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Thema: Spurplatten/Distanzscheiben - Fragen

  1. #51
    Member Avatar von G-SezZ
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    Das Teilegutachten deckt nur den darin beschriebenen ET-Bereich ab. Für alles weitere brauchst du eine Sonderabnahme, und dafür ein Achsfestigkeitsgutachten und das Festigkeitsgutachten der Spurverbreiterung. Letzteres kannst du dort runterladen. Ersteres musst du kostenpflichtig bestellen. Den Link dazu haben sie unter Service -> Fahrwerksfestigkeitsgutachten versteckt. Nachdem du einen Acc angelegt hast musst du dein Kennzeichen, oder Fahrgestellnummer angeben, und dann bekommst du ein Gutachten das explizit auf den Fahrzeug ausgestellt und nicht übertragbar ist. -5 ist die ET die das Achsfestigkeitsgutachten abdeckt.
    Ich hatte das mal angefragt, glaube die wollten 150€ dafür.

    Wenn du es dir bestellst würde es mich auch interessieren, zumindest der sinngemäße Inhalt.

    Ich habe mal zwischen Tür und Angel beim TüV nachgefragt wie es mit so einer Sonderabnahme aussieht. Er meinte dass man das schon eintragen kann, aber er macht es nicht. Bei Serienrädern könnte wir über alles reden, aber bei "solchen Zubehörteilen" (ASA AR1) ließe er die Finger von der Prüfung, auch wenn ich alle nötigen Papiere hätte.
    Geändert von G-SezZ (22.01.2013 um 12:30 Uhr)
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  2. #52
    Member Avatar von Harileu
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    Hi ich klink mich mal hier ein, informiere mich grade auch ein bisschen über Spurplatten.

    @G-SezZ : Was meinst du damit, dass er bei Serienrädern über alles reden würde... bezüglich Spurverbreiterung mittels Sonderabnahme? (Diese würde er mit Zubehör-Rädern nicht machen?.... sind das denn nicht auch Räder?... naja trotzdem liebe ich mein Land)

    Bezüglich dieser Spurverbreiterung über 2% habe ich in einem Gutachten von H&R für den Astra G gefunden:


    "Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als 2% liegt ein technischer Bericht des TÜV Rheinland
    (Gutachten-Nr: 944/280088-1/PK) bzw. TÜV Automotive (Gutachten-Nr.: 351-0342-02-FBTP)"

    Damit sollte eine Verbreiterung mit allen von H&R für den asta g angeboten Platten kein Problem darstellen oder? WENN sämtliche Auflagen bzgl Freigängigkeit und Radabdeckung erfüllt werden...

    Oder brauch man NOCH weitere gutachten?

  3. #53
    Member Avatar von Simon_S
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    Zitat Zitat von Harileu Beitrag anzeigen

    Bezüglich dieser Spurverbreiterung über 2% habe ich in einem Gutachten von H&R für den Astra G gefunden:


    "Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als 2% liegt ein technischer Bericht des TÜV Rheinland
    (Gutachten-Nr: 944/280088-1/PK) bzw. TÜV Automotive (Gutachten-Nr.: 351-0342-02-FBTP)"

    Damit sollte eine Verbreiterung mit allen von H&R für den asta g angeboten Platten kein Problem darstellen oder? WENN sämtliche Auflagen bzgl Freigängigkeit und Radabdeckung erfüllt werden...

    Oder brauch man NOCH weitere gutachten?
    das würde mich auch mal interessieren!

    dieses achsgutachten von SCC ist echt übelst teuer -.- die spinnen ja wohl... ich bin sowieso schon durcheinander mit den ganzen gutachten und ET grenzen und was weiß ich was...

    ich schreib mal HR an =)
    Geändert von Simon_S (22.01.2013 um 14:15 Uhr)
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  4. #54
    Member Avatar von G-SezZ
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    So einfach ist das nicht, dann wäre das H&R Gutachten ja ein Freifahrtschein. Das bedeutet nur dass die 2% Grenze für die in diesem Teilegutachten geprüfte Rad/Platten-Kombi kein Problem darstellt.


