nein der schein reicht....
Frage steht schon oben im Topic.
Will morgen meine Felgen eintragen lassen, muss ich da den Fahrzeugbrief mit nehmen? Also die Zulassungbescheinigung Teil 2 oder wie die sich auch immer schimpft.
nein der schein reicht....
puh okay danke, sonst hätte ich noch zur bank gemusst ^^
Auch nicht wenn ich das in den Fahrzeugschein eintragen lasse?
Dann brauchst den...Zitat von Gee-Astra
Z22SE:
okay danke für die schnellen antworten!
Ja du brauchst nur den Schein und eingetragen wird das soweit ich weiß da auch nicht mehr. Man bekommt nur nen Zettel, wenn man das im Schein stehen haben will, muss man mit dem Schein und der Tüvbescheinigung auf die Zulassungsstelle
Abnahme nach §19: Es wird bei Gelegenheit eingetrage (Z.b. Beim Wechsel des Halters)
Abnahme nach §21: Es muss sofort eigetragen werden.
Z22SE:
Abnahme nach §19: z.b. 20mm spurplatten mit 15" serienfelgen
Abnahme nach §21: z.b. ne autogasanlage
Wenn du etwas in deine Papiere eintragen lässt (bei §19 kannst du, bei §21 musst du),Zitat von Reaper
was nie beim TÜV/Dekra sondern immer bei der Zulassungsstelle geschieht,
dann brauchst duauf jeden Fall Schein und Brief!
Nur um deine Frage mal klar zu beantworten.
Dies war bis jetzt bei all meinen Angelegenheiten so!
Kann ich auch bestätigen.Wenn du etwas in deine Papiere eintragen lässt (bei §19 kannst du, bei §21 musst du),
was nie beim TÜV/Dekra sondern immer bei der Zulassungsstelle geschieht,
dann brauchst duauf jeden Fall Schein und Brief!
Da der Schein nur den aktuellen "Besitzer" des Fahrzeuges ausmacht und nicht den Eigentümer
dies is nur durch den Fahrzeugbrief möglich
Oehm also ich kenn das anders!
Aenderungen werden im schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen! Dies kann man immer und immer wieder wiederholen soviel man eben brauch und will und muss und wie auch immer!
Der Brief (zulassungsbescheinigung Teil II) wird lediglich bei der ersten aenderung benoetigt! Den da wird in schein und im Brief unter Punkt 17 von "K" (glaub ich wars) auf "A" umgestellt! und somit sieht man schon im Brief das irgendwelche Eintragungen vorhanden sind und der Schein eine Aenderung bekommen hat!
So hat das bei mir bisher gefunst und ebenso hat mir die Zulassungsstelle das so erklaert!
MfG Timme
Failure is always an option!
nein, zulassung reicht bei dir morgen beim tüv. (sehe gerade du wolltest heute hin). ich bin nur mit der zulassung zum TÜV, dort wurde mir bestätigt das die felgen ordentlich angebaut wurden / zugelassen sind für mein fahrzeug, und wenn ich das nächste mal etwas bei der zulassungsstelle zu erledigen habe, soll ichs eintragen lassen. steht auch auf dem TÜV-bericht "..bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle..."Zitat von Gee-Astra
§21 muß nach spätestens 18Monaten eingetragen werden sonst verfällt dieser, war bei mir so gewesen steht aber eigentlich im kleingedruckten drauf.
§19 brauchste nicht eintragen lassen.
mal ne Frage dazu:
Wenn ich §21 habe .. und da steht "unverzüglich Eintrag in die Fahrzeugpapiere" -- hat jemand ne Idee was passiert wenn ich das z.B. "vergesse" oder später mache weil ich in ein paar Wochen Urlaub hab?! Fragt sich was Herr Polizei dazu so sagt! Ihr wisst schon incl. so Ausreden wie "Herr Wachtmeister DAS hab ich garnicht gesehen -- Ich mach das natürlich SOFORT"! Gibts dann ne Mängelkarte und OWI? Oder bin ich der Dumme z.B. bei nem Unfall obwohl ja die Teile abgenommen sind!?
ich würde sagen du bist der dumme, weil die auflage in dem prüfbericht nunmal sagt, dass das unverzüglich in die fahrzeugpapiere einzutragen ist.
wenn du nicht fährst kann da sicher wenig passieren, aber wenn doch hast du den zapfen....
nen motorradfreund hat deswegen punkte klassiert
abgenommen war alles , nur er hatte es nicht eintragen lassen, somit war die BE immer noch erloschen da die zulassungstelle der "eintrager" ist sein anwalt konnte nicht viel machen,
abgenommen und eingetragen sind 2 verschiedene schuhe
tja...
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