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Thema: Anmelden ohne Tüv und AU Bericht

  1. #1
    Member Avatar von Michael92
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    Anmelden ohne Tüv und AU Bericht

    Hallo, hab mir ein "neues" Winterauto geholt, nur leider hab ich dazu kein Tüv oder AU Bericht. Kann ich das Auto dennoch anmelden? Im Schein ist auf der Rückseite der nächste Tüv Termin vermerkt 03/13.

    Normalerweise bekommt man doch nur Tüv, wenn man davor die AU bestanden hat?

    Danke & Gruß Michael
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  2. #2
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    Woweit ich weiß geht das nicht ohne.
    Wenn du weißt wo HU und AU gemacht worden ist kannste da nach fragen.
    Und ja erst die AU dann die HU.Wobei das alles ja jetzt zusammen gemacht wird.

  3. #3
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    Ruf einfach bei der Zulassungstelle an. Da ändert sich ständig was
    Chuck Norris macht keinen Führerschein. Autos machen einen Chuck Norris Schein.

  4. #4
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    wenn der im gleichen kreis wieder zugelassen wird geht das. sonst nicht ohne bericht.

  5. #5
    Member Avatar von kc85
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    Nö, auch innerhalb eines Kreises braucht man i.d.R. deutschlandweit den Nachweis über die gültige HU. Manche Kreise akzeptieren dabei den Stempel im Fz.-Schein als Nachweis, aber eben nicht alle.

    Was der jeweilige Kreis verlangt, kann man auf doch bequem den Seiten der KfZ-Zulassungsstelle einsehen.

    Zu Not muss man sich bei der Prüfstelle, die die HU gemacht hat, eine Kopie der Prüfbescheinigung holen (ggf. gegen eine kleine Gebühr). Wenn das nicht möglich ist, muss man halt ein Kurzzeitkennzeichen holen und die HU erneut machen.

    kc85
    Geändert von kc85 (10.06.2012 um 20:11 Uhr)
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  6. #6
    Ehrenmoderator Avatar von SilverG 1.2
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    Zitat Zitat von kc85 Beitrag anzeigen
    Nö, auch innerhalb eines Kreises braucht man i.d.R. deutschlandweit den Nachweis über die gültige HU. Manche Kreise akzeptieren dabei den Stempel im Fz.-Schein als Nachweis, aber eben nicht alle.

    Was der jeweilige Kreis verlangt, kann man auf doch bequem den Seiten der KfZ-Zulassungsstelle einsehen.

    Zu Not muss man sich bei der Prüfstelle, die die HU gemacht hat, eine Kopie der Prüfbescheinigung holen (ggf. gegen eine kleine Gebühr). Wenn das nicht möglich ist, muss man halt ein Kurzzeitkennzeichen holen und die HU erneut machen.

    kc85
    Also normal dürfen die den Stempel nicht anerkennen, manche Neulinge machen den Fehler aber noch.
    Lediglich bei einer Ummeldung muss man den Nachweis nicht dabei haben. Und im übrigen solltest du eh nicht ohne Prüfbericht fahren, da dieser wie der Führerschein und die Fahrzeugpapiere mitführungspflichtig ist
    Also entweder neu machen oder gucken das du ein Dublikat des letzten Berichts bekommst.

    Haben wir regelmäßig das Problem, wenn wir zur Zulassungsstelle fahren für unsere Kunden!
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    SilverG1.2 - 1.2 16V R.I.P Er ging von uns in der optisch Schwulen Zeit seines Lebens (Winter)

  7. #7
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    Seit wann ist der mitführungspflichtig?
    Der muss doch nur aufgehoben werden und auf verlangen vorgezeigt werden aber mit haben muss man den nicht.
    Klar macht das es einfacher den mit zu haben aber pflicht ist es nicht.

  8. #8
    Ehrenmoderator Avatar von SilverG 1.2
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    Zitat Zitat von 1a2b3c Beitrag anzeigen
    Seit wann ist der mitführungspflichtig?
    Der muss doch nur aufgehoben werden und auf verlangen vorgezeigt werden aber mit haben muss man den nicht.
    Klar macht das es einfacher den mit zu haben aber pflicht ist es nicht.
    Meion Stand ist, dass es Pflicht ist..
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    SilverG1.2 - 1.2 16V R.I.P Er ging von uns in der optisch Schwulen Zeit seines Lebens (Winter)

  9. #9
    Member Avatar von kc85
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    Es gibt keine gesetzliche Mitführungspflicht, laut §29 Abs. 10 StVZO ist der HU-Bericht lediglich aufzubewahren.