    Ich denke du musst einfach einen Prüfer erwischen der Bock hat sich mit so was zu beschäftigen. So eine Abnahme ist ja wirklich nicht deren Alltagsgeschäft, und dann ändern sich noch laufend irgendwelche Bestimmungen und er muss sich vll erst einmal in das ganze Thema Spurverbreiterung einarbeiten. Ich glaube da hätte ich auch keine Lust zu, nur weil jemand seine Räder unnötigerweise ein paar Millimeter weiter raus haben will. Für Serienräder hat er vll noch irgendwelche Referenztabellen auf die er sich berufen kann, und mit den China Dingern ist ihm die Geschichte dann zu heikel, oder so.
    Mir war es egal, weil mir rund 400€ für Platten + Gutachten + Eintragung für die Bling Bling Räder, die mein Vorbesitzer auf den Astra geschnallt hat, zu viel war. Ich will erst mal die Reifen runter fahren, andere Felgen drauf machen, und dann schau ich weiter.
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  5. #55
    Member Avatar von Simon_S
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    hmmm, okay...
    bei den anderen hört sich das ganze aber iwie viel problemloser an... :S
    bin mittlerweile bereit VA 10 und hinten 15 /Seite zu machen, aber das ist ja echt übel und 400€ will ich echt nicht ausgeben O.o
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  6. #56
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    Wenn man sich mit der Gesamt ET von Felge und Distanzscheibe im Rahmen der erhältlichen Teilegutachten bewegt ist die Eintragung ja auch kein Problem. H&R bietet für Serienräder ja sogar 30/40 mit ABE an.
    Aber SCC hat eben nur Teilegutachten bis ET24, und H&R auch nur so um den Dreh. Ohne Teilegutachten wirds immer schwieriger, bei Fahrwerksteilen erst recht.
    Und wenn man das Geld für das gutachten in die Hand nimmt, und zur Not ein paar Prüfer abklappert bekommt man sicher auch ET-5 eingetragen.
    Geändert von G-SezZ (22.01.2013 um 20:22 Uhr)
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  7. #57
    Member Avatar von Simon_S
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    naja, die brauch ich ja nicht.
    ich hätte mit dem 30/40 HR-Set, das mir alle empfehlen vorne ET22 und hinten ET17. Felgen sind 7x16 ET37 und ich fahr 205/45 R16, somit auch kleinere Räder... schau ich mir das gutachten von HR an, ist bei mir schon wieder vorbei, weil da mom, kurz spicken...

    ...max ET44 bei 6x16er felgen... im gutachten steht -.-

    oder les ich das gutachten falsch?!

    http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/.../1004566-1.PDF

    andererseits gibts dann dieses Teilegutachten, wo wieder was anderes drinnesteht -.-

    http://www.dvsegmbh.info/PDF/einbau/...0/8EUTG028.PDF

    mit vorne max ET38 bei den 15er platten und max ET49 bei den 20er Platten für hinten...

    ich bin total durcheinander

    btw. kann ich auch verschiedene hersteller nehmen was die platten anbelangt? hab überlegt evtl vorne einen hersteller, der 10mm/seite hat, hinten H&R 15mm/seite zu nehmen?

    ich bedanke mich jetzt schon mal für eure geduld und eure hilfe =)
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  8. #58
    Member Avatar von kc85
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    Vorne 10mm/Seite geht nicht. Da bleibt nicht genug Zentrierung übrig - das eiert dann. Entweder 5mm oder ab 15mm aufwärts.

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  9. #59
    Member Avatar von silber
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    das kann ich bestätigen...5mm oder 15mm oder mehr an der VA...alles andere ist Mist weil mans niemals zentriert bekommt!

    Also ich fahre vorne 5mm/Seite und hinten 15mm/Seite bei 7X17, ET38. Resultierende ET kann sich jeder ausrechnen ;-)

    Ich war wirklich sehr lange hinterher meine bewollte Kombination von 15mm VA und 20mm HA eingetragen zu bekommen, ehe ich nach weiß nicht mehr wie langer Zeit und unzähligen gefahrenen Kilometern (und ich war mittlerweile tierisch genervt) mich zu meiner jetzigen Kombination entschieden habe.
    Auch so hatte ich noch Probleme ohne Ende mit der Eintragung, aber das war die Schuld des unfähigen TÜV-Prüfers.

