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Thema: Rückleuchten mit E-Prüfsiegel?

  1. #1
    Newbie Avatar von Raven-G-Coupe
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    Rückleuchten mit E-Prüfsiegel?

    Warum bekommen Rückleuchten eine Zulassung, also dieses E-Prüfsiegel, wenn sie keine Reflektoren haben?
    Müsste zusätzliche Reflektoren anbringen, die aber (wie bekannt) nicht gut aussehen...
    Kann ich mit meinen verbauten Rückleuchten rumfahren, und vorallem komme ich durch den TÜV, ohne Probleme zu bekommen? E-Prüfsiegel ist ja drauf...

    Wenn ich sie verbauen muss, wie sind die mindest Maße? Habe an anderen Autos gesehn, dass diese weit unterhalb der Heckleuchten angebracht sind (aber von Werk aus) ist das nachträglich zulässig?
    Kann ich die bearbeiten solang das Prüfsiegel zu sehen ist und die mindesmaße eingehalten sind?

  2. #2
    Member Avatar von Homie-Olli
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    Ohne verbaute Reflektoren bekommst du keinen TÜV. Wenn du dir dunkle Rückleuchten ohne Reflektoren kaufst wird ausdrücklich drauf hin gewiesen, dass entsprechende Reflektoren separat anzubringen sind. Somit sind die Vorgaben des E-Prüfzeichens erfüllt.

    § 53 Abs. 4 StVZO:

    "Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."

  3. #3
    JOKER-on-ASTRA
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    Solche Rückleuchten sind nur zugelassen in Verbindung mit den zusätzlichen Reflektoren. Und die kleinsten zugelassen Reflektoren die ich kenne sind von ProPlast z.B.

    HIer mal 2 Beispiele:
    http://www.ebay.de/itm/ROTER-UNIVERS...item2a1f98aa01

    http://www.ebay.de/itm/REFLEKTOR-SET...item2a2728107d


    Kleiner gehts mit gültigem Prüfzeichen eigentlich nicht.
    Geändert von JOKER-on-ASTRA (11.03.2013 um 17:34 Uhr)

  4. #4
    Member Avatar von ravemaster25
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    an sich wurde ja schon alles genannt aber ich möchte auch noch meinen senf dazu geben, da ich letztes jahr auch vor dem problem stand.

    eine frage von raven wurde nicht beantwortet, und zwar ob er damit so fahren kann. nun dem tüv ist es wichtig, aber probleme mit der rennleitung wirds da nicht geben. da sind denen andere sachen am auto wichtiger. so genau schauen die net hin. und ausserdem reden wir hier nicht um sachen die verkehrsgefärdend sind. und ja die dinger sehen echt potthässlich aus. die lösung dessen wäre: zum tüv fahren und die dinger draufhaben und später wieder abmachen.

    das hauptproblem ist nun mal, das vom design her es viele tolle heckleuchten gibt, die wenigsten haben aber auch diesen reflektor.

    es ist eigentlich so wie immer: strickt nach dem gesetz ist einiges nicht erlaubt, es wird aber dennoch toleriert.......

  5. #5
    Moderator Avatar von X18XE1-Z147
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    Nun die Polizei wird das vielleicht ignorieren, aber so richtig interessant wird es doch, wenn das Auto im Dunkeln auf der Strasse steht und dir jemand reinfährt, weil nichts reflektiert hat.

    Mal gucken wieviele jetzt schreiben, dass ihr Auto nicht an der Strasse steht


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  6. #6
    Member Avatar von Homie-Olli
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    Ich ziehe nachts immer mein Auto an der Laterne hoch

    Nein im Ernst, sehe ich im Scheinwerferlicht nicht eher das ganze Auto als diesen kleinen Reflektor ?

