Wenn nur das aufpolieren reicht, dann muss man natürlich nicht lackieren, hauptsache die Klarlackschicht wurde nicht wegpoliert. So hats mir zumindest mein Lackierer erklärt, nachdem nach einen Polierversuch der Deposcheinwerfer schnell die Klarlackschicht weg war.
Ich weiß nicht wie das aufbereiten gehandhabt wird in der StVZO, aber Änderungen am Scheinwerfer nimmt man da ja so gesehen nicht vor, find ich.
Weißt du da mehr? Wirfst immer nur so Bröckchen in Raum, wenn dann schreib doch was dazu^^
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