Ich hab das:
Da hat der nicht ganz unrecht, wie das da steht.
@ matti
lad es bitte mal hoch, wenn es geht
Ich hab das:
Da hat der nicht ganz unrecht, wie das da steht.
Meine Nürburgring Edition (Kommentare erwünscht!) Wieder einen G Astra 25.09.19
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Wie ich gesagt habe. Sonderausstattung
24h aktuelles Wetter aus Mittelsachsen gibt es hier
gemessen wird mit eigener Wetterstation
Aha.Da wist auch mein Brief
jetzt is die Quizfrage: is die abnahme vom tüv/dekra typie des widerstands nich gleichzeitig nen austragen der seitenairbags?
Wenn der TÜV es begutachten muss , muss er es auch irgendwie festhalten das er es Begutachtet hat , und das ist dann eine Eintragung würde ich sagen....
Also nix mit : mal einfach so mit dem schreiben von opel rumfahren und auf nummer sicher wiegen ....
bringt auch nichts...
@ matti und beatmaster
danke noch für´s hochladen
naja, er muss schon ne Abnahme machen.
Bei meiner Eintragung steht jetzt auch nicht gezielt drin, das die Seitenairbags außer Betrieb genommen wurden. Beim Lenkrad steht es mit drin, ist mir hinterher mal so aufgefallen.
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Meiner meinung nach kann wohl einfach so rumfahren und den Brief von Opel zeigen wenn man angehalten wird. Man muss nur die Sitze eingetragen haben oder ne ABE für die Sitze haben. Der TÜV selber weiß auch nicht bescheid, ob der Wagen Seitenairbags hatte oder nicht. Bei meinem Lenkrad steht auch bei, das der Airbag raus ist. Aber nur weil der Frontairbag(Lenkrad) in der ABE des Fahrzeuges niedergeschrieben ist. Nicht so die Seitenairbags.
und was machste wenn sie dich nach der bestätigung fragen?Es ist jedoch erforderlich die Überbrückung der Steuerleitung der Airbaganlage durch eine technische prüfstelle (TÜV/DEKRA) als ordnungsgemäß bestätigen zu lassen
meinst da reicht es dann aus zu sagen : ja haben die gemacht ! ?
wer soll mich denn danach fragen??? Polizei oder der TÜV??? Solange die Sitze eingetragen sind ist alles in Ordnung. das Lenkrad von Raid ohne Airbag darf man auch nur auf der Serienbereifung fahren laut ABE. Wenn das Lenkrad aber eingetragen ist, steht aber nirgends mehr was von der Serienbereifung. Und so läuft das mit den Sitzen und den Seitenairbags auch.
Also ich sehe das auch so.
Meine Sitze haben eine ABE.Meine Konsolen haben auch eine ABE.
Und woher willd der Polizist denn wissen ob ich vorher einen Airbag drin hatte oder nicht?? Nicht jeder Astra hat ja einen Seitenairbag!Also brauch ich ihm schon mal garnix über den Airbag vorzeigen.
Abgesehen davon ist dieser Brief ja eine .rtf DAtei.
Da kann man ganz einfach den Satz streichen: "Es ist jedoch erforderlich die Überbrückung der Steuerleitung der Airbaganlage durch eine technische Prüfstelle (TÜV/DEKRA) als ordnungsgemäß bestätigen zu lassen"
Suche Opfer für PS3 und 360 !
jeder "deutsche" (also die fürn deutschen markt bestimmt waren) astra hatte nen seitenairbag serienmäßig!Zitat von lipmo51
und so sachen wie Sätze aus dem Schreiben löschen is ja auch net das wahre...
Anscheinend ja nicht!!!
Opel hat ja selbts geschrieben das der Airbag "optional" erhältlich war! Also Zubehör,oder wie du es nennen willst.
Deswegen ist der Seitenairbag ja auch nicht Bestandteil der ABE vom Fahrzeug!
Suche Opfer für PS3 und 360 !
...ausser der OPC1Zitat von X18XE1-Z147
Genau. Der OPC 1 hat keinen Seitenairbag in seinen Recaros.
die Sitze hier auch nicht:
http://cgi.ebay.de/Beifahrersitz-Sit...QQcmdZViewItem
http://cgi.ebay.de/Sitz-vorn-rechts-...QQcmdZViewItem
usw usw
Suche Opfer für PS3 und 360 !
wie hat opel das denn da werksseitig mit den seitenairbags gelöst? wäre ja mal interessant zu wissen, weil ich denke ja mal, die haben an sich den selben kabelbaum und so....
lipmo51, dann war das nen Astra, der nicht für den deutschen Markt bestimmt war...
anderes Airbagsteuergerät soweit ich weis
Ach quatsch, wie kommst du nur auf sowas?Zitat von DerAbt
der seitenairbag war sonderausstattung, genau wie abs, fahrer und beifahrerairbag
In Deutschland war das Ding Serie. Genauso wie Scheibenbremsen hinten
Zitat von Donald the duck
genau so siehts aus ...... !!!!!
Deshalb musst du es ja eintragen, aber die Abnahme muss mit der anderen Rad/Reifenkombi durchgeführt worden sein, so war es bei mir.Zitat von Jaggy1820
Jep, wie Donald sagt, das ist in Deutschland nun mal Fakt.
Und wenn du die Sitze hast, und ne ABE, etc. was scheut Dich davor mal 40 EUR zu investieren und die Sitze einzutragen. Mir hat letztes Jahr auch der Prüfer gesagt, braucht man nicht, hab sie trotzdem eintragen lassen, bevor irgendwann das Gejammere anfängt. Es geht ja nicht mal allein um die Verkehrskontrolle, sondern was passiert z.B. bei nem Unfall. Auf einmal stellt sich die Versicherung quer, da waren mal Airbags drin. Ich denke sobald die Sache von ner Prüfstelle aber abgenommen wurde, sieht die Sache ganz anders aus.
Und wenn man sieht was Sitze kosten, und die Eintragung. Bei mir 1720 EUR zu 40, dann ist es mir das aber Wert.
Just my 2 Cents
Beat
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