    Ich fahre vorne und hinten H&R und kann das jedem nur empfehlen.
    Ich hatte zu Beginn meiner Eintraguns-versuche auch vorne und hinten Platten unterschiedlicher Hersteller...macht das nicht....die Raffen das nicht und wollen es getrennt eintragen (kostet dann das doppelte)....egal wo ich war...überall die selben unwissenden und unfähigen Prüfer!!!

    @Simon_S: Ich empfehle dir die Kombination 5mm/15mm (VA/HA) von H&R.
    Die Qualität und Passgenauigkeit ist super...das Gutachten eigentlich für jeden verständlich...(außer für meinen .... Prüfer :-( und damit wirste am wenigsten Probleme haben mit der Eintragung.
    Bei mir haben die halt gesagt das man die Spurweite nicht mehr als 2% verbreitern darf ohne Festigkeitsgutachten der Achse (kannste vergessen sowas zu bekommen....zu einem bezahlbaren Preis)
    Er hat dann gemeint...."naja....schätzen wir mal die Achsbreite auf 1,50m....dann sind 2% davon 30mm.
    Also sind 40mm zu viel.
    Naja...und vorne haben die ja auch rumgeheult das der Reifen zu weit raus stünde mit 15mm Platten....

    Ich finde es sieht auch so ganz gut aus bei mir...leider eben nicht ganz press....aber die Nerven die es kosten, selbst wenn es irgendwann klappen sollte...wie auch immer sind es nich wert ;-)

    Übrigens je nach Bundesland auch verschieden...in Hessen wollte mir KEINER Distanzscheiben eintragen...die meinten alle..."in Hessen wird das gar nicht mehr eingetragen"....bin dann rüber nach Bayern zum TÜV weil ich hörte die seien kulanter....naja....hatte einen A. als Prüfer ohne jegliches technischees Verständnis....aber immerhin hat er es am Ende für gute 90,- Teuronen eingetragen....

  10. #60
    Member Avatar von Harileu
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    @Simon_S: im http://www.h-r.com/includes/download...n/8EUTG029.pdf Gutachten von H&R sind 205/50 R16 mit bis zu ET 14 aufgelistet. Entscheidend ist die Resultierende ET! Dort kannst du einsehen was zu tun ist um das passend zu bekommen. Ich glaube aber dass man zumindest hinten bördeln und die Schraube bearbeiten muss und vorne mind das Radhausplastik bearbeiten muss, wenn nicht auch ziehen.

    Gruß

  11. #61
    Member Avatar von G-SezZ
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    Die ET14 im Gutachten bezieht sich aber auf 6" Felgen, er hat aber 7", die ja bei gleicher ET noch ein halbes Zoll weiter raus kommen. Da ist einfach die Frage was der Prüfer daraus macht. Ich würde mir das einfach mal ausdrucken, und vor Ort nachfragen.

    Vorne 10mm/Seite geht nicht. Da bleibt nicht genug Zentrierung übrig
    Das Problem hatte ich mit meinen alten Radnaben auch. Jetzt habe ich neue, da passen auch 10mm Scheiben mit Zentrierung.

    wollen es getrennt eintragen (kostet dann das doppelte)....egal wo ich war...überall die selben unwissenden und unfähigen Prüfer!!!
    Merkwürdiger TüV, bei uns zahlst du in der Regel ein Mal, relativ egal mit wie vielen Teilen du kommst.
    Zwei Stabis + Fahrwerk = ~50€
    Stoßstange + Heckspoiler = ~50€
    Einmal Fahrgestellnummer nachsehen und auf die Bühne fahren = Eine Prüfung.

