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Thema: Reflektoren

  1. #1
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    Reflektoren

    Moinsen Leutz, ich habe mal ne Frage zu Reflektoren! Ich habe die schwarzen Schenis von MHW ohne Reflektor! jetzt will ich nachrüsten. gibt es eine bestimmte Vorschrift, wo die Reflektoren am Heck sein müssen und wie die aussehen müssen???
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

    Mfg buchman
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    Mein Astra verliert kein Öl, er markiert nur sein Revier !

  2. #2
    Ehrenmoderator Avatar von Opel Joker
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    §53 Absatz 4 der StVZO (etwas auf das Wesentliche gekürzt):

    Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein...

    Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein.

    Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß.

    Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

    Reflektoren müssen ein, für Kraftfahrzeuge gültiges, E Prüfzeichen haben...
    "the speed was okay but the corner was too tight" - Ari Vatanen <-> "whatever happens, never lift the throttle!" - Nigel Mansell
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  3. #3
    Member Avatar von Astra-Rider
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    machs wie ich ... bau sie einfach ins oberste ''fach'' der rückleuchten und gut is

    sieht am besten aus!

  4. #4
    Member Avatar von wolkenflitzer88
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    Zitat Zitat von Astra-Rider Beitrag anzeigen
    machs wie ich ... bau sie einfach ins oberste ''fach'' der rückleuchten und gut is

    sieht am besten aus!
    wie haste das gemacht?

  5. #5
    Member Avatar von Ogerix88
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    sorry, dass ich das Thema wieder aufrolle. Ich möchte mir in naher Zukunft schwarze Depos verbauen. Jetzt hab ich Reflektoren vom Astra J, die ich unten in die Stoßstange bringen will. Dummerweise sieht es aber am besten aus, wenn ich sie kopfüber reinbastle. Das E-Prüfzeichen würde dann quasi auf dem Kopf stehen. Ist das schlimm?

    Weiterhin bin ich noch unsicher mit der Mindesthöhe. Hier in der ersten Antwort steht wieder gar nix darüber drin. Andererseits findet man aber über google immer wieder unterschiedliche Meinungen. Mal 30 cm über Fahrbahn, mal 45 cm über Fahrbahn und dann halt auch ohne Mindesthöhe und nur mit Maximalhöhe. Wie sind da nun die genauen Vorschriften?

    Danke und beste Grüße Oli

  6. #6
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    Ganz einfache Antwort, bzw jemand, der dir das sicher beantworten kann. Fahr zum TÜV, und frag den netten Kollegen mal, ob das so ok ist, wie du dir das vorstellst. Dann bist gewaschen und gekämmt ;-)

    Würde ich bei solch einfachen Sachen immer machen, im Internet wird oft halbwissen oder gar falsches weiter gegeben und im Endeffekt stehst nachher dumm da.
    Ich hab das bei allen umbauten so gemacht. TÜV nett gefragt, wenn der gesagt hat, dem steht nichts im Wege, gib ihm. Wenn er Anmerkungen hatte, hab ich mich danach orientiert. Mich hats auch nie was gekostet ;-)
    Meist ham die sich gefreut, dass jemand vorher mal fragt.
    E aufm Kopf sollte eigentlich kein Ding sein denke ich.

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    Geändert von reAlly (06.05.2016 um 19:34 Uhr)

  7. #7
    Member Avatar von Ogerix88
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    Also, da mein TÜVer total entspannt ist kam natürlich die erwartete Antwort "irgendwo in de Stoßstange" . bei der Frage wegen der E-Nummer meinte er auch, das ihn das noch nie jemand gefragt hat und das das sicher jedem total egal is.

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