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Thema: Für Eintragung beim TÜV Fahrzeugbrief erforderlich?

  1. #1
    Gee-Astra
    Gast

    Für Eintragung beim TÜV Fahrzeugbrief erforderlich?

    Frage steht schon oben im Topic.

    Will morgen meine Felgen eintragen lassen, muss ich da den Fahrzeugbrief mit nehmen? Also die Zulassungbescheinigung Teil 2 oder wie die sich auch immer schimpft.

  2. #2
    Moderator Avatar von X18XE1-Z147
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    nein der schein reicht....

  3. #3
    Gee-Astra
    Gast
    puh okay danke, sonst hätte ich noch zur bank gemusst ^^

    Auch nicht wenn ich das in den Fahrzeugschein eintragen lasse?

  4. #4
    Member
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    Zitat Zitat von Gee-Astra
    puh okay danke, sonst hätte ich noch zur bank gemusst ^^

    Auch nicht wenn ich das in den Fahrzeugschein eintragen lasse?
    Dann brauchst den...
    Z22SE:

  5. #5
    Gee-Astra
    Gast
    okay danke für die schnellen antworten!

  6. #6
    Member
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    Ja du brauchst nur den Schein und eingetragen wird das soweit ich weiß da auch nicht mehr. Man bekommt nur nen Zettel, wenn man das im Schein stehen haben will, muss man mit dem Schein und der Tüvbescheinigung auf die Zulassungsstelle

  7. #7
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    Abnahme nach §19: Es wird bei Gelegenheit eingetrage (Z.b. Beim Wechsel des Halters)
    Abnahme nach §21: Es muss sofort eigetragen werden.
    Z22SE:

  8. #8
    Member Avatar von Thony
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    Abnahme nach §19: z.b. 20mm spurplatten mit 15" serienfelgen
    Abnahme nach §21: z.b. ne autogasanlage

  9. #9
    Member Avatar von griFFin
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    Zitat Zitat von Reaper
    ...Man bekommt nur nen Zettel, wenn man das im Schein stehen haben will, muss man mit dem Schein und der Tüvbescheinigung auf die Zulassungsstelle
    Wenn du etwas in deine Papiere eintragen lässt (bei §19 kannst du, bei §21 musst du),
    was nie beim TÜV/Dekra sondern immer bei der Zulassungsstelle geschieht,
    dann brauchst duauf jeden Fall Schein und Brief!

    Nur um deine Frage mal klar zu beantworten.

    Dies war bis jetzt bei all meinen Angelegenheiten so!

  10. #10
    -=TbMoD=-
    Gast
    Wenn du etwas in deine Papiere eintragen lässt (bei §19 kannst du, bei §21 musst du),
    was nie beim TÜV/Dekra sondern immer bei der Zulassungsstelle geschieht,
    dann brauchst duauf jeden Fall Schein und Brief!
    Kann ich auch bestätigen.

    Da der Schein nur den aktuellen "Besitzer" des Fahrzeuges ausmacht und nicht den Eigentümer
    dies is nur durch den Fahrzeugbrief möglich

  11. #11
    Member Avatar von Timme
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    Oehm also ich kenn das anders!

    Aenderungen werden im schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen! Dies kann man immer und immer wieder wiederholen soviel man eben brauch und will und muss und wie auch immer!
    Der Brief (zulassungsbescheinigung Teil II) wird lediglich bei der ersten aenderung benoetigt! Den da wird in schein und im Brief unter Punkt 17 von "K" (glaub ich wars) auf "A" umgestellt! und somit sieht man schon im Brief das irgendwelche Eintragungen vorhanden sind und der Schein eine Aenderung bekommen hat!
    So hat das bei mir bisher gefunst und ebenso hat mir die Zulassungsstelle das so erklaert!

    MfG Timme
    Failure is always an option!

  12. #12
    shoot3r
    Gast

    Re: Für Eintragung beim TÜV Fahrzeugbrief erforderlich?

    Zitat Zitat von Gee-Astra
    Frage steht schon oben im Topic.

    Will morgen meine Felgen eintragen lassen, muss ich da den Fahrzeugbrief mit nehmen? Also die Zulassungbescheinigung Teil 2 oder wie die sich auch immer schimpft.
    nein, zulassung reicht bei dir morgen beim tüv. (sehe gerade du wolltest heute hin). ich bin nur mit der zulassung zum TÜV, dort wurde mir bestätigt das die felgen ordentlich angebaut wurden / zugelassen sind für mein fahrzeug, und wenn ich das nächste mal etwas bei der zulassungsstelle zu erledigen habe, soll ichs eintragen lassen. steht auch auf dem TÜV-bericht "..bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle..."

  13. #13
    MikeJule
    Gast
    §21 muß nach spätestens 18Monaten eingetragen werden sonst verfällt dieser, war bei mir so gewesen steht aber eigentlich im kleingedruckten drauf.
    §19 brauchste nicht eintragen lassen.

  14. #14
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    mal ne Frage dazu:
    Wenn ich §21 habe .. und da steht "unverzüglich Eintrag in die Fahrzeugpapiere" -- hat jemand ne Idee was passiert wenn ich das z.B. "vergesse" oder später mache weil ich in ein paar Wochen Urlaub hab?! Fragt sich was Herr Polizei dazu so sagt! Ihr wisst schon incl. so Ausreden wie "Herr Wachtmeister DAS hab ich garnicht gesehen -- Ich mach das natürlich SOFORT"! Gibts dann ne Mängelkarte und OWI? Oder bin ich der Dumme z.B. bei nem Unfall obwohl ja die Teile abgenommen sind!?

  15. #15
    Member Avatar von Thony
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    ich würde sagen du bist der dumme, weil die auflage in dem prüfbericht nunmal sagt, dass das unverzüglich in die fahrzeugpapiere einzutragen ist.

    wenn du nicht fährst kann da sicher wenig passieren, aber wenn doch hast du den zapfen....

  16. #16
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    nen motorradfreund hat deswegen punkte klassiert

    abgenommen war alles , nur er hatte es nicht eintragen lassen, somit war die BE immer noch erloschen da die zulassungstelle der "eintrager" ist sein anwalt konnte nicht viel machen,


    abgenommen und eingetragen sind 2 verschiedene schuhe
    tja...

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