    Bei mir haben die halt gesagt das man die Spurweite nicht mehr als 2% verbreitern darf ohne Festigkeitsgutachten der Achse (kannste vergessen sowas zu bekommen....zu einem bezahlbaren Preis)
    Er hat dann gemeint...."naja....schätzen wir mal die Achsbreite auf 1,50m....dann sind 2% davon 30mm.
    Also sind 40mm zu viel.
    Das war aber schon mit spezifischem Teilegutachten für den Wagen? Denn wenn die 2% überschritten werden steht ausdrücklich ein Verweis auf den entsprechenden Prüfbericht drin, sonst wäre das ganze Gutachten wertlos. Siehe die verlinkten H&R Gutachten, wo diese wichtigen Stellen in der Internetversion zensiert sind.


    Btw. Wie sieht das denn mit der ABE bei den 30/40 Scheiben von H&R aus, wenn ein anderes Fahrwerk verbaut ist?
    Als Nicht-Jurist finde ich die Klausel wirklich gelungen zweideutig:
    Fahrwerk und Bremsanlagen müssen dem Serienzustand entsprechen. Bei Verwendung von Umrüstungen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten) usw. gesondert zu prüfen bzw. nachzuweisen. Es bestehen keine technischen Bedenken gegen zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit ABE oder Teilegutachten). Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist die Eignung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
    Ich verstehe das so: Die ABE ist gültig wenn das Fahrwerk eingetragen ist, solange die Federwegsbegrenzer nicht verändert werden.
    Ich werde nämlich gerade schwach mir die Dinger für die Winterräder zu holen, sofern ich dafür nicht extra zum TüV rennen muss.
    Geändert von G-SezZ (23.01.2013 um 12:31 Uhr)
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  12. #62
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    @G-SezZ: du meinst dann diese Zeilen, oder? "Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als 2% liegt ein technischer Bericht des TÜV Rheinland (Gutachten-Nr: 944/280088-1/PK) bzw. TÜV Automotive (Gutachten-Nr.: 351-0342-02-FBTP)"

    Liegt denn dieses besagte Gutachten dem Lieferumfang bei? Ich selber weiß ja nicht, wo ich das herbekommen soll, um entsprechend nachzuprüfen, ob ich hier auch die Auflagen einhalte...


    btw. ist schon krass, dass viele Spurplatten auf ihren Autos haben und trotzdem noch so viele Unklarheiten da sind
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  13. #63
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    Ja, die Zeile meine ich. Diesen Bericht brauchst du nicht besorgen, den müsste der Prüfer eigentlich einsehen können, liegt ja mehr oder weniger Betriebsintern vor. In der Regel vertraut er einfach darauf dass das stimmt und macht einen Haken hinter die 2% Geschichte.
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  14. #64
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    Ich habe ja auch die Distanzescheiben von H&R und kenne dementsprechend das Gutachten und auch diesen einen Satz...ich dachte auch damit wäre alles klar, aber es wollte mir dennoch kein A. eintragen...k.A...
    Wäre schön wenn den Prüfern das auch so klar wäre was dieser Satz heißt wie uns...
    War ja extra bei verschiedenen Prüfstellen....aber anscheindend braucht man da das Glück mal einen gescheiten Prüfer zu haben...das hatte ich anscheindend nicht :-(
    Bei mir wollte er ja eine Einzelabnahme machen/bzw. lehnte die Eintragung direkt ab .... weil...ACHTUNG...meine 7X17er Felgen nicht im Gutachten stehen...aber da steht drin...BIS 8X17 das haben 2 Prüfer schonmal nicht gerafft, wo ich dann direkt weg bin....das wenn drinsteht BIS 8X17 die 7X17 auch enthalten sind.
    Ich dacht ich geh denen an die Gurgel....
    Da kann doch nicht jede erdenkliche Kombination drinstehen, sondern "Grenzwerte"....verstehe er nicht, wenns nicht drinsteht kann ers nicht eintragen....*AAAAAAAA*
    Hab dann bei H&R angerufen und denen das "Problem" geschildert....der gute Mann am Telefon war außer sich..."jeder Mensch der des lesens mächtig sei müsse das verstehen"...naja....anscheinend keine TÜV-Prüfer...
    Das wollte ich schriftlich...dürfte er nicht...warum auch immer...habs dann so weitergegeben, aber die haben das einfach nicht verstanden....
    Naja....von daher hatte ich auch so schon genug Stress mit den Dingern (selbst bei dieser Kombination 5mm/15mm) und hab ewig Zeit und Geld gelassen sodass ich dann irgendwann auch keine Lust mehr hatte NOCH einen anderen TÜV anzusteuern um NOCHMALS das ein und selbe zu fragen...irgendwie bin ich nur an so komische Prüfer geraten kommt mir vor, die allesamt keine Gutachten lesen können.
    ps.: Kosten der Eintragung der Distanzscheiben bei mir:
    ~90,- TÜV-Kosten
    40,- für die Marburg-Behörde (Spezialität Hessens :-( ) wegen §19.2
    20,- Umtragungskosten auf dem Stadthaus
    von daher hatte ich die Nase voll wie man sich denken kann!!!

