^^Du redest von der !Reifen!fabrikatsbindung (http://www.geda-eg.de/geda/informati...reifenbind.pdf), die aufgehoben wurde.
Das hat mit Bremsbelägen absolut garnichts zu tun...
Darum würde ich nicht davon ausgehen, dass der Teil der Eintragung hinfällig ist.
Zumal der Charakter dieser Eintragung ein anderer ist, als die Vorgabe eines Automobilherstellers.
Übrigens, der Umrüstkatalog ist ein Teilegutachten nach §19.3, da gibt es keinen Preisvorteil.
Das mit der Reifenfabrikatsbindung kann du darin übrigens auch nachlesen.
Genau so, dass verschiedene Beläge zugelassen sind, anders als bei deiner Eintragung jetzt.
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