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Thema: höhe der beleuchtung?

  1. #1
    Zopiclon
    Gast

    höhe der beleuchtung?

    wie hoch müssen
    abblendlicht
    nebelscheinwerfer
    fernlicht
    standlicht
    tagesfahrleuchten
    ...
    über der strasse sein ????

  2. #2
    Member
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    Abblendlicht/Fernlicht : Höhe der unteren Spiegelkante nicht unter 500 mm , höchster Punkt der Leuchtfläche nicht höher als 1200 mm.

    Nähere Informationen unter :

    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

    Standlicht ist doch in den Scheinwerfer integriert. Bei Tagfahrleuchten gibt es wahrscheinlich keine Regelung.

    mfg bluedevil

  3. #3
    Zopiclon
    Gast
    Standlicht ist doch in den Scheinwerfer integriert
    kann man ja ändern


    was is denn mit den neblis?

  4. #4
    Gast
    Also bei mir hats noch nie jemand kontrolliert, net ma bei federn eintragen oder so ...

  5. #5
    Zopiclon
    Gast
    die möglichkeit der eintragungsfähigkeit finde ich schon sehr wichtig!

  6. #6
    Member
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    Hier die Neblis : http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

    Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können

  7. #7
    TheAstraDriver
    Gast
    Nebler dürfen nur bis zu einer bestimmten Höhe montiert werden...wegen dem Grenzwert muss ich erstmal nachgucken

  8. #8
    Zopiclon
    Gast
    nebelscheinwerfer kann ich also hinbauen wo ich will, hauptsache leuchtet nach vorne...

    lichter dürfen auch nicht hinter "schutz"gittern sein, oder?

  9. #9
    tfeger
    Gast
    Genau aber die Einbau höhe also der max. Wert ist vorgegeben! Sieht man sehr schön am Fiat Multipla der hat hohe Scheinwerfer und die Nebler recht weit unten. Aber auch die Ausrichtung zum Fahrbahnrand ist meines Wissens nach vorgeschrieben! Und wegen der Höhe ist ja logisch soll ja unterm Nebel durchleuchten

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