  7. #7
    Member Avatar von spiky
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    Also bei uns fängt die Polizei erst recht an dich rauszuziehen wenn du keine Reflektoren dran hast
    Mein chrom rot matter Astra G Showcar ----> http://www.astra-g.de/showthread.php...ebt-weiter-%29

    Like it@facebook ---> https://www.facebook.com/MiamiViceAstra?fref=ts

  8. #8
    Moderator Avatar von X18XE1-Z147
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    Zitat Zitat von Freaky68 Beitrag anzeigen
    Ich ziehe nachts immer mein Auto an der Laterne hoch

    Nein im Ernst, sehe ich im Scheinwerferlicht nicht eher das ganze Auto als diesen kleinen Reflektor ?

    Hängt davon ab wie/ob die Strasse beleuchtet ist würde ich sagen.

    Ich würde aber mal behaupten, dass du ohne Reflektoren ne Teilschuld bekommst, wenn derjenige sagt, dass an deinem Auto nichts reflektiert hat.
    Wobei dass zugegeben auch die wenigsten mitkriegen würden


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  9. #9
    Member Avatar von Homie-Olli
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    Das steht mit Sicherheit ausser Frage wenn sie es bemerkt haben.
    Mir ging eben so durch den Kopf ---->>> wenn ich zum Beispiel auf der Landstraße fahre, dann sind dort auch diese Katzenaugen in den Pollern. Aber so richtig gut reflektieren sie wenn ich Fernlicht an habe. Es kann aber auch sein, dass es nur mein subjektives Empfinden ist.
    ( und mein Auto steht tatsächlich nicht auf der Straße sondern vor der Garage )

  10. #10
    Member Avatar von -FreaK-
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    Zitat Zitat von Freaky68 Beitrag anzeigen
    Ich ziehe nachts immer mein Auto an der Laterne hoch

    Nein im Ernst, sehe ich im Scheinwerferlicht nicht eher das ganze Auto als diesen kleinen Reflektor ?
    Hab ich bis vor paar Jahren auch immer gedacht.
    Bin bei meinem Vadda mitgefahren und aufmal war n auto direkt vor uns.
    Nichtmal das Kennzeichen hat reflektiert.
    Wir sind dann noch gerade so dran vorbei gekommen, aber seitdem weiss ich, dass die Reflektoren nicht zum Spaß dran sein müssen

  11. #11
    Member Avatar von ravemaster25
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    Nun die Polizei wird das vielleicht ignorieren, aber so richtig interessant wird es doch, wenn das Auto im Dunkeln auf der Strasse steht und dir jemand reinfährt, weil nichts reflektiert hat.
    da wären wir aber wieder bei der anderen frage: wie blind kann denn jemand sein, wenn er das licht an hat, ein 4,50m langes und knapp 1,80 breites auto nicht zu sehen?

    und wenn er drauffährt, so wurde es schon oben ganz gut geschildert:

    wird sicherlich keiner argumentieren das da kein rückstrahler war. es bleibt aber wie immer jedem selber überlassen was er macht.

    ich werd aber heut abend mal verstärkt drauf achten. ob ich die rückstrahler bei parkenden autos jetzt wirklich so deutlich bemerke und es mir bis jetzt einfach nur nicht subjektiv aufgefallen ist. ^^

  12. #12
    Themenersteller

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    Also, bei uns achtet die Polizei eig. nicht so auf die Reflektoren (bei uns fahren einige ohne rum) aber sicher ist halt sicher...
    habs noch nicht geschafft ein bild von meinem heck zu machen. Habe aber ein bild gefunden auf dem es so ähnlich ist wie ich es vorhabe.
    Die Rückleuchten sind die gleichen die ich jetzt drinnen habe. Nur möchte ich die Reflektoren, wie auf der höhe auf dem bild nur weiter außen, anbringen. Habe in den letzten tagen und wochen einige auto gesehen bei denen die reflektoren schon von werk aus da unten verbaut sind, aber ist das nachträglich auch zugelassen?
    reflektoren.jpg

    Danke für die Antworten

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