Die frage würde sich dann auch bei den Hauptscheinwerfern stellen. In der STVZO sowie der ECE und EWG regelung habe ich keine entsprechende Norm für Nebelscheinwerfer gefunden. Das einzigste was angegeben war ist die Auflage, dass wenn die leuchten über 400mm von den Kanten in richtung Fahrzeugmitte verschoben sind diese nur mit dem Abblendlicht gemeinsam betrieben werden dürfen.
Also grünes LIcht.
Lesezeichen