G-Nosse
27.07.2011, 21:46
Heyho!
Seit langem melde ich mich hier im Forum mal wieder zu Wort. Leider mit einer etwas bescheuerten Frage, die mich aktuell aber ernsthaft beschäftigt.
Vor ein paar Tagen hat mich die Rennleitung in zivil ohne ersichtlichen Grund in einer 30er Zone (Wohngebiet) raus gezogen. Keine Angaben für den Grund des Anhaltens, nur der Spruch "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte". Mal davon abgesehen, dass ich der Meinung bin, dass die Büttel grundsätzlich den Grund des Anhaltens nennen müssen und dies nicht taten, kam wie zu erwarten Eins zum Anderen. Kurz ums Auto geschlichen, dann sollte ich die Motorhaube öffnen. Der Herr in zivil stand ein wenig verstutzt vor meinem Motorraum und unterstellte mir kurzzeitig eine illegale Lachgasspritze verbaut zu haben. Nach einigem Hin und Her verstand er dann aber - immerhin -, dass es sich um eine normale, gängige LPG-Anlage handelt (Prins).
Nun muss ich gestehen, dass mein Umrüster die Anlage damals nicht in die Papiere eintragen lassen hat. Nach seinen Auskünften würde der Abnahmeschein der DEKRA im Kontrollfall ausreichen, wovon ich bis heute auch immer ausging. Immerhin war das nicht die erste Kontrolle und bisher hat deswegen niemand Terz gemacht, stattdessen führte die Anlage zu angeregten Unterhaltungen bzgl Nutzen und Einsparungen. Dieses mal allerdings, hielt mir der Cop vor, dass die Anlage trotz Mitführens der originalen Abnahmescheine der DEKRA + Tank trotzdem verbindlich in die Papiere eingetragen werden müsse. Ergebnis des Ganzen: 3 Punkte + 80,- EUR Bußgeld.
Wäre sehr kuhl, wenn einige von euch die davon Ahnung haben - gern auch die Cops hier im Forum - kurz etwas dazu schreiben können. Ich könnte schwören, dass auf einem dieser Unterlagen sogar schriftlich stand, dass eine Eintragung angeraten sei, aber nicht zwingend erfolgen muss. Inzwischen bin ich mir da aber gar nicht mehr so sicher. Deswegen auch an dieser Stelle die Frage.
Ich kenne mehrere Leute, die ebenfalls ohne Eintragung unterwegs sind und die Einstellung einer nicht zwingend zu erfolgenden Eintragung in die KfZ-Papiere teilen. Irgendwoher muss diese Annahme ja auch kommen. Was genau stimmt denn nun? Muss die Anlage definitiv in die Papiere eingetragen werden oder waren die Herren in diesem Punkt genauso bewandert wie im Erkennen des Unterschiedes zwischen Lachgaseinspritzung und LPG?
Über Infos bin ich dankbar, auch wenn ich mich für einige wahrscheinlich gerade zum absoluten Vollhorst mache ;-)
LG und Dank!
Seit langem melde ich mich hier im Forum mal wieder zu Wort. Leider mit einer etwas bescheuerten Frage, die mich aktuell aber ernsthaft beschäftigt.
Vor ein paar Tagen hat mich die Rennleitung in zivil ohne ersichtlichen Grund in einer 30er Zone (Wohngebiet) raus gezogen. Keine Angaben für den Grund des Anhaltens, nur der Spruch "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte". Mal davon abgesehen, dass ich der Meinung bin, dass die Büttel grundsätzlich den Grund des Anhaltens nennen müssen und dies nicht taten, kam wie zu erwarten Eins zum Anderen. Kurz ums Auto geschlichen, dann sollte ich die Motorhaube öffnen. Der Herr in zivil stand ein wenig verstutzt vor meinem Motorraum und unterstellte mir kurzzeitig eine illegale Lachgasspritze verbaut zu haben. Nach einigem Hin und Her verstand er dann aber - immerhin -, dass es sich um eine normale, gängige LPG-Anlage handelt (Prins).
Nun muss ich gestehen, dass mein Umrüster die Anlage damals nicht in die Papiere eintragen lassen hat. Nach seinen Auskünften würde der Abnahmeschein der DEKRA im Kontrollfall ausreichen, wovon ich bis heute auch immer ausging. Immerhin war das nicht die erste Kontrolle und bisher hat deswegen niemand Terz gemacht, stattdessen führte die Anlage zu angeregten Unterhaltungen bzgl Nutzen und Einsparungen. Dieses mal allerdings, hielt mir der Cop vor, dass die Anlage trotz Mitführens der originalen Abnahmescheine der DEKRA + Tank trotzdem verbindlich in die Papiere eingetragen werden müsse. Ergebnis des Ganzen: 3 Punkte + 80,- EUR Bußgeld.
Wäre sehr kuhl, wenn einige von euch die davon Ahnung haben - gern auch die Cops hier im Forum - kurz etwas dazu schreiben können. Ich könnte schwören, dass auf einem dieser Unterlagen sogar schriftlich stand, dass eine Eintragung angeraten sei, aber nicht zwingend erfolgen muss. Inzwischen bin ich mir da aber gar nicht mehr so sicher. Deswegen auch an dieser Stelle die Frage.
Ich kenne mehrere Leute, die ebenfalls ohne Eintragung unterwegs sind und die Einstellung einer nicht zwingend zu erfolgenden Eintragung in die KfZ-Papiere teilen. Irgendwoher muss diese Annahme ja auch kommen. Was genau stimmt denn nun? Muss die Anlage definitiv in die Papiere eingetragen werden oder waren die Herren in diesem Punkt genauso bewandert wie im Erkennen des Unterschiedes zwischen Lachgaseinspritzung und LPG?
Über Infos bin ich dankbar, auch wenn ich mich für einige wahrscheinlich gerade zum absoluten Vollhorst mache ;-)
LG und Dank!