Hallo!
Das hängt davon ab, wieviel prozentuale Abweichung die Bremse nun tatsächlich auf dem Prüfstand hat, bzw. ob die Bremse gerade bei der Prüfung hängen bleibt und nicht löst.
Liegt dann natürlich auch im Ermessensspielraum des Prüfers, aber alles was mit der Bremse zu tun hat ist natürlich schnell ein "erheblicher Mangel" (mit gutem Recht) und läßt dich bei der Abnahme durchfallen.
Gruß Ralf
Lesezeichen