  15. #65
    Member Avatar von Harileu
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    Nur mal so, zur SINNHAFTIGKEIT von Gutachten, Speziell dieses H&R Gutachten für alle 5 Loch Scheiben vom Astra G: www.h-r.com/includes/download.php?file=../bin/8EUTG029.pdf

    Seht mal bei:

    25mm Scheiben mit 7x17 ET 47 --> Resultierende ET = 22 --> Folgende Auflagen müssen erfüllt werden: A1 bis A5

    dann ganz komisch

    20mm Scheiben mit 7x17 ET 37! --> Resultierende ET = 17 --> Folgende Auflagen müssen erfüllt werden: A1 bis A3 + A5 ( also A4 NICHT!!!)

    OBWOHL die resultierende ET sogar BREITER!!! ist... frei nach dem Motto, je breiter man rauskommt, desto weniger muss man bördeln (A4 sagt, man muss bördeln).... bei ET 22 nötig... bei ET 17 nicht mehr...

    korrigiert mich wenn ich falsch liege!!


    beziehungsweise stehen im Gutachen für die " IDENTISCHE !! " Rad/Reifen/Platten kombination --> ET 47, 7x17 Felge mit 25er Platte &&&&&& ET37! 7x17 Felge mit 15!er Platter --> 2 VERSCHIEDENE Angaben....

    wenn man ne ET47 Felge hat (Resultierende ET 22)--> A1 bis A5 ----- wenn man ne ET37 Felge hat (Resultierende ET 22!) --> A1 bis A3 + A5 (ohne A4)




    just made my day





    PS:

    Ich habe gerade H&R angeschrieben und ihnen den Fall erklärt... Ich hab den Pudding so gut es geht an die Wand genagelt. Als Teilzeitgläubiger von Murphys Law rechne ich damit, dass ich jetzt einfach keine Antwort von ihnen bekommen werde.
    Geändert von Harileu (23.01.2013 um 19:32 Uhr)

  16. #66
    Member Avatar von G-SezZ
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    Mir haben sie bisher immer geantwortet, auch wenns mal ein paar Tage gedauert hat.
    Schon lustig diese Auflagen, das zeigt eigentlich nur dass sie nach Vermutungen verfasst und nicht immer ausprobiert werden. Aber die Gutachten diktiert ja nicht H&R, dafür ist der Herr Dipl. Ing. Joachim Busch vom TüV Rheinland verantwortlich.
    Das ist aber auch gar nicht ungewöhnlich. Gerade wenn es um die Freigängigkeit geht wird oft pauschal viel mehr verlangt als nötig. Wenn genug Platz ist wäre mir auch egal was im Gutachten steht, ich würde damit einfach zum TüV fahren und hören was er sagt. Unser Ingeneur ist Gott sei Dank in der Lage selbst zu beurteilen ob ein Rad genug Freiraum hat.
    Ich hatte aber auch schon Felgen auf meinem Kadett bei denen das Gutachten keine Blecharbeiten verlangt hat, und als ich den Wagenheber abgelassen habe stand der hintere Radlauf auf dem Reifen.

