinzipiell bedeutet das nur das es einen Scheinwerfertyp mit der Abschlussscheibe und/oder Scheinwerferkörper gibt der eine Zulassung für Tagfahrlicht hat.
    Es muss noch lange nicht der sein den er gekauft hat.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  13. #13
    Newbie Avatar von Veccitarier
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    Und wer weiß das dann bitte?
    Gibt genug dayline Schweinwerfer ohne eben diese Kennzeichen
    Also ob sie als TFL zugelassen sind oder nicht?

    Gesendet von einer Ananas
    Geändert von Veccitarier (24.07.2014 um 13:24 Uhr)

  14. #14
    Member Avatar von RStwo
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    Wird höchstwarscheinlich auf dem Scheinwerferkörper ersichtlich sein.

    Dayline Scheinwerfer?
    V1,V2,V3,V4 alle von verschiedenen Herstellern aber unter einer Marke verkauft.
    Die V2 gibts wie gesagt als Dayline und Dlite, dort werden sicherlich mittlerweile immer auch die Prüfzeichen für Tagfahrlicht auf der Scheibe sein.
    Ist aus Produktionstechnischersicht einfach günstiger.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  15. #15
    Newbie Avatar von Veccitarier
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    Und da soll einer durchblicken.....


    Naja ich weis warum ich originale drin habe


    Das Kostenbedinkte Wirrwarr ist ja normal.....darüber muss man sich ja nicht mehr wundern.


    Gesendet von einer Ananas

  16. #16
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    Wenn mans so sieht, bei den Serien Scheinwerfern im G sind teilweiße einfache Aufkleber die Zulassung.
    Zumindestens war mir das so, die sind bei meiner Mutters Gs glaub fast ab.

    Ich hatte mal Dayline und hab mich damals halt damit beschäftigt und die ECE-Regelungen auch gelesen.
    Nicht grade interessanter Lesestoff, aber da stehts halt alles beschrieben aus erster Hand.
    Grüße, der selbsternannte Messpapst

    Rene´s Astras

  17. #17
    Newbie Avatar von Veccitarier
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    Jo und man hat was,was man der Rennleitung an den Kopf werfen kann,wenn sie sich beschweren

    Gesendet von einer Ananas

  18. #18
    Member Avatar von G-SezZ
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    Nein Prinzipiell bedeutet das nur das es einen Scheinwerfertyp mit der Abschlussscheibe und/oder Scheinwerferkörper gibt der eine Zulassung für Tagfahrlicht hat.
    Es muss noch lange nicht der sein den er gekauft hat.
    Haben sich unsere Bürokraten da mal wieder selbst ins Bein geschossen, oder wie?
    Ich dachte ja diese Nummern, sichtbar auf den Bauteilen, dienen dazu irgendwas zu vereinfachen: Nummer vorhanden, Teil ist zulässig, Thema erledigt. Wenn man erst nachforschen muss ob die Nummer überhaupt zum dem teil gehört auf dem sie steht, oder welche von den vielen nun gerade gelten, was soll das ganze Theater dann überhaupt bringen? Dann wäre es ja einfacher eine einzige Nummer zu prägen unter der die Behörde die nötigen Infos zum Teil findet, wie eine KBA-, oder ABE-Nummer.
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