    Im genannten $ heißt es im letzten Satz: Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

    Manche Kreise betrachten den HU-Stempel im Schein eben als solches amtliche Dokument und damit als ausreichend.

    kc85
    Geändert von kc85 (11.06.2012 um 18:26 Uhr)
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  10. #10
    Ehrenmoderator Avatar von SilverG 1.2
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    Machen doch eh alle was se wollen beim StVa, hab ich das gefühl. Der eine bekommt die steuerplakette mittig, der andere unten mittig etc.
    Denke mal bald reicht der hu stempel. Seit 2010 war hu und au zusammen oder? Das heißt die letzten getrennten hu /au laufen grad ab. Sinn und zweck ist es ja dass das fahrzeuf hu und au bestanden hat.... Checks mal ab, bin gespannt was dein stva sagt. Mk, Gm und soweit ich weiß hsk akzeptieren den stempel nicht und au bericht wollen die bei zulassungen immer, wenn das fzg vorher still war.
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    SilverG1.2 - 1.2 16V R.I.P Er ging von uns in der optisch Schwulen Zeit seines Lebens (Winter)

  11. #11
    Member Avatar von kc85
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    Zulassungsbezirke denen der Stempel laut Selbstauskunft genügt, gibt es (noch) viele, einfach mal googlen (z.B. LK Limburg-Weilburg, ...).

    Hier in EF geht ohne Prüfbericht absolut nichts. Genau wie auf allen anderen Thüringer Zulassungsstellen, auf denen ich schon war.

    kc85
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  12. #12
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    Heute nochmal nachgefragt, Prüfbericht muss mitgeführt werden. So unser StVa
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  13. #13
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    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php
    (10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen.
    Ich lese nichts vom Mitführen.
    Kann ja sein das es schon veraltet ist.

  14. #14
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    Ist immernoch aktuell. Prüfberichte müssen nicht mitgeführt werden! Erzähl ich jedem meiner Kunden die ihn ganz eifrig im Handschuhfach verstauen wollen...
    Aufbewahrungspflicht ist hier der Fall.

    "Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist."

    Dementsprechend sollte eine Zulassung mit Stempel im Fahrzeugschein möglich sein. Macht aber wieder jede Zulassungsstelle anders. Im Zweifelsfall immer vorher erkundidgen. Ist der HU-Bericht nichtmehr vorhanden, so kann mittels Stempel immer herausgefunden werden, bei wem geprüft wurde. Ein Anruf, Kennzeichen durchgeben und fertig. Ist bei uns Service und desshalb kostenfrei. Bei Fahrzeugscheinen ohne Stempel natürlich problematischer
    Geändert von Caravan for life (13.06.2012 um 12:15 Uhr)

  15. #15
    Ehrenmoderator Avatar von SilverG 1.2
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    Zitat Zitat von 1a2b3c Beitrag anzeigen
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php
    zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen.
    Der Absatz schließt das für mich mit ein, dass auch Polizei und Co diesen Prüfbericht ansehen können. Dann wäre es bei normaler Verkehrskontrolle ja schon alleine sinnig.
    Zudem sagt der § ja definitiv aus, dass er die Papiere zur Zulassung braucht, was ja ursprünglich die Frage war!
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  16. #16
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    Siehe mein Edit....

    Wenn die Herren meinen, da ist was Faul, musst halt den Bericht bei denen vorbeibringen. Dazu musst du ihn halt Aufbewahren. Das heißt nicht, dass du ihn 2 Wochen lang suchen musst oder Ersatz bei der Prüforganisation besorgen musst.
    Geändert von Caravan for life (13.06.2012 um 12:19 Uhr)

  17. #17
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    Sicher ist es einfacher den dabei zu haben aber wie schon gesagt es ist nicht pflicht den immer mit zu haben.
    Ist genauso wie mit dem Ausweiß.
    Aber zurück zum Thema.
    ich musste auch immer beim Ummelden in einen andere Stadt den HU Bericht dabei haben.

  18. #18
    Member Avatar von kc85
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    Sag ich doch schon die ganze Zeit. Es gibt keine Mitführungspflicht. Punkt und aus.

    Wollen die Cops oder sonstwer den HU-Bericht sehen, zeigt man den halt ggf. später her. Wobei ich den auch immer im Auto liegen habe. Warum auch nicht?

    Und das sich manche Zulassungsbehörden mit dem Stempel zufriedengeben, andere jedoch nicht, ist ebenfalls ein Fakt. Da kocht jede Behörde ihr eigenes Süppchen, wie bei der Kfz-Zulassung üblich.

    kc85
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  19. #19
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    Damit ist doch nun alles gesagt.

  20. #20
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    Hast ihn jetzt mit oder ohne Bericht zugelassen?

    Bei meiner Zulassungsstelle reicht z.B. auch der Stempel in der Zulassungsbescheinigung aus.

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