    An deiner Stelle würde ich mir gar nicht so den Kopf zerbrechen. Druck dir die Gutachten einfach aus und fahr damit mal beim TüV vorbei.
    Geändert von G-SezZ (23.01.2013 um 21:03 Uhr)
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  17. #67
    Member Avatar von Simon_S
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    Danke Euch für die Tips usw!
    problem ist halt "einfach beim TÜV vorbeifahren" ist nicht so einfach, bin im Ausland. Will das Auto soweit fertig haben, das ich dann wenn ich in Nürnberg bin, nur noch das Fahrwerk einbauen will, Platten und Sommerreifen drauf und am nächsten Tag zum TÜV. Sommerreifen habe ich zum glück hier bei mir, könnte also "grob" anprobieren und notfalls vom Mechaniker anpassen lassen (bördeln, ziehen usw...). Platz wäre also genug im Radkasten, mir gehts halt echt bloß darum, ob der Prüfer nun schaut, ob da genug Platz fürs Rad ist oder ob er sonst irgendeinen Krimskrams prüft. 30/40 HR-Set wären halt echt ideal, tendiere aber wg der 2%-Grenze wieder zu 10/30...
    Dachte auch schon daran, beide zu kaufen, das ich notfalls "schnell" umstecken kann, weil ich echt unter Zeitmangel stehe, bin ja nur paar Tage in Nürnberg. Hab mir auch schon 1 Tag für den Fahrwerk-Wechsel eingeplant. Das Geld hab ich aber leider grad nicht um mir 2 Sets zu kaufen...

    Was noch "Ideal" wäre, wenn ich in Nürnberg jemanden kennen würde, der eine der beiden Plattenkombinationen fährt und mir seine für die Zeit "leihen" könnte, bis ich die Eintragung hab und ich dann die Platten nachkaufe... aber ich kenne in Nürnberg nicht mal jmd, der sich mit Tuning beschäftigt... :-D
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  18. #68
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    H&R hat anscheinend nach ihren Maßstäben geantwortet. Wie ich befürchtet habe, wird auf die unlogische Gutachten-Anomalie nicht weiter eingegangen, sondern gesagt: passt schon so... aber seht selbst:

    [FONT=Arial]vielen Dank für Ihre Anfrage.[/FONT]
    [FONT=Arial][/FONT]
    [FONT=Arial][/FONT]
    [FONT=Arial]Das Teilegutachten ist soweit in Ordnung, Sie können effektiv bis et 17 runter, auch bei der 25mm Scheibe.[/FONT]
    [FONT=Arial]Bevor Sie die Distanzscheiben kaufen sollten Sie prüfen ob die Scheiben mit 20-25mm auch auf Ihr Auto passen.[/FONT]
    [FONT=Arial]z.B mal mit dem Zollstock messen ob dort eine 20-25mm Scheibe mit unter den Kotflügel passt.[/FONT]
    [FONT=Arial]Ich denke das dort die 20mm Scheiben schon ausreichend sind.[/FONT]
    [FONT=Arial][/FONT]
    [FONT=Arial][/FONT]
    [FONT=Arial]Mit freundlichen Grüßen / best regards[/FONT]

  19. #69
    Member Avatar von Simon_S
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    hmm, komische aussage :S

    was verstehen die über effektiv? effektiv könnte ich auch die 90er platten kaufen und unters auto packen, mit bischen bördeln und ziehen^^ ist halt immernoch ne frage des gutachtens...
    ich glaub ich schreib mal meinem TÜV (hab die adresse ja jetzt zum glück) und schildere dem mein vorhaben, die können sich ja dann auch bisschen mit den Gutachten "rumärgern"^^
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  20. #70
    Member Avatar von Harileu
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    Ich glaube...das ist das einzig logische... das die Achfestigkeit, auf deren Prüfung sie mit der in ihrem 2-Zeiler verweisen, nur bis ET17 geprüft und als in Ordnung befunden wurde.. macht sogar fast Sinn, da die meist verbauten 17er Alus ne ET von 47 haben... was mit deren maximal Platte (30mm) bei ET 17 enden würde...
    !!! Neueröffnung: Harileu´s Teileverkauf !!!

  21. #71
    Member Avatar von G-SezZ
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    Ja, so wurde es mir auch mal erklärt: "geprüft" wurden nur die Kombis im Gutachten, eingetragen werden kann damit alles was nicht darüber hinaus geht. ABER, das Problem ist dass das nirgends ausdrücklich erwähnt wird, und die Prüfer dann sicher genau so ratlos davor stehen wie unsereins. Bevor dann ein Fehler gemacht wird wird die Eintragung lieber abgelehnt, ist ja auch nachvollziehbar, schließlich müssen sie ihren Kopf dafür hinhalten.

    Durch die ganze Diskussion habe ich mich nun tatsächlich hinreißen lassen das 30/40 Kit von H&R für die Winterräder zu ordern.
    Wenn ich demnächst mal einem Juristen aus dem Bekanntenkreis treffe lass ich mir mal übersetzen ob die ABE mit einem eingetragenen Fahrwerk gültig ist. Das ist ja mindestens genau so unklar formuliert.
    Aber die Antwort kann ich mir eigentlich schon denken, wie immer: "Das ist Auslegungssache."...
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  22. #72
    Member Avatar von Simon_S
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    Zitat Zitat von G-SezZ Beitrag anzeigen
    Ja, so wurde es mir auch mal erklärt: "geprüft" wurden nur die Kombis im Gutachten, eingetragen werden kann damit alles was nicht darüber hinaus geht.
    so hab ich das auch verstanden. wenn ich denn nun "nur" eine 7x16er Felge habe und auch "nur" 205/45 R16 Reifen fahre, ist das ja etwas kleiner als die Angaben, die ich im Gutachten stehen habe... also sogar noch etwas besser!

    egal wie gut ich es finde, das wir in einem Rechtsstaat leben und es für jeden shice Gesetzte gibt, mittlerweile ist das alles so widersprüchlich und unklar... das verunsichert.

    naja, ich hab jetzt mal meinem TÜV ne mail geschickt, mit den ganzen Gutachten als Anlage bezüglich der Kombinierbarkeiten und warte auf die Antwort...
    wenn ich Facebook auf deutsch verwende, warum steht da nicht Gesichtsbuch???

    My G(irl)

  23. #73
    Member Avatar von silber
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    Ich bin mir sehr sicher das die ABE des 30/40er - Kits von H&R NUR für die Serienbereifung (also auch Serien-Felgen) in Kombination mit dem Seriefahrwek gilt!!!
    Das müsste eigentlich auch irgendwo drinstehen....habe die ABE auch mal vor geraumer Zeit durchgelesen....

    "Fahrwerk und Bremsanlagen müssen dem Serienzustand entsprechen oder sowas...."

    Eine ABE gilt eigentlich bei solchen Sachen NUR wenn sonst alles original ist...auch bei anderen Felgen z.B....gilt die ABE NUR wenn das Fahrwerk Serie ist usw.

  24. #74
    Member Avatar von Harileu
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    Ja, genau das steht iwo im Gutachten drin. Aber da steht auch irgendwo, dass keinerlei Bedenken bestehen bei der Nutzung von Fahrwerksumrüstungen, wenn diese ihren Tüv-Auflagen entsprechend eingebaut wurden. Muss leider weg jetzt, schaue evtl später noch genauer nach. Das steht beides ziemlich nah zusammen im Gutachten. Gruß


    Update:

    Hier in Auflagenpunkt A27 ist alles zusammengefasst:

    http://www.h-r.com/includes/download.../1105650-1.pdf
    Geändert von Harileu (28.01.2013 um 23:42 Uhr) Grund: Gutachen Zufügung
    !!! Neueröffnung: Harileu´s Teileverkauf !!!

  25. #75
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    Ich unterbreche nur ungern eure Diskussion, aber hier mal meine Frage... Ich habe einen 3-Türer, 1.6 16V, LK 4x100, an der VA 40mm, an der HA 30mm tiefer gelegt... Im Frühling bekomme ich Irmscher Twin Spoke Felgen, 16", die werde ich mit 205/45 R16 fahren... Welche Spurplatten gehen maximal drauf ohne irgendetwas bördeln oder ziehen zu müssen???

    THX
    Lieber zwei Damen im Arm als zwei Arme